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Gast    

Die 5. Geldwäscherichtlinie der EU und ihre Umsetzung in nationales Recht (2 FAO-Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
221212-S-FA
Referent(en):
Arne Engel
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Online, Seminare, Anwaltsseminare, Allgemeines
Geeignet für Fachanwalt:
Verwaltungsrecht
Versicherungsrecht
Verkehrsrecht
Urheber- und Medienrecht
Transport- und Speditionsrecht
Strafrecht
Steuerrecht
Sozialrecht
Migrationsrecht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Medizinrecht
IT-Recht
Internationales Wirtschaftsrecht
Insolvenzrecht- und Sanierungsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Gew. Rechtsschutz
Familienrecht
Erbrecht
Bau- und Architektenrecht
Bank- und Kapitalmarktrecht
Arbeitsrecht
Termine:
12.12.2022 17:30 Uhr – 19:30 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
0,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 0,00)

Beschreibung

Seminarinhalt:

Welche Verpflichtungen haben die Anwälte zur Umsetzung und zur Vermeidung von Bußgeldern?

  1. Wann ist der Anwalt Verpflichteter?
  2. Welche Sorgfaltspflichten hat er als Verpflichteter?
  3. Welches Risikomanagement ist zu erstellen und vorzuhalten?
  4. Welche Meldepflichten gibt es und wem muss gemeldet werden?
  5. Welche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten hat der Rechtsanwalt?
  6. Welche Mitwirkungspflichten hat der Rechtsanwalt?
  7. Wie werden Verstöße geahndet?

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, um diese mit den speziellen Anforderungen an Anwälte aus den EU-Geldwäscherichtlinien bzw. der Umsetzung in das Geldwäschegesetz vom 23.06.2017, zuletzt geändert durch Art. 269 der Verordnung vom 19.06.2020, bekanntzumachen. Dabei geht es um


Grundsätze und Verantwortlichkeiten des Risikomanagements

  • an die Anforderungen an die spezifische Risikoanalyse
  • die Sorgfaltspflichten, Aufzeichnungspflichten und Aufbewahrungspflichten
  • an Mitwirkungspflichten, Meldepflichten / Umgang mit verdächtigen Transaktionen und
  • den Folgen von Verstößen

Mit Nachweis für alle Fachanwaltschaften (2 FAO-Stunden)

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