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Update BEM (2,5 FAO-Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
230615_1-S-FA
Referent(en):
Bettina Schmidt
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Anwaltsseminare, Seminare, Online
Geeignet für Fachanwalt:
Arbeitsrecht
Sozialrecht
Termine:
15.06.2023 10:00 Uhr – 12:45 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
99,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 117,81)

Beschreibung

Eine Long-Covid-Erkrankung, aber auch andere körperliche und psychische Erkrankungen, können zu einer langandauernden Arbeitsunfähigkeit, aber auch zur Minderung der Leistungsfähigkeit eines Arbeitnehmers führen (low performer). In solchen Fällen stellt sich in der arbeitsrechtlichen Praxis häufig die Frage, ob eine krankheitsbedingte Kündigung möglich ist, aber auch ob und wie eine Wiedereingliederung dieses Arbeitnehmers nach einer Arbeitsunfähigkeit gestaltet werden kann und muss. Aus Arbeitnehmersicht steht dabei die Frage im Vordergrund, ob der Arbeitnehmer arbeitsrechtlich einen Anspruch auf Zuweisung eines leidensgerechten, an seine Leistungsfähigkeit angepassten und/oder veränderten Arbeitsplatzes gegenüber seinem Arbeitgeber geltend machen kann. Dabei spielt es auch eine Rolle, ob der Arbeitnehmer schwerbehindert oder gleichgestellt ist. Arbeitgeber wiederum stehen vor der Herausforderung, wie eine Anpassung des alten Arbeitsplatzes an die neue, in der Regel verminderte Leistungsfähigkeit gestaltet werden kann und haben nicht selten den Wunsch, den Arbeitnehmer personenbedingt zu kündigen.

In diesem Online-Seminar wird die aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zur krankheitsbedingten Kündigung und zum BEM behandelt, insbesondere auch die Rechtsprechung des BAG zu der Frage, wie oft vor einer krankheitsbedingten Kündigung ein BEM angeboten werden muss und wann ein BEM abgeschlossen ist (BAG vom 18.11.2021 – 2 AZR 138/21), aber etwa auch, ob ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Durchführung eines BEM besteht (BAG vom 07.09.2021 – 9 AZR 571/20).

Das fünfstündige Seminar gliedert sich in zwei Teile, die auch einzeln mit 2,5 Stunden gebucht werden können. Im ersten Teil werden die Grundsätze der krankheitsbedingten Kündigung einschließlich der aktuellen Rechtsprechung behandelt. Darüber hinaus gibt das Seminar auch einen Überblick über den Anspruch eines Arbeitnehmers auf behinderungs- bzw. leidensgerechte Beschäftigung sowie den Anspruch auf Schadensersatz bei nicht leidens- und behinderungsgerechter Beschäftigung.

Im zweiten Teil liegt der Schwerpunkt in der Klärung der Frage, in welchen Fallgestaltungen ein BEM-Verfahren sinnvoll oder sogar, z.B. vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung, zur Vermeidung rechtlicher Nachteile für Arbeitgeber geboten ist und welche rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung eines ordnungsgemäßen betrieblichen Eingliederungsmanagements zu beachten sind.

Die Teilnehmer erhalten eine aktuelle Arbeitsunterlage mit ausführlicher Darstellung der aktuellen Rechtsprechung, wichtigen Praxistipps, einem BEM-Ablaufplan und Mustertexten.

Seminarprogramm:

Teil 2 am Donnerstag, 15.06.2023, 10:00 Uhr - 12:45 Uhr:
Betriebliches Eingliederungsmanagements (BEM) bei der Wiedereingliederung eines Arbeitnehmers nach einer Arbeitsunfähigkeit

 
•    Inhalt des betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
  • Anforderungen der Rechtsprechung an ein ordnungsgemäßes BEM
  • Mindeststandards
  • neue Rechtsprechung des BAG zum BEM, insbesondere zu der Frage, ob ein Anspruch des Mitarbeiters auf Durchführung eines BEM besteht (BAG vom 07.-09.2021 – 9 AZR 571/20) und wie oft ein Arbeitgeber ein BEM anbieten muss (BAG vom 18.11.2021 – 2 AZR 138/21).
  • Klärung des Restleistungsvermögens des Arbeitnehmers
  • Einschaltung des Betriebsarztes
  • mögliche Maßnahmen im BEM/Rehaleistungen
  • Präventionsmöglichkeiten zur Vermeidung weiterer AU-Zeiten

•    Information des betroffenen Mitarbeiters und Zustimmung
•    Hinzuziehung einer Vertrauensperson zum BEM – neue gesetzliche Regelung in § 167 Abs. 2 S. 2 SGB IX
•    Datenschutz
•    Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretungen

  • Zwingende Mitbestimmung - § 87 BetrVG
  • Betriebsvereinbarung

•    Einbindung der Rehabilitationsträger und des Integrationsamtes

  • örtliche gemeinsame Servicestellen
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Förderungsmöglichkeiten durch Rehabilitationsträger und das Integrationsamt

•    Auswirkungen auf den Kündigungsschutz

  • Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
  • Darlegungs- und Beweislast
  • Kündigung nach Durchführung des BEM

•     Bedeutung für das Zustimmungsverfahren nach den §§ 168 ff. SGB IX bei Kündigung eines schwerbehinderten
      Arbeitnehmers

•    Ablaufplan eines BEM/Mustertext

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Arbeitsrecht" oder "Sozialrecht" (2,5 FAO-Stunden)

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