Medizinrechtstag 1: Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten und die Haftung für ärztliche Aufklärungsfehler u.a. ( 7,5 FAO-Stunden)
Informationen:
- Seminarnummer:
- 103_240716-S-FA
- Referent(en):
- Jürgen Rieger, Christian Link, Tim Neelmeier
- Ort/Anschrift:
- Hybrid
- Kategorien:
- Anwaltsseminare, Hybrid, Seminare
- Geeignet für Fachanwalt:
- Medizinrecht - 7,5 Std.
- Termine:
-
16.07.2024 09:00 Uhr – 18:00 Uhr - Seminartermin:
- Seminartermine exportieren (.ics)
- Preis:
- 345,00 € zzgl. 19% USt. (gesamt 410,55 €)
Beschreibung
Die Veranstaltung ist ESF-Plus gefördert. Bitte beachten Sie, dass im Förderzeitraum bis zum 30.08.2024 nur noch begrenzte ESF-Plus Mittel zur Verfügung stehen und bereits absehbar ist, dass die Fördermittel vor Ablauf des Förderzeitraums ausgeschöpft sind. Wir werden daher die ESF-Plus Anträge nach Eingang entsprechend berücksichtigen. Ein Rechtsanspruch auf die ESF-Plus-Förderung besteht nicht.
Modul 1 am 16.07.2024, 09.00 Uhr 12.15 Uhr
Seminarthema: "Bares für Rares ? - Aktuell erfolgreiche Strategien der Patientenseite vor Instanz- und Obergerichten
Dozent: Dr. jur. Tim Neelmeier, Vorsitzender Richter am Landgericht Itzehoe
Seminarinhalt:
Die Rechtsprechung macht es Patientinnen und Patienten bekanntlich leichter, eine Klage zu erheben, als mit dieser zu obsiegen. Der Ausgang des ärztlichen Sachverständigengutachtens erscheint aus juristischer Sicht oft wenig vorhersehbar. Anhand aktueller Verfahren vor dem Bundesgerichtshof und den Arzthaftungssenaten der Oberlandesgerichte sowie typischer Fallbeispiele aus dem Kammeralltag des Referenten sollen gleichwohl bestehende Handlungsspielräume und Argumentationsmuster besprochen werden, die der sogenannten Patientenseite helfen können und daher auch der sogenannten Behandlungsseite bekannt sein sollten. Dies beinhaltet strategische Überlegungen zur Fassung der Klageanträge, Beschaffung von Vor- und Nachbehandlungsunterlagen, Stellungnahme zum Beweisbeschluss, Benennung ärztlicher Sachverständiger, Stellungnahme zum Sachverständigengutachten, Zeugenbefragungen sowie mündlicher Befragung des/der Sachverständigen, Vergleichsverhandlungen und der Rechtsmitteleinlegung).
Seminarinhalt:
Die Rechtsprechung des BSG zum Krankenversicherungsrecht (SGB V) und zum Krankenhausvergütungsrecht befindet sich in einem stetigen Fluss und unterliegt einer ständigen Anpassung und Veränderung. Nur wer hier auf dem neuesten Stand ist, kann seine Mandanten gut beraten. Ziel des Seminars ist es, mit der neuesten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, in jedem Fall gut zu beraten und Haftungsrisiken zu minimieren.
Bringen Sie sich anhand der neuesten Rechtsprechung auf den aktuellen Stand zu folgenden Themen (unter anderem): Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, unmittelbarer und mittelbarer Behinderungsausgleich, Hilfsmittel, Potentialleistungen, Kostenerstattung, Krankengeld, richtige Kodierung, Qualitätsgebot und Verfahrensfragen zur Prüfverfahrensvereinbarung.
Seminarinhalt:
Die Rüge der unterlassenen oder fehlerhaften Aufklärung des Patienten ist sehr häufig Gegenstand von Arzthaftungsprozessen. Grundsätzlich bedarf jede Behandlungsmaßnahme einer Einwilligung des vollständig aufgeklärten Patienten (sog. informed consent).
Das Seminar befasst sich mit den verschiedenen Aspekten der ärztlichen Aufklärung sowie mit Fragen zur Schadenskausalität und zur Beweislast anhand von praktischen Fällen und der aktuellen Rechtsprechung.
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Medizinrecht" (7,5 FAO-Stunden).