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Rechte und Pflichten des Geschäftsführers einer werbenden GmbH (3 FAO-Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
221208_1-S-FA
Referent(en):
Prof. Dr. Markus Gehrlein
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Anwaltsseminare, Online, Seminare
Geeignet für Fachanwalt:
Handels- und Gesellschaftsrecht
Insolvenzrecht- und Sanierungsrecht
Termine:
08.12.2022 10:00 Uhr – 13:15 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
125,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 148,75)

Beschreibung

Der Geschäftsführer ist die Zentralgestalt einer GmbH, die für das Wohl und Wehe der Gesellschaft verantwortlich ist. Rechtliche Probleme treten nicht erst auf, wenn sich eine Gesellschaft in einer Insolvenzlage befindet. Gerade bei einer werbenden, aktiv und mit Erfolg am Wirtschaftsleben teilnehmenden GmbH unterliegt der Geschäftsführer einem Bündel von Rechten und Pflichten. Für den Geschäftsführer wie auch die Gesellschafter und natürlich besonders ihre rechtlichen Berater ist die Kenntnis der maßgeblichen höchstrichterlichen Rechtsprechung unabdingbar. Das Seminar befasst sich mit einem bunten Strauß rechtlicher Aspekte, angefangen von der Berufung des Geschäftsführers in sein Amt, Schadensersatzpflichten gegenüber der Gesellschaft und außenstehenden Dritten bis hin zur Abberufung aus dem Amt und der Kündigung des Anstellungsvertrages.

  • Übernahme des Amts, Gründe einer Amtsunfähigkeit, faktischer Geschäftsführer
  • Vertretung der Gesellschaft, Vertretungshindernisse
  • Haftung wegen Pflichtwidrigkeiten gegenüber der Gesellschaft, Beweislast etwa in Fällen von Kassenfehlbeständen
  • Haftung des Geschäftsführers gegenüber Vertragspartnern, Voraussetzungen eines Schuldbeitritts
  • Unterscheidung zwischen der Organstellung als Geschäftsführer und dem mit dem Geschäftsführer geschlossenen Dienstvertrag
  • Fristlose Abberufung aus der Organstellung und dem Dienstverhältnis, Anforderungen an Beachtung von Kündigungsfristen
  • Haftung in der ordentlichen Liquidation

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Handels- und Gesellschaftsrecht" oder "Insolvenzrecht" (3 FAO-Stunden)

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