Anwaltsvergütung im arbeitsrechtlichen Mandat
Informationen:
- Seminarnummer:
- 230322_1-S-RA
- Referent(en):
- Horst-Reiner Enders, Geprüfter Bürovorsteher
- Ort/Anschrift:
- Hybrid
- Kategorien:
- Anwaltsseminare, Hybrid, Mitarbeiterseminare, Seminare, Gebührenrecht
- Geeignet für Fachanwalt:
- Arbeitsrecht
- Termine:
-
22.03.2023 09:00 Uhr – 14:30 Uhr - Seminartermin:
- Seminartermine exportieren (.ics)
- Preis:
- 220,00 € zzgl. 19% USt. (gesamt 261,80 €)
Beschreibung
Modul 1: "Anwaltsvergütung im arbeitsrechtlichen Mandat" am 22.03.2023, 09:00 Uhr - 14:30 Uhr
Das Seminar richtet sich speziell an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.
In dem Seminar wird die Abrechnung in arbeitsrechtlichen Mandaten beleuchtet. Betrachtet wird nicht nur, welche Gebühren in den einzelnen Stadien des Mandats entstehen können, sondern auch spezielle Probleme, z. B. die in arbeitsrechtlichen Mandaten mit dem Rechtsschutzversicherer des Mandanten auftreten. Die Betrachtung erfolgt an praxisnahen Fällen.
Themenschwerpunkte sind u. a.:
- BGH stellt klar: Welchen Auftrag darf der Mandant dem Rechtsanwalt erteilen und welche Auswirkungen hat das auf die Gebühren und die mögliche Erstattung derselben!
- Einigungsgebühr jetzt auch im Beratungsmandat? In welchen Fällen? Klarstellung durch KostRÄG 2021!
- Terminsgebühr auch ohne Besprechung und ohne Wahrnehmung eines Termins! In welchen Fällen? Änderung durch KostRÄG 2021!
- Immer Ärger mit der Rechtsschutzversicherung: BGH: Schadenminderungsklauseln können unwirksam sein!
- Beratung oder Vertretung: Entwurf eines Aufhebungsvertrags, Entwurf eines Arbeitsvertrags, Prüfung eines Vertrags, Gegenstandswert?
- Vergütungsvereinbarung: Was sollte der Rechtsanwalt beachten?
Zeittaktklausel, Erfolgshonorar, Stundenhonorar in Kombination mit einem mehrfachen der gesetzlichen Vergütung und einer Erhöhung des Verfahrenswertes! Unangemessen hohe Vergütung!
- Vergütungsvereinbarung im PKH Mandat! Was geht und was ist nicht zulässig? Neue Entscheidung des OLG Brandenburg: Unlauterer Wettbewerb! Bei welchen Fallgestaltungen kann die Differenz zwischen VKH-Vergütung und Wahlanwaltsvergütung realisiert werden?
- Mandantin realisiert einen das Schonvermögen übersteigenden größeren Betrag! Was gilt bei PKH, und was bei Beratungshilfe?
- Mehrvergleich mit Prozesskostenhilfe: Nach Neuregelung in § 48 Abs. 1 RVG kein Erstreckungsantrag mehr erforderlich? Jetzt alle Gebühren aus der Staatskasse?
Prozesskostenhilfe: Anrechnung einer gezahlten Geschäftsgebühr auf PKH-Vergütung ist jetzt im RVG geregelt!
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Arbeitsrecht" (5 Zeitstunden)