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Gleitender Übergang bei der Rente und Versorgungswerk (2,5 FAO-Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
231213_4-S-FA
Referent(en):
Bettina Schmidt
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Anwaltsseminare, Online, Seminare
Geeignet für Fachanwalt:
Arbeitsrecht - 2,5 Std.
Sozialrecht - 2,5 Std.
Versicherungsrecht - 2,5 Std.
Termine:
13.12.2023 10:00 Uhr – 12:45 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
125,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 148,75)

Beschreibung

Gleitender Übergang in die Altersrente für Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in den berufsständischen Versorgungswerken – praktische Hinweise aus anwaltlicher Sicht für beide Versichertengruppen und neue Regelungen beim Hinzuverdienst ab dem 01.01.2023!

Sowohl für Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung als auch für Mitglieder von Versorgungswerken ist das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben vor dem Erreichen der Regelaltersrente ein aktuelles Thema, da in den nächsten Jahren die sog. „Babyboomer“-Generation in den Ruhestand gehen wird. Für Versicherte in berufsständischen Versorgungswerken - wie Ärzten, Architekten, Apothekern und Rechtsanwälten – gelten hier andere Regelungen als im System der gesetzlichen Rente, wie es im SGB VI geregelt ist. Der arbeitsrechtliche Aspekt dieses Live-Online-Seminars liegt in der Beratungssituation bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und vor allem beim letzten Punkt des § 41 SGB VI, der eine arbeitsrechtliche Kündigung aufgrund der Möglichkeit des Altersrentenbezugs ausschließt und der an sich eine arbeitsrechtliche Regelung in einem Sozialgesetzbuch, hier dem SGB VI, darstellt. Diese Regelung gilt aber nur für gesetzlich Versicherte und nicht für berufsständisch Versicherte. Auch wenn bereits eine vorzeitige Altersrente bezogen wird, ergeben sich im Hinblick auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses Besonderheiten, die im Seminar erläutert werden.

Dieses Online-Seminar zeigt die wesentlichen arbeits- und sozialrechtlichen Unterschiede zwischen den Renten (Alters- und Berufsunfähigkeitsrenten) im System der gesetzlichen Rentenversicherung und den Besonderheiten in den berufsständischen Versorgungswerken auf. Darüber hinaus behandelt das Seminar auch die zum 01.01.2023 in Kraft getretenen Neuerungen bei den Hinzuverdienstgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung, die es ab dem 01.01.2023 auch für gesetzlich Versicherte möglich machen, weiter zu arbeiten und gleichzeitig bereits eine Altersrente zu beziehen.

Das Live-Online-Seminar erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Ausscheiden aus dem Erwerbsleben für Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und für Mitglieder von Versorgungswerken und gibt viele praktische Tipps, die für die Beratung berufsständisch versicherter Mandanten als auch in eigener Sache wichtig sind. Unter anderem wird auch erläutert, unter welchen Voraussetzungen gesetzlich Versicherte und berufsständisch Versicherte früher in die Altersrente gehen können, wann sich ein Zuwarten bis zur regulären Altersrente lohnt und welche Unterschiede hier zur gesetzlichen Rentenversicherung bestehen. Auch wird die Frage behandelt, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wechsel in die gesetzliche Rentenversicherung möglich ist bzw. für wen sich eine Zusatzversicherung im System der gesetzlichen Rentenversicherung lohnt.

  • Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Altersrenten im System der gesetzlichen Rentenversicherung und in den berufsständischen Versorgungswerken
  • Unterschiede zwischen beiden Systemen (gesetzliche Rentenversicherung/Versorgungswerke)
  • Was ist bei der vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrenten zu beachten!
  • Neue Regelungen zu den Hinzuverdienstgrenze ab dem 01.01.2023 – gleichzeitig Arbeiten und Altersrente beziehen auch für gesetzlich Versicherte
  • Wechsel in das System der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Zusätzliche Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Besonderheiten bei der Berufsunfähigkeitsrente in den berufsständischen Versorgungswerken
  • Besonderheiten bei der arbeitsrechtlichen Kündigung wegen Altersrentenbezug und Altersgrenzenregelungen in Arbeitsverträgen für Versicherte in den berufsständischen Versorgungswerken (§ 41 SGB VI)

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Arbeitsrecht" oder "Sozialrecht" oder "Versicherungsrecht" (2,5 FAO-Stunden)

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