Angemeldet als: 
Gast    

Modul 1: Schwerbehindertenarbeitsrecht und Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer (3 FAO-Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
241118-S-FA
Referent(en):
Bettina Schmidt
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Anwaltsseminare, Online, Seminare
Geeignet für Fachanwalt:
Arbeitsrecht - 3,0 Std.
Sozialrecht - 3,0 Std.
Termine:
18.11.2024 09:30 Uhr – 12:45 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
140,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 166,60)

Beschreibung

Seminarinhalt:

"Schwerbehindertenarbeitsrecht" ist ein "eigenständiges Arbeitsrecht", das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Zum Jahresende 2021 waren nahezu 10% der gesamten Bevölkerung schwerbehindert. Der höchste Anteil an schwerbehinderten Menschen findet sich in der Altersgruppe von 45 bis 65 Jahren. Die Rente für schwerbehinderte Menschen ist die einzige Rente, die es Arbeitnehmern ermöglicht, zwei Jahre früher ohne Abschlag in die Altersrente zu gehen. Derzeit ist bereits jeder dritte Arbeitnehmer über 50 Jahre alt und es sind immer mehr ältere und gesundheitlich eingeschränkte Arbeitnehmer, die früher in den Vorruhestand gegangen sind, im Arbeitsleben tätig. Auch die Zunahme psychischer Erkrankungen führt zur Erhöhung der Zahl schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben, so dass das Schwerbehindertenarbeitsrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis an Relevanz gewinnt.

In diesem Seminar werden die in der Praxis wichtigsten Fallgestaltungen des Schwerbehindertenarbeitsrechtes ausführlich behandelt, deren Relevanz sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer und deren Berater sehr hoch ist. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf dem Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer liegen. Aber auch das Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX wird ausführlich dargestellt sowie ein Überblick über die Förderungs- und Leistungsmöglichkeiten des Integrationsamtes an Arbeitgeber gegeben.

Die Referentin bringt durch ihre langjährige Erfahrung als Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht große praktische Erfahrungen in ihre Vorträge ein. Zum Seminar gehört eine umfangreiche und aktuelle Arbeitsunterlage.

I.        Feststellung des GdB und Gleichstellung

-       Behinderung iSv § 2 Abs. 1 SGB IX

-       Schwerbehinderung iSv § 2 Abs. 2 SGB IX

-       Feststellung der Behinderung sowie des Grades der Behinderung (GdB) und der Merkzeichen

-       Gleichgestellte behinderte Menschen iSv § 2 Abs. 3 SGB IX

II.        Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX

III.        Förderungsmöglichkeiten des Integrationsamtes für Arbeitgeber

IV.        Zustimmungsverfahren nach §§ 168 ff. SGB IX bei der Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer

V.        Besonderheiten bei der außerordentlichen Kündigung - § 174 SGB IX

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Arbeitsrecht" oder "Sozialrecht" (3 FAO-Stunden)

« zurück zur Übersicht