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Das Schuldnereinkommen und die Insolvenzmasse – vorwärts, rückwärts und drumherum? (3 FAO-Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
230509-S-FA
Referent(en):
Sylvia Wipperfürth, Dipl.-Rechtspflegerin (FH), LL.M.
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Online, Seminare, Anwaltsseminare, Mitarbeiterseminare
Geeignet für Fachanwalt:
Insolvenzrecht- und Sanierungsrecht
Termine:
09.05.2023 09:00 Uhr – 12:15 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
125,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 148,75)

Beschreibung

Seminarinhalt:

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen stellen sich (sehr) regelmäßig zahlreiche Fragen „rund um das pfändbare (und damit insolvenzbeschlagene) Einkommen des Schuldners. Neben den unterhaltsberechtigten Personen, etwaigen Anträgen auf Nichtberücksichtigung einer solchen Person, des Antrags auf Zusammenrechnung mehrerer Einkünfte spielen auch besondere Konstellationen eine Rolle. Fraglich ist oftmals, unter welchen Voraussetzungen eine „Rückwirkung“ erzielt oder eine „Nachzahlung“ verlangt werden kann (etwa dann, wenn die Informationen zeitverzögert eingehen). Das Seminar fokussiert auf Klassiker und Besonderheiten zum Themenkreis „Einkommen im Insolvenzverfahren“. Es grüßt, die Gehaltsabrechnung des Schuldners – monatlich…

Themenübersicht:


  • Kreis der „unterhaltsberechtigten Personen“ im Sinne des Vollstreckungsrechts
  • Berücksichtigung der „unterhaltsberechtigten Person“ (Durch wen? Ab wann? „Unzutreffende Anzahl“?)
  • Eigene Einkünfte der unterhaltsberechtigten Personen
    • Antragstellung § 850c Abs. 6 ZPO
    • Notwendigkeit der Beschlussfassung?
    • (Rück?)Wirkungen der Beschlussfassung
  • „Nachzahlungen“ beim „Wegfall einer unterhaltsberechtigten Person“
  • Das Schweigen des Schuldners oder fehlende Angaben zu den Unterhaltsberechtigten
  • Zusammenrechnung mehrerer Einkünfte (§ 850e Nr. 2, 2a, 3 ZPO)
    •  Antragstellung § 850e Nr. 2, 2a ZPO (Höhe der Einkünfte?)
    • Notwendigkeit der Beschlussfassung?
    • (Rück?)Wirkungen der Beschlussfassung
  • „Nachzahlungen“ bei verspäteter Mitteilung
  • Wirkungen eines im eröffneten Insolvenzverfahren erwirkten Beschlusses auch im Restschuldbefreiungsverfahren?
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft “Insolvenzrecht” (3 FAO-Stunden)


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