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Gast    

Aktuelles Arbeits- und Sozialrecht - modular buchbar (7,5 FAO-Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
108_230614-S-FA
Referent(en):
Bettina Schmidt, Christoph Tillmanns
Ort/Anschrift:
Hybrid
Kategorien:
Anwaltsseminare, Online, Seminare, Hybrid
Geeignet für Fachanwalt:
Arbeitsrecht
Sozialrecht
Termine:
14.06.2023 10:00 Uhr – 12:45 Uhr
14.06.2023 14:00 Uhr – 16:45 Uhr
15.06.2023 10:00 Uhr – 12:45 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
290,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 345,10)

Beschreibung


Eine Long-Covid-Erkrankung, aber auch andere körperliche und psychische Erkrankungen, können zu einer langandauernden Arbeitsunfähigkeit, aber auch zur Minderung der Leistungsfähigkeit eines Arbeitnehmers führen (low performer). In solchen Fällen stellt sich in der arbeitsrechtlichen Praxis häufig die Frage, ob eine krankheitsbedingte Kündigung möglich ist, aber auch ob und wie eine Wiedereingliederung dieses Arbeitnehmers nach einer Arbeitsunfähigkeit gestaltet werden kann und muss. Aus Arbeitnehmersicht steht dabei die Frage im Vordergrund, ob der Arbeitnehmer arbeitsrechtlich einen Anspruch auf Zuweisung eines leidensgerechten, an seine Leistungsfähigkeit angepassten und/oder veränderten Arbeitsplatzes gegenüber seinem Arbeitgeber geltend machen kann. Dabei spielt es auch eine Rolle, ob der Arbeitnehmer schwerbehindert oder gleichgestellt ist. Arbeitgeber wiederum stehen vor der Herausforderung, wie eine Anpassung des alten Arbeitsplatzes an die neue, in der Regel verminderte Leistungsfähigkeit gestaltet werden kann und haben nicht selten den Wunsch, den Arbeitnehmer personenbedingt zu kündigen.

In diesem Hybrid-Seminar wird die aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zur krankheitsbedingten Kündigung und zum BEM behandelt, insbesondere auch die Rechtsprechung des BAG zu der Frage, wie oft vor einer krankheitsbedingten Kündigung ein BEM angeboten werden muss und wann ein BEM abgeschlossen ist (BAG vom 18.11.2021 – 2 AZR 138/21), aber etwa auch, ob ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Durchführung eines BEM besteht (BAG vom 07.09.2021 – 9 AZR 571/20).

Das Seminar gliedert sich in drei Teile, die auch einzeln mit 2,5 Stunden gebucht werden können. Im ersten Teil werden die Grundsätze der krankheitsbedingten Kündigung einschließlich der aktuellen Rechtsprechung behandelt. Darüber hinaus gibt das Seminar auch einen Überblick über den Anspruch eines Arbeitnehmers auf behinderungs- bzw. leidensgerechte Beschäftigung sowie den Anspruch auf Schadensersatz bei nicht leidens- und behinderungsgerechter Beschäftigung.

Im zweiten Teil erfolgt ein Update zum Schwerbehindertenrecht.

Im dritten Teil liegt der Schwerpunkt in der Klärung der Frage, in welchen Fallgestaltungen ein BEM-Verfahren sinnvoll oder sogar, z.B. vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung, zur Vermeidung rechtlicher Nachteile für Arbeitgeber geboten ist und welche rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung eines ordnungsgemäßen betrieblichen Eingliederungsmanagements zu beachten sind.

Die Teilnehmer erhalten eine aktuelle Arbeitsunterlage mit ausführlicher Darstellung der aktuellen Rechtsprechung, wichtigen Praxistipps, einem BEM-Ablaufplan und Mustertexten.

Seminarprogramm:

Mittwoch, 14.06.2023, 10:00 Uhr - 12:45 Uhr:
Krankheitsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem angepassten Arbeitsplatz


I.    Grundsätze einer krankheitsbedingten Kündigung

II.    Anspruch des Arbeitnehmers auf behinderungs- bzw. leidensgerechte Beschäftigung

  • Inhalt des Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers
  • Bedeutung der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung des Arbeitnehmers
  • Beschäftigung von Mitarbeitern unter geänderten Bedingungen
  • Klage und Klageantrag bei behinderungsgerechter Beschäftigung
  • Darlegungs- und Beweislast
  • Behinderungsgerechte Einrichtung und Gestaltung des Arbeitsplatzes
  • Annahmeverzugslohnanspruch des Arbeitnehmers
  • Schadensersatzanspruch bei nicht leidensgerechter Beschäftigung

III.    Anspruch des Arbeitnehmers auf stufenweise Wiedereingliederung

Mittwoch, 14.06.2023, 14:00 Uhr - 16:45 Uhr (Tillmanns)
Schwerbehindertenrecht - Update 2023

Seminarinhalt:

Das Seminar stellt das in der Praxis durchaus fehleranfällige Schwerbehindertenrecht kompakt und umfassend dar. Es vermittelt zum einen die arbeitsrechtlichen Grundlagen des Schwerbehindertenrechts und geht vertieft auf aktuelle Entscheidungen und Entwicklungen ein.

  • Begriffsklärung: Schwerbehinderung, Behinderung, europarechtlich und nationalrechtliche Unterschiede und ihre Bedeutung; 
  • Die Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber  – Ausgleichsabgabe
  • 1. Schwerpunkt: Pflichten bei der Bewerbung von sbM - insbesondere Informationspflichten gegenüber der Agentur für Arbeit und der Arbeitnehmervertreter - Folgen von Fehlern: Entschädigungsklagen nach dem AGG, besondere Pflichten des Arbeitgebers im öffentlichen Dienst
  • (Schwer-)Behinderung und AGG - Kündigung in der Wartezeit als Benachteiligung; Frage nach der Schwerbehinderung 
  • Beschäftigungsanspruch von sbM - behinderungsgerechte Beschäftigung Reichweite, Freikündigung von Arbeitsplätzen
  • Exkurs: Beschäftigungsanspruch von behinderten oder leistungsgeminderten AN
  • 2. Schwerpunkt: Besonderer Kündigungsschutz: Die Tücken des Zustimmungsverfahrens, Besonderheiten bei der
    fristlosen Kündigung, Beteiligung von BR und der SBV 
  • Zusatzurlaub, Belehrung über Zusatzurlaub, Freistellung von Mehrarbeit und weitere AG- Pflichten



Donnerstag, 15.06.2023, 10:00 Uhr - 12:45 Uhr:
Betriebliches Eingliederungsmanagements (BEM) bei der Wiedereingliederung eines Arbeitnehmers nach einer Arbeitsunfähigkeit

 
•    Inhalt des betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
  • Anforderungen der Rechtsprechung an ein ordnungsgemäßes BEM
  • Mindeststandards
  • neue Rechtsprechung des BAG zum BEM, insbesondere zu der Frage, ob ein Anspruch des Mitarbeiters auf Durchführung eines BEM besteht (BAG vom 07.-09.2021 – 9 AZR 571/20) und wie oft ein Arbeitgeber ein BEM anbieten muss (BAG vom 18.11.2021 – 2 AZR 138/21).
  • Klärung des Restleistungsvermögens des Arbeitnehmers
  • Einschaltung des Betriebsarztes
  • mögliche Maßnahmen im BEM/Rehaleistungen
  • Präventionsmöglichkeiten zur Vermeidung weiterer AU-Zeiten

•    Information des betroffenen Mitarbeiters und Zustimmung
•    Hinzuziehung einer Vertrauensperson zum BEM – neue gesetzliche Regelung in § 167 Abs. 2 S. 2 SGB IX
•    Datenschutz
•    Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretungen

  • Zwingende Mitbestimmung - § 87 BetrVG
  • Betriebsvereinbarung

•    Einbindung der Rehabilitationsträger und des Integrationsamtes

  • örtliche gemeinsame Servicestellen
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Förderungsmöglichkeiten durch Rehabilitationsträger und das Integrationsamt

•    Auswirkungen auf den Kündigungsschutz

  • Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
  • Darlegungs- und Beweislast
  • Kündigung nach Durchführung des BEM

•    Bedeutung für das Zustimmungsverfahren nach den §§ 168 ff. SGB IX bei Kündigung eines schwerbehinderten
     Arbeitnehmers

  • Ablaufplan eines BEM/Mustertexte

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaften "Arbeitsrecht" oder "Sozialrecht" (7,5 FAO-Stunden)

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