Organisationsverschulden in der Medizin - (k)ein Behandlungsfehler wie jeder andere!? (3 FAO Stunden)
Informationen:
- Seminarnummer:
- 220712_2-S-FA
- Referent(en):
- Dr. jur. Tim Neelmeier, Vors. Richter am Landgericht Itzehoe
- Ort/Anschrift:
- Hybrid
- Kategorien:
- Anwaltsseminare, Hybrid, Seminare
- Geeignet für Fachanwalt:
- Medizinrecht
- Termine:
-
12.07.2022 09:00 Uhr – 12:15 Uhr - Seminartermin:
- Seminartermine exportieren (.ics)
- Preis:
- 150,00 € zzgl. 19% USt. (gesamt 178,50 €)
Beschreibung
Soll aus anwaltlicher Sicht der Vorwurf medizinischer Organisationsdefizite im Prozess erfolgreich erhoben oder abgewehrt werden, stellen sich besondere Probleme im Vergleich zur klassischen Frage nach einem Individualversehen des Behandlers. Die wachsende Relevanz des Themas erklärt sich vor dem Hintergrund einer zunehmenden Ökonomisierung des deutschen Gesundheitswesens, wie sie Ärztevertreter seit einigen Jahren berichten. Auch die damalige Vizepräsidentin des BGH und Vorsitzende des VI. Zivilsenates Müller warnte schon 2008 vor einer schleichende[n] Reduzierung des Standards und sah für die Mediziner in den Haftungsrichtern zunehmend ( ) Bundesgenossen zur Aufrechterhaltung des Standards. Doch obwohl ein Blick auf die übergeordneten Organisationsstrukturen gegenwärtig absolut in die Zeit passt (man denke nur an Stichworte wie risk management oder compliance), bleibt die Frage der medizinischen Organisationsverantwortung mitunter allzu sehr im Schatten.
Ungeachtet dessen haben Organisationsdefizite in der Sache die Rechtsprechung sowohl im Arzthaftungs- als auch im Strafrecht immer wieder beschäftigt. Dabei ist im Ausgangspunkt davon auszugehen, dass die Einhaltung der fachlichen Standards (vgl. § 630a Abs. 2 BGB) auch die Pflicht zur allgemein ordnungsgemäßen Organisation umfasst, also etwa Auswahl und Überwachung von Personal, Bestimmung von Zuständigkeiten, Bereitstellung der gebotenen apparativen und medikamentösen Ausstattung, Einhaltung der Hygiene-Vorschriften, angemessene Vorbereitung auf Notfälle etc. Insbesondere die folgenden Problemkreise aus der Bearbeitung arzthaftungsrechtlicher Mandate sollen vertieft behandelt werden:
Wie bestimmen sich in Zeiten des Personalmangels die haftungsrechtlichen Mindestanforderungen an die Personalausstattung? Welche Rolle spielen hier die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und welches Gewicht haben Aussagen in Leitlinien zur Versorgungsinfrastruktur?
- Wie können Sachverständige zur örtlichen Behandlungsinfrastruktur erschöpfend befragt werden unter Berücksichtigung der Vorgabe des BGH, dass ein zwar nicht optimaler, aber noch ausreichender medizinischer Standard einzuhalten ist?
- Welche anwaltlichen Argumentationslinien zu Inhalt und Grenzen des sogenannten Vertrauensgrundsatzes bieten sich bei möglicherweise fehlerhaftem Zusammenwirken mehrerer Behandler an?
- Welche Bedeutung kommt einer Patientenaufklärung über Ausstattungsdefizite der behandelnden Einrichtung zu, nachdem die Geltung der allgemein anerkannten fachlichen Standards in § 630a Abs. 2 BGB ausdrücklich unter dem Vorbehalt anderweitiger Vereinbarung steht.
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft Medizinrecht (3 FAO-Stunden).