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Sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung und gesetzliche Neuerungen bei der geringfügigen Beschäftigung zum 01.10.2022 – was aus anwaltlicher Sicht wichtig ist! (5 FAO-Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
221114_1-S-FA
Referent(en):
Bettina Schmidt
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Online, Seminare, Anwaltsseminare
Geeignet für Fachanwalt:
Sozialrecht
Arbeitsrecht
Termine:
14.11.2022 14:00 Uhr – 16:45 Uhr
15.11.2022 10:00 Uhr – 12:45 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
250,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 297,50)

Beschreibung

Seminarinhalt:

Die sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung endet häufig mit einem Mehrergebnis für Deutsche Rentenversicherung und bedingt nicht selten eine erhebliche Änderung der bisherigen sozialversicherungsrechtlichen Bewertung, sowohl bei größeren als auch bei kleineren und mittleren Unternehmen. Darüber hinaus sind auch im Bereich der Beschäftigung von freien Mitarbeitern oder einzelnen Subunternehmern die Risiken einer „Scheinselbständigkeit“ hoch.

Durch die souveräne Anwendung des verfahrensrechtlichen Instrumentariums im Rahmen einer Außenprüfung ist es durchaus möglich, frühzeitig Rechte zu wahren und zu einer Verständigung mit den Betriebsprüfern der Rentenversicherungsträger zu kommen.

Das Seminar zeigt praktikable Lösungsvorschläge aus anwaltlicher Sicht für immer wieder auftretende Probleme auf und gibt einen Überblick über den Ablauf der sozialrechtlichen Betriebsprüfung. Insbesondere werden Strategien erörtert, wie sich Beitragsreduzierungen bzw. Beitragsvermeidungen im Rahmen einer sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung und im anschließenden sozialgerichtlichen Verfahren erreichen lassen. Ausführlich wird neben den Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes auch die neue Rechtsprechung des BSG, insbesondere auch die Entscheidung des 12. Senates des BSG vom 19.09.2019 – B 12 R 25/18 R, und deren Konsequenzen für die Strategie vor und in einer sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung behandelt.

Des Weiteren treten zum 01.10.2022 gesetzliche Neuregelungen in Kraft, insbesondere bei der entgeltgeringfügigen Beschäftigung wird die Geringfügigkeitsgrenze von bisher 450 € neu definiert. Das Seminar behandelt alle gesetzlichen Neuregelungen und zeigt deren Relevanz für die arbeits- und sozialrechtliche Praxis auf. Berücksichtigt werden auch die Übergangsregelungen in Bezug auf die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung, die sich aus der gesetzlichen Neuregelung der Geringfügigkeitsgrenze ergeben.

Die Teilnehmer erhalten eine aktuelle Arbeitsunterlage mit aktueller Rechtsprechung, der neuen gesetzlichen Regelung der geringfügigen Beschäftigung und wichtigen Praxistipps.
                                                                                                                         

  1. Versicherungs- und Beitragspflicht als abhängig Beschäftigter – Grundlagen des Beitragsrechts – Entstehungsprinzip, Arbeitsentgelt, Fälligkeit, Verjährung, Säumniszuschläge, Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge
  2. Vertrauensschutz aus vorangegangenen Betriebsprüfungen unter Berücksichtigung der Entscheidung des BSG vom 19.09.2019 – B 12 R 25/18 R
  3. Betriebsprüfungsverfahren der Rentenversicherungsträger
  4. Einstweiliger Rechtsschutz
  5. Sozialversicherungsrechtliche Folgen einer unzutreffenden Einordnung
  6. Taktik und Verfahrensmanagement im Prüfverfahren
  7. Gesetzliche Neuregelungen der geringfügigen Beschäftigung unter Berücksichtigung der Regelungen im Mindestlohngesetz
  8. Übergangsregelungen im SGB III, SGB V, SGB VI und SGB XI
 
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Sozialrecht” oder "Arbeitsrecht"(5 FAO-Stunden).

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