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Neue Formulare in der Zwangsvollstreckung - kurz - knackig - effizient

Informationen:

Seminarnummer:
230112-S-MA
Referent(en):
Dieter Schüll
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Zwangsvollstreckung, Anwaltsseminare, Online, Seminare, Mitarbeiterseminare
Termine:
12.01.2023 09:00 Uhr – 12:30 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
125,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 148,75)

Beschreibung

„Das Kreuz mit den Kreuzchen“ in der Neugestaltung der Formulare zur Forderungspfändung und Mobiliarvollstreckung!

Die Neugestaltung der Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformularverordnung ist nicht nur auf die Möglichkeit einer elektronischen Sachbearbeitung ausgerichtet, sondern steht auch im engen Zusammenhang insbesondere im Hinblick auf die Erweiterung von Antragsformen bei der Gerichtsvollziehervollstreckung und Forderungspfändung.

Themen u.a.

  • Wissenswertes zum neuen amtlichen Formular für den Antrag auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses sowie Antrag auf Erlass eines Beschlusses zur Vollstreckung an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit
 

Das  Gerichtsvollzieherformular:

  • Grundsätze der Antragstellung und Übermittlungspflicht
  • Praktische Anwendung des § 754a ZPO in Bezug auf Anlagenübermittlung und Vollmacht
  • Vermeidung von zeitlichen Verzögerungen im Hinblick auf § 802b ZPO
  • Optionen und Anwendungen der erweiterten Befugnisse des Gerichtsvollziehers im Rahmen des § 755 ZPO und § 802I ZPO
  • Bedeutsame Gläubigeranträge betreffend der elektronischen Datenübermittlung an den Gerichtsvollzieher
  • Das Gerichtsvollzieherformular und effiziente Anwendung der Module
  • der Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Anlage 3 zu § 1 Abs. 3 ZVFV)
  • Reduzierung der Seitenzahlen - Grund?
  • Wegfall verschiedener Antragsformulare für Forderungspfändung sowohl bei gewöhnlicher Forderung als auch für die Unterhaltspfändung
  • Fehlervermeidung bei unterschiedlichen Antragsarten
  • Antrag auf Prozesskostenhilfe sowie weitere notwendigen Anträge zur
    Zustellung
  • Überweisung zur Einziehung“ oder „an Zahlungs statt“ – Unterschied?
  • die jeweils zur Pfändungsart mögliche weitere Anordnung erkennen und beantragen
  • mögliche Haftungsfallen des Anwaltes bei vereinfachter Vollstreckung im Rahmen des § 829a ZPO
 

Schwachstellen erkennen und bewältigen!

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