Das Schuldnereinkommen und die Insolvenzmasse vorwärts, rückwärts und drumherum? (3 FAO-Stunden)
Informationen:
- Seminarnummer:
- 230509-S-FA
- Referent(en):
- Sylvia Wipperfürth, Dipl.-Rechtspflegerin (FH), LL.M.
- Ort/Anschrift:
- Online
- Kategorien:
- Online, Seminare, Anwaltsseminare, Mitarbeiterseminare
- Geeignet für Fachanwalt:
- Insolvenzrecht- und Sanierungsrecht
- Termine:
-
09.05.2023 09:00 Uhr – 12:15 Uhr - Seminartermin:
- Seminartermine exportieren (.ics)
- Preis:
- 125,00 € zzgl. 19% USt. (gesamt 148,75 €)
Beschreibung
Seminarinhalt:
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen stellen sich (sehr) regelmäßig zahlreiche Fragen rund um das pfändbare (und damit insolvenzbeschlagene) Einkommen des Schuldners. Neben den unterhaltsberechtigten Personen, etwaigen Anträgen auf Nichtberücksichtigung einer solchen Person, des Antrags auf Zusammenrechnung mehrerer Einkünfte spielen auch besondere Konstellationen eine Rolle. Fraglich ist oftmals, unter welchen Voraussetzungen eine Rückwirkung erzielt oder eine Nachzahlung verlangt werden kann (etwa dann, wenn die Informationen zeitverzögert eingehen). Das Seminar fokussiert auf Klassiker und Besonderheiten zum Themenkreis Einkommen im Insolvenzverfahren. Es grüßt, die Gehaltsabrechnung des Schuldners monatlich
Themenübersicht:
- Kreis der unterhaltsberechtigten Personen im Sinne des Vollstreckungsrechts
- Berücksichtigung der unterhaltsberechtigten Person (Durch wen? Ab wann? Unzutreffende Anzahl?)
- Eigene Einkünfte der unterhaltsberechtigten Personen
- Antragstellung § 850c Abs. 6 ZPO
- Notwendigkeit der Beschlussfassung?
- (Rück?)Wirkungen der Beschlussfassung
- Nachzahlungen beim Wegfall einer unterhaltsberechtigten Person
- Das Schweigen des Schuldners oder fehlende Angaben zu den Unterhaltsberechtigten
- Zusammenrechnung mehrerer Einkünfte (§ 850e Nr. 2, 2a, 3 ZPO)
- Antragstellung § 850e Nr. 2, 2a ZPO (Höhe der Einkünfte?)
- Notwendigkeit der Beschlussfassung?
- (Rück?)Wirkungen der Beschlussfassung
- Nachzahlungen bei verspäteter Mitteilung
- Wirkungen eines im eröffneten Insolvenzverfahren erwirkten Beschlusses auch im Restschuldbefreiungsverfahren?