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Testamente nach dem Erbfall reparieren - Was tun, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist (2,5 FAO Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
231130_4-S-FA
Referent(en):
Hans Hammann
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Anwaltsseminare, Seminare, Online
Geeignet für Fachanwalt:
Erbrecht - 2,5 Std.
Familienrecht - 2,5 Std.
Termine:
30.11.2023 15:00 Uhr – 17:30 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
125,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 148,75)

Beschreibung

Bitte beachten Sie, dass aufgrund zu weniger Präsenzteilnehmerzahlen die Veranstaltung ausschließlich ONLINE stattfinden wird. Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Seminarinhalt:

Testamente dienen dazu, die erbrechtlichen Vorstellungen und Wünsche eines Erblassers umzusetzen, d.h. die praktisch-wirtschaftlichen Ziele, die er mit seinem Testament verfolgt. Gemessen daran sind fehlerhafte Gestaltungen im Erbrecht allerdings an der Tagesordnung. Das gilt in erster Linie für privatschriftliche Testamente, die ohne jede juristische Beratung und – noch schlimmer – mit Hilfe des Internet errichtet wurden. Aber auch evident auf einen anwaltlichen Entwurf zurückgehende Testamente, notarielle Verfügungen von Todes wegen und als weitere Fallgruppe notarielle Übertragungs- und Schenkungsverträge können gemessen an den Vorstellungen und Wünschen der Beteiligten zu erheblichen Verwerfungen führen. Bei all‘ diesen problematischen Gestaltungen stellt sich die Frage, ob, wie und vor allem wie lange sie „repariert“ werden können. Welches Instrumentarium steht beispielsweise zur Verfügung? Welche Grenzen müssen ggfs. beachtet werden, um nicht zu weit zu springen? Wer muss beteiligt werden? Und: Wie sieht es mit Form und Frist aus?

Mit diesen Fragen beschäftigt sich Dr. Hammann. Anhand verschiedener Beispielsfälle aus der Praxis stellt er zum Teil offenkundige, zum Teil versteckte Fallstricke alltäglicher Gestaltungen vor und erläutert, wie immer wieder zu sehende Fehler noch „repariert“ werden können.

 Schwerpunkte:

  • Zuwendungsverzicht (Wechselbezüglichkeit)
  • erläuternde Auslegung (Erbeinsetzung oder Vermächtnisanordnung)
  • ergänzende Testamentsauslegung (Wegfall des Vermächtnisgegenstandes)
  • Umdeutung (Berliner Testament und testierunfähiger Erblasser

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaften “Erbrecht” oder “Familienrecht” (2,5 FAO Stunden).

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