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Frage- und Protokollierungsrecht - Praktikerseminar im Strafprozess (6 FAO-Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
12_230927-S-RA
Referent(en):
Frank Maurer
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Anwaltsseminare, Online, Seminare
Geeignet für Fachanwalt:
Verkehrsrecht - 6,0 Std.
Strafrecht - 6,0 Std.
Termine:
27.09.2023 12:30 Uhr – 19:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
250,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 297,50)

Beschreibung

ESF-Förderung möglich 30% bzw. 70%. Hier erhalten Sie nähere Informationen.


Seminarinhalt:

Jeder forensisch tätige Anwalt hat in nahezu jedem Strafprozess im Zusammenhang mit Vernehmungen von Zeugen konkret mit Fragen rund um das (eigene) Fragerecht und der Protokollierung nicht nur von Zeugenaussagen zu tun. Am 18. Juli 2016 hat der Bundesgerichtshof ein Urteil verkündet, in dem zu lesen ist: „Ein Rechtsanwalt, der die Grundlagen der Vernehmungslehre … beherrscht, wird … regelmäßig überlegen sein.“ (BGH, AnwZ (Brfg) 46/13). Die Ausführungen sind – selbstverständlich bei einem Urteil des BGH (!?) – richtig. Nur, was sind im Zusammenhang mit den Grundlagen der Vernehmungslehre die Rechte eines Anwalts beim Frage- und Protokollierungsrecht?

Ziel dieses Praktikerseminars ist, dass die Teilnehmer in Fragen der Ausübung des (eigenen) Fragerechts und in Fragen der Protokollierung nicht nur von Zeugenaussagen im Sinn des BGH tatsächlich „überlegen“ sind.

Besonderes Gewicht wird auf die praktische Handhabung gelegt. Anhand von realen Beispielen „aus dem Leben“ und echten Prozesssituationen wird die Umsetzung der Theorie in die Praxis dargelegt und geübt. Die Teilnehmer erhalten für die wichtigsten Situationen vor Gericht nicht nur die notwendige Theorie, sondern konkrete Handlungsanweisungen in Form von leicht umsetzbaren Mustern für die Hauptverhandlung. Den Teilnehmern werden zudem ausführliche Skripte zur Verfügung gestellt werden. Sie dienen der Nachbearbeitung und Vertiefung.

Seminarinhalt:

1.     Fragerecht

- Frageberechtigte
- Frageadressat
- Zeitpunkt und Reihenfolge der Befragung
- Form, Inhalt und Umfang des Fragerechts
   -- Umfang des Fragerechts
   -- Recht auf unmittelbare Befragung
- Vorhalte
- Unterbrechung des Fragerechts des Anwalts
- Beanstandung von Fragen (des Anwalts)
    -- Beanstandungsrecht/-pflicht des Vorsitzenden
    -- Beanstandungsrecht der übrigen Prozessbeteiligten
    -- Unzulässige Fragen
            --Fallgruppen unzulässiger Fragen
            --Folgen der Zurückweisung
            --Protokollierung
            --Beschränkung und Entzug des Fragerechts
            --Diskussion über Formalien

     -- Missbräuchliche Beanstandung des (gerichtlichen) Fragerechts
- Rechtsbehelfe
- Revision
- Prozesssituationen

2.     Protokollierung

- Protokollierung der Hauptverhandlung
             -- Hauptverhandlungsprotokoll
             -- Aufgabe der Verteidigung im Allgemeinen
             -- Protokollierung von (entlastenden) Urkunden
             -- Protokollierung von prozessualen Erklärungen, Anträgen etc.
- Inhaltsprotokoll
             -- Wesentliche Ergebnisse der Vernehmungen
             -- Revision
- Wörtliche Protokollierung
             -- Allgemeines
             -- Rechtliches Interesse
             -- Antrag
             -- Vorgang in der Hauptverhandlung
             -- Aussagen/Äußerungen
- Festschreibung der Einlassung des Angeklagten
- Mitschriften des Verhandlungsinhalts des Angeklagten/Verteidigers
- Protokollierung von Vernehmungen
- Pflicht zur Dokumentation
- Der weite Weg des Protokolls
- Videovernehmung
- Geständnisprotokoll
- Protokollierungsfehler
                -- Ursachen
                -- Praxishinweise zur Protokollierung
- Protokollierung von Falschaussagen/Straftaten
- Zeitpunkt der Fertigstellung des Protokolls; Abschriften vom Protokoll
- Prozesssituationen

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft “Verkehrsrecht” und "Strafrecht" (6 FAO-Stunden)

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