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Praxisupdate WEG: Aktuelles zum Abrechnungswesen – Jahresabrechnung ganz einfach? (3 FAO-Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
230228_2-S-FA
Referent(en):
Frank Zschieschack
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Anwaltsseminare, Online, Seminare, Hybrid
Geeignet für Fachanwalt:
Miet- und Wohnungseigentumsrecht - 3,0 Std.
Termine:
28.02.2023 14:00 Uhr – 17:15 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
125,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 148,75)

Beschreibung

Nach der WEG-Reform gilt kaum eine der bisherigen Gewissheiten fort. Dies betrifft auch den zentralen Bereich des Kostenwesens und der Abrechnung. Das Seminar erläutert erste Äußerungen der Rechtsprechung zum Thema. Aufgegriffen wird die Musterabrechnung 3.0 als erstes Abrechnungsbeispiel. Erörtert wird auch in welchem Umfang Beschlüsse über Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne (noch) erfolgreich angefochten werden können. Diskutiert wird zudem die Frage des Streitwertes für derartige Verfahren. Viel Unsicherheit herrscht weiter um den Vermögensbericht. Besprochen wird, was dieser enthalten muss und wie Ansprüche auf seine Erstellung erfolgreich geltend gemacht werden können.

 Schwerpunkte

 

  • Kostenbeschlüsse, was hat sich geändert?
  • Was kann jetzt wie auf wen umgelegt werden?
    • Können Fensterreparaturen nun den Sondereigentümern auferlegt werden?
    • Gibt es Grenzen der Umlagephantasien der Eigentümer?
  • Abrechnung und Wirtschaftsplan – alles neu?
  • Was muss der Verwalter vorlegen und was wird beschlossen?
    • Beschlussgegenstand nur Zahlungspflichten – worauf muss man achten?
    • Was gilt bei Eigentümerwechseln?
  • Was ist bei Abrechnungsbeschlüssen noch anfechtbar?
    • Sind Teilanfechtungen noch möglich?
    • Sticht der Joker der fehlenden Nachvollziehbarkeit noch?
    • Wie ist es mit den Streitwerten?
  • Was ist eigentlich der Vermögensbericht?
    • Wie setzt man Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vermögensbericht durch?
    • Klippen bei Vermögensbericht und Entlastung

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ (3 Zeitstunden).

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