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Forderungspfändung "brisant"!

Informationen:

Seminarnummer:
221025_1-S-MA
Referent(en):
Dieter Schüll
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Mitarbeiterseminare, Anwaltsseminare, Online, Zwangsvollstreckung, Seminare
Termine:
25.10.2022 09:00 Uhr – 12:30 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
95,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 113,05)

Beschreibung

Forderungspfändung „brisant“! - aus der Praxis für die Praxis -

Vom besonders praxiserfahrenen Referenten Dieter Schüll werden insbesondere spezifische Merkmale bei der Durchführung von Forderungspfändungsverfahren der besonderen Art und unter Berücksichtigung von aktuellen Gesetzesvorschriften veranschaulichend vorgestellt.

 Themen u.a.

  • Besondere Vorteile des vorläufigen Zahlungsverbotes im „beA-Zeitalter“  
  • Drittschuldner hat Sitz im europäischen Ausland –  kann trotzdem der Anspruch des Schuldners gepfändet werden?  
  • Schuldner hat keinen inländischen Wohnsitz oder Wohnsitz ist „unbekannt“
    - was sollte bei der Antragstellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses unbedingt berücksichtigt werden?  
  • Neue Pfändungsvorschriften des §§ 850c ZPO sowie 850f ZPO als Folge des Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetzes
  • Tücken beim Pfändungsanspruch „Kurzarbeitergeld“ erkennen  
  • Neuigkeiten über die Berücksichtigung von Corona-Sonderzahlungen nach einer Lohn/-Gehaltspfändung  
  • Ist die Pfändung in ein „Gemeinschaftskonto“ des Schuldners auch weiterhin möglich?
  • Effektive Vollstreckung in Kreditkartenansprüche
  • Wissenswertes über die Pfändung und Verwertungschancen einer Internet-Domain
  • Vollstreckung in Kryptowährungen im Rahmen der Forderungspfändung?
  • Neue Informationsbeschaffungsmöglichkeiten sowie Pfändung und Verwertung eines zu Gunsten des Schuldners im Grundbuch eingetragenen Nießbrauchrechts
  • notwendige Ermittlungen vor Pfändung von Soldatenbezug im Hinblick auf Drittschuldner und Pfändungsanspruch
  • Welche Vorteile für den Gläubiger bringt die Pfändung einer zu Gunsten des Schuldners im Grundbuch eingetragenen Eigentumsübertragungsanspruchs
  • Forderungspfändungsansprüche gegenüber Stadt-/bzw. Gemeindeverwaltung als Drittschuldner

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