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8. Stuttgarter Erb- und Familienrechtstage (15 FAO-Stunden - modular buchbar)

Informationen:

Seminarnummer:
19_Erb/FamR
Referent(en):
Stephan Rißmann, stellv. Vors. Richter am OLG Stuttgart Michael Göttling, Dr. Ulf Gibhardt, Dr. Hans Hammann
Ort/Anschrift:
Hybrid
Kategorien:
Anwaltsseminare, Seminare, Hybrid
Geeignet für Fachanwalt:
Erbrecht
Familienrecht
Termine:
30.11.2023 09:00 Uhr – 14:30 Uhr
30.11.2023 15:00 Uhr – 17:30 Uhr
01.12.2023 09:00 Uhr – 11:30 Uhr
01.12.2023 12:00 Uhr – 17:30 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
690,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 821,10)

Beschreibung

Modul 1 am Donnerstag, den 30.11.2023, 09:00 Uhr - 14:30 Uhr:
"Haftungsfallen im Erbrecht erkennen und vermeiden"
Dozent: Stephan Rißmann, Rechtsanwalt und Erbrechtsspezialist

Seminarinhalt:

Ziel des Seminars ist es, Sie vor Haftungsfallen im Erbrecht zu bewahren. Der Referent erörtert gemeinsam mit Ihnen typische Fallkonstellationen der anwaltlichen Tätigkeit im Erbrecht und deren Risiken, beginnend bei der Annahme des Mandats und der Abrechnung bis zur eigentlichen Bearbeitung sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

A. “Das geht ja gut los”
I. Interessenkollision – erkennen und vermeiden
II. Sicherung des anwaltlichen Vergütungsanspruchs
III. Ohne geht's nicht: Vergütungsvereinbarung

B. “Ich kümmere mich darum”
I. Verwandtschaftsverhältnisse prüfen
II. Akteneinsicht
 
C. “Nichts mehr da”
I. Vorsicht bei der Ausschlagung
II. Haftung der Erbengemeinschaft
 
D. “Immer wieder gerne genommen”
I. “Falscher” Güterstand
II. Bindungswirkung gem. § 2271 BGB
III. “Auf den Erbverzicht verzichte”
 
E. “Das ist meine Tante”
Pflichtteilsquoten
 
F. “Zehn Jahre sind keine Zeit”
I. Gläubiger und Schuldner des Pflichtteilergänzungsanspruches
II. Klage gegen den Beschenkten aus § 2329 BGB
 
G. “Leider zu spät”
I. Fristen bei minderjährigen Beteiligten
II. Verjährung des Pflichtteilsanspruches
III. Ende der Hemmung durch Stufenklage
IV. Verjährung des Pflichtteilergänzungsanspruches gem. § 2325, 2329 BGB
V. Rechtsmittelfristen im Erbscheinsverfahren
 
H. “Ich rüge Verspätung”
I. Selbstständigkeit der Stufen einer Stufenklage gem. § 254 ZPO
II. Mögliche Anträge in der 1. Stufe im Pflichtteilsprozess
III. Miterbe im Prozess ist Schuldner
IV. Haftungsbeschränkungsvorbehalt gem. §780 ZPO
V. Kostenentscheidung der Stufenklage“


Modul 2 am Donnerstag, den 30.11.2023, 15:00 Uhr - 17:30 Uhr:
"Testamente nach dem Erbfall reparieren– - Was tun, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist"
Dozent: Dr. Hans Hammann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht

Seminarinhalt:

Testamente dienen dazu, die erbrechtlichen Vorstellungen und Wünsche eines Erblassers umzusetzen, d.h. die praktisch-wirtschaftlichen Ziele, die er mit seinem Testament verfolgt. Gemessen daran sind fehlerhafte Gestaltungen im Erbrecht allerdings an der Tagesordnung. Das gilt in erster Linie für privatschriftliche Testamente, die ohne jede juristische Beratung und – noch schlimmer – mit Hilfe des Internet errichtet wurden. Aber auch evident auf einen anwaltlichen Entwurf zurückgehende Testamente, notarielle Verfügungen von Todes wegen und als weitere Fallgruppe notarielle Übertragungs- und Schenkungsverträge können gemessen an den Vorstellungen und Wünschen der Beteiligten zu erheblichen Verwerfungen führen. Bei all‘ diesen problematischen Gestaltungen stellt sich die Frage, ob, wie und vor allem wie lange sie „repariert“ werden können. Welches Instrumentarium steht beispielsweise zur Verfügung? Welche Grenzen müssen ggfs. beachtet werden, um nicht zu weit zu springen? Wer muss beteiligt werden? Und: Wie sieht es mit Form und Frist aus?

Mit diesen Fragen beschäftigt sich unser Referent Herr RA Dr. Hammann. Anhand verschiedener Beispielsfälle aus der Praxis stellt er zum Teil offenkundige, zum Teil versteckte Fallstricke alltäglicher Gestaltungen vor und erläutert, wie immer wieder zu sehende Fehler noch „repariert“ werden können.

 Schwerpunkte:

  • Zuwendungsverzicht (Wechselbezüglichkeit)
  • erläuternde Auslegung (Erbeinsetzung oder Vermächtnisanordnung)
  • ergänzende Testamentsauslegung (Wegfall des Vermächtnisgegenstandes)
  • Umdeutung (Berliner Testament und testierunfähiger Erblasser)


Modul 3 am Freitag, den 01.12.2023, 09:00 Uhr - 11:30 Uhr
"Aktuelle Rechtsprechung des OLG Stuttgart und weiterer Obergerichte im Erbrecht"
Dozent: stellv. Vors. Richter am OLG Stuttgart Michael Göttling

Seminarinhalt:

In der Veranstaltung wird die neueste Rechtsprechung des OLG Stuttgart sowie weiterer Obergerichte im Erbrecht vorgestellt.

Modul 4 am Freitag, den 01.12.2023, 12:00 Uhr - 17:30 Uhr
"Nachfolge mit Immobilienvermögen"
Dozent: Ulf Gibhardt, Notar, RA und Steuerberater

Sowohl bei der lebzeitigen und letztwilligen Zuwendung von Immobilienvermögen als auch bei der Abwicklung von Nachlässen mit Immobilien sind das Schenkungs- und Erbrecht, das Familienrecht, das Steuerrecht und das Gebührenrecht der Gerichte und Notare aufeinander abzustimmen und zu optimieren. Das Seminar greift unter anderem die folgenden Themen ganzheitlich auf und weist auf Gestaltungsmöglichkeiten hin:

  • Wichtige Regelungen bei der Schenkung von Immobilienvermögen
  • Steuerlich optimierte Übertragung von Immobilienvermögen
  • Schenkung und Vererbung von Familienheimen
  • Zuwendungen zwischen Ehegatten
  • Güterstandschaukel mit Immobilienvermögen
  • Zuwendung unter Vorbehalten wie Nießbrauch
  • Vorsorgende Vollmachten
  • Verkauf statt Schenkung
  • Pflichtteilsvermeidung
  • Wichtige Regelungen bei Auslandsimmobilien
  • Postmortale Handlungsmöglichkeiten zur Steuerreduktion
  • Abwicklung von Nachlässen mit Immobilienvermögen
  • Hinweise zu Gerichts- und Notargebühren
  • Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer
  • Aktuelle Rechtsprechung

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaften "Erbrecht" oder "Familienrecht" (15 FAO-Stunden)


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