Technische und rechtliche Einführung zu Generativen KI Modellen, insbes. ChatGPT (3 FAO-Stunden)
Informationen:
- Seminarnummer:
- 241128-S-FA
- Referent(en):
- Michael Hoche, Mathias Lejeune
- Ort/Anschrift:
- Online
- Kategorien:
- Anwaltsseminare, Online, Seminare
- Geeignet für Fachanwalt:
- Gew. Rechtsschutz - 3,0 Std.
IT-Recht - 3,0 Std.
Urheber- und Medienrecht - 3,0 Std. - Termine:
-
28.11.2024 14:00 Uhr – 17:15 Uhr - Seminartermin:
- Seminartermine exportieren (.ics)
- Preis:
- 125,00 € zzgl. 19% USt. (gesamt 148,75 €)
Beschreibung
- In Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz und der HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft -
Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „IT-Recht“ oder "Gewerblicher Rechtsschutz" oder "Urheber- und Medienrecht" (3 FAO-Stunden)
Seminarinhalt:
Technische Einführung (Dr. Michael Hoche)
Der technische Teil wird zunächst Übersicht über verschiedene Aspekte der Künstlichen Intelligenz bieten. Beginnend mit einer Taxonomie werden wir die Definitionen beleuchten.
Es werden verschiedenen Methoden der KI vorgestellt, darunter symbolische und neuronale Ansätze sowie Simulations- und phänomenologische Methoden. Hierbei werden Techniken wie Suche, Planung, Optimierung, logisches Schließen und Approximation erläutert, sowie aktuelle Entwicklungen wie künstliche neuronale Netze und Deep Learning diskutiert.
Der zentrale Teil des Vortrags widmet sich der Generativen KI, insbesondere der Beschreibung generativer Modelle und ihrer Anwendungen.
Schließlich wird der Technologie-Stack für Generative künstliche Intelligenz im Detail betrachtet, wobei die Bedeutung von vorab trainierten Modellen, spezialisierten Modellen und der Infrastrukturschicht mit ihren Hardware- und Softwarekomponenten erläutert wird. Um die rechtlichen Aspekte zu beleuchten, wird beispielhaft erläutert wie und mit welchen Mechanismen eine generative KI aus einer Eingabe eine Ausgabe ableitet, und woher und wie diese Information abgeleitet wird.
Rechtliche Einführung (Dr. Lejeune):
Im rechtlichen Teil betrachten wir zunächst die besonderen Anforderungen an Generative KI-Modelle gemäß der neuen EU KI-Verordnung (KI Act).
Dann werden relevante Datenschutzrechtliche Gesichtspunkte gemäß der DSGVO, einschließlich des Zweckbindungsgrundsatzes und des Datenminimierungsgrundsatzes sowie der Notwendigkeit einer Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und Regelungen zu automatisierten Entscheidungen inklusive Profiling betrachtet. Wir gehen auch auf eine Datenschutzfolgenabschätzung ein, sofern diese erforderlich erscheint.
Im weiteren gehen wir auf urheberrechtliche Aspekte ein. Diese spielen eine wichtige Rolle bei der Verwendung von Trainingsdaten, der Generierung von Antworten und der Verwendung von KI Modellen. Das Training mit urheberrechtlich geschützten Inhalten ebenso wie der Output, den Generative KI Systeme erzeugt, beinhalten Risiken für Urheberrechtsverletzungen. In diesem Zusammenhang ist u.a. zu klären wer dann ggfs. haften muss, der Anbieter oder der Nutzer entsprechender Systeme
Weitere EU-Rechtsakte wie der Digital Services Act und der Data Act haben ebenfalls Auswirkungen auf die Regulierung von Generativen KI-Modellen. Neue EU-Haftungsregelungen wie die EU KI-Haftungsrichtlinie und die neue Produkthaftungsrichtlinie sind ebenfalls relevant für die Haftung im Zusammenhang mit Generativen KI-Modellen.
Dozenten: Dr. Michael Hoche, IT-Spezialist und Dr. Mathias Lejeune, Rechtsanwalt, München
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ONLINE-Fortbildung:
Als Online-TeilnehmerIn benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.
Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.
Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.