Virtuelle Gerichtsverhandlung – Reform und Auslandsbezug – was geht wie
Informationen:
- Seminarnummer:
- 250310-S-RA
- Referent(en):
- Frank Zschieschack, Dr. Mark Orthmann
- Ort/Anschrift:
- Online
- Kategorien:
- Anwaltsseminare, Online, Seminare
- Geeignet für Fachanwalt:
- IT-Recht - 2,5 Std.
Arbeitsrecht - 2,5 Std.
Internationales Wirtschaftsrecht - 2,5 Std.
Bank- und Kapitalmarktrecht - 2,5 Std.
Bau- und Architektenrecht - 2,5 Std.
Erbrecht - 2,5 Std.
Familienrecht - 2,5 Std.
Gew. Rechtsschutz - 2,5 Std.
Handels- und Gesellschaftsrecht - 2,5 Std.
Insolvenzrecht- und Sanierungsrecht - 2,5 Std.
Medizinrecht - 2,5 Std.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht - 2,5 Std.
Migrationsrecht - 2,5 Std.
Sozialrecht - 2,5 Std.
Steuerrecht - 2,5 Std.
Transport- und Speditionsrecht - 2,5 Std.
Urheber- und Medienrecht - 2,5 Std.
Verkehrsrecht - 2,5 Std.
Versicherungsrecht - 2,5 Std.
Verwaltungsrecht - 2,5 Std. - Termine:
-
10.03.2025 13:00 Uhr – 16:15 Uhr - Seminartermin:
- Seminartermine exportieren (.ics)
- Preis:
- 120,00 € zzgl. 19% USt. (gesamt 142,80 €)
Beschreibung
- In Kooperation mit der HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft und der RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz -
Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für alle Fachanwaltschaften
Bitte beachten Sie, dass Sie als Mitglied der RAK Stuttgart maximal 5 Zeitstunden als interdisziplinäre Fortbildung anerkannt bekommen. Für die nachstehende Seminarveranstaltung erkennt die RAK Stuttgart 2,5 Zeitstunden als interdisziplinäre Fortbildung an.
Seminarinhalt:
Die Corona-Krise hat den technischen Wandel in der Justiz in bisher nicht für möglich gehaltener Weise beschleunigt und die virtuelle Gerichtsverhandlung aus dem Dornröschenschlag erweckt. Der Gesetzgeber hat nach einem mühsamen Gesetzgebungsverfahren am 14.06.2024 hierzu zahlreiche Einzelveränderungen beschlossen, die nun in Kraft sind. Auch die Möglichkeiten zu Beweiserhebung im Wege der virtuellen Verhandlung wurden neu gefasst und erweitert. Die Veranstaltung stellt die Änderungen der Reform vor und beleuchtet die praktischen Auswirkungen. Zunehmend geraten in der Praxis die rechtlichen Anforderungen an Videoverhandlungen in den Blickpunkt, was im Seminar erläutert wird, ebenso welche Chancen und Risiken für Rechtsanwälte insoweit bestehen.
Größere Probleme stellen sich immer dann, wenn grenzüberschreitende Verhandlungen anstehen, aber auch hier hat es eine bemerkenswerte Rechtsentwicklung gegeben. Die oft gehörte These, dass grenzüberscheitende Videoverhandlungen unzulässig sind, ist falsch. In manchen Fällen besteht sogar eine Verpflichtung des Gerichts eine Videovernehmung durchzuführen. Das Seminar zeigt die bestehende Möglichkeiten auf und erläutert, wie im konkreten Einzelfall mit geringem Aufwand die Rechtslage eruiert werden kann. Brandsaktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung werden Aufgegriffen
- Virtuelle Verhandlung -was sind die Neuregelungen durch die Reform?
- Wie geht die Rechtsprechung mit den neusten Möglichkeiten um?
- Der BGH ist skeptisch- was gilt es zu beachten
- Wenn der Bildschirm schwarz bleibt- droht ein Versäumnisurteil bei technischen Problemen?
- Beweisaufnahme im virtuellen Raum
- Was ist bei Zeugenvernehmung zu beachten?
- Virtuelle Inaugenscheinnahme- nun möglich
- Vorteile von virtuellen Sachverständigenanhörungen
- Zuschaltung vom Ausland für Anwalt und Partei- geht das?
- Virtuelle grenzüberscheitende Beweiserhebungen- was geht?
- Grenzüberschreitende Sachverständigenanhörungen - einfacher als gedacht
Dozent: VRiLG Dr. Frank Zschieschack, Dr. Mark Orthmann, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim BGH
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ONLINE-Fortbildung:
Als Online-TeilnehmerIn benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.
Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.
Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.