Update Versorgungsausgleich (2,5 FAO-Stunden)
Informationen:
- Seminarnummer:
- 250410-S-RA
- Referent(en):
- Jörn Hauß
- Ort/Anschrift:
- Online
- Kategorien:
- Anwaltsseminare, Online, Seminare
- Geeignet für Fachanwalt:
- Familienrecht - 2,5 Std.
- Termine:
-
10.04.2025 14:30 Uhr – 17:15 Uhr - Seminartermin:
- Seminartermine exportieren (.ics)
- Preis:
- 120,00 € zzgl. 19% USt. (gesamt 142,80 €)
Beschreibung
- Kooperationsveranstaltung mit der RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz -
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Familienrecht“ (2,5 Zeitstunden)
Seminarinhalt:
Der Versorgungsausgleich ist "das Einfach, das schwer zu machen ist". Dies liegt daran, dass immer noch mehr als 30% aller Teilungsordnungen privater und betrieblicher Versorgungsträger zum Nachteil der ausgleichsberechtigten Person rechtsfehlerhaft sind, ohne dass die ausgleichspflichtige Person davon profitiert. Im Seminar werden das anwaltliche Vorgehen gegen solche Standardfehler dargestellt und "Musterschriftsätze" und Tenorierungsvorschläge für viele Fallkonstelllationen vorgestellt.
- Achtung vor "Standardfehlern"
- Verzinsung des Ausgleichwerts, wann und wann nicht ?
- Maßgabeanordnung bei interner Teilung, wann und wie ?
- Die richtige Wahl der Zielversorgung bei externer Teilung
- Anwaltliches Vorgehen im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich
- Aktuelle Rechtsprechnung
Dozent: Jörn Hauß, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Duisburg
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ONLINE-Fortbildung:
Als Online-TeilnehmerIn benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.
Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.
Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.