Die 5. Geldwäscherichtlinie der EU und ihre Umsetzung in nationales Recht (2 FAO-Stunden)
Informationen:
- Seminarnummer:
- 221212-S-FA
- Referent(en):
- Arne Engel
- Ort/Anschrift:
- Online
- Kategorien:
- Online, Seminare, Anwaltsseminare, Allgemeines
- Geeignet für Fachanwalt:
- Verwaltungsrecht
Versicherungsrecht
Verkehrsrecht
Urheber- und Medienrecht
Transport- und Speditionsrecht
Strafrecht
Steuerrecht
Sozialrecht
Migrationsrecht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Medizinrecht
IT-Recht
Internationales Wirtschaftsrecht
Insolvenzrecht- und Sanierungsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Gew. Rechtsschutz
Familienrecht
Erbrecht
Bau- und Architektenrecht
Bank- und Kapitalmarktrecht
Arbeitsrecht - Termine:
-
12.12.2022 17:30 Uhr – 19:30 Uhr - Seminartermin:
- Seminartermine exportieren (.ics)
- Preis:
- 0,00 € zzgl. 19% USt. (gesamt 0,00 €)
Beschreibung
Seminarinhalt:
Welche Verpflichtungen haben die Anwälte zur Umsetzung und zur Vermeidung von Bußgeldern?
- Wann ist der Anwalt Verpflichteter?
- Welche Sorgfaltspflichten hat er als Verpflichteter?
- Welches Risikomanagement ist zu erstellen und vorzuhalten?
- Welche Meldepflichten gibt es und wem muss gemeldet werden?
- Welche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten hat der Rechtsanwalt?
- Welche Mitwirkungspflichten hat der Rechtsanwalt?
- Wie werden Verstöße geahndet?
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, um diese mit den speziellen Anforderungen an Anwälte aus den EU-Geldwäscherichtlinien bzw. der Umsetzung in das Geldwäschegesetz vom 23.06.2017, zuletzt geändert durch Art. 269 der Verordnung vom 19.06.2020, bekanntzumachen. Dabei geht es um
Grundsätze und Verantwortlichkeiten des Risikomanagements
- an die Anforderungen an die spezifische Risikoanalyse
- die Sorgfaltspflichten, Aufzeichnungspflichten und Aufbewahrungspflichten
- an Mitwirkungspflichten, Meldepflichten / Umgang mit verdächtigen Transaktionen und
- den Folgen von Verstößen
Mit Nachweis für alle Fachanwaltschaften (2 FAO-Stunden)