RVG Änderungen 2025 - kurz - knackig - auf den Punkt gebracht
Informationen:
- Seminarnummer:
- 250428-S-MA
- Referent(en):
- Horst-Reiner Enders
- Ort/Anschrift:
- Online
- Kategorien:
- Mitarbeiterseminare, Anwaltsseminare, Seminare, Gebührenrecht
- Termine:
-
28.04.2025 12:30 Uhr – 16:00 Uhr - Seminartermin:
- Seminartermine exportieren (.ics)
- Preis:
- 140,00 € zzgl. 19% USt. (gesamt 166,60 €)
Ausgebucht
Beschreibung
- In Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz und der HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft -
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.
Der deutsche Bundestag hat am 31.1.2025 Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes im Rahmen eines KostBRÄG 2025 beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 21.3.2025 zugestimmt. Die Änderungen treten dann am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung im BGBl folgenden Kalendermonats in Kraft. Inkrafttreten wird der 1.5. oder 1.6.2025 sein.
Themenschwerpunkte sind u. a.
- Anhebung der Gebührentabellen
- Anhebung der PKH-Tabelle und Fortführung der Gegenstandswertstufen
- Anhebung der Betragsrahmengebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in Straf- und Bußgeldsachen
- Übergangsvorschriften: Wann ist noch die „alte“ Gebührentabelle anzuwenden und wann die „neue“ Gebührentabelle? Die Erläuterungen erfolgen an zahlreichen Beispielen und für verschiedene Tätigkeitsbereiche: Außergerichtliche Vertretung und bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen, verwaltungsrechtliche und sozialrechtliche Angelegenheiten, Straf- und Bußgeldsachen
- Anhebung der Verfahrenswerte in verschiedenen Familiensachen: Kindschaftssachen, Gewaltschutzsachen, Hausratsachen, Ehewohnungssachen, Abstammungssachen
- Terminsgebühr in Kindschaftssachen auch bei Entscheidung im schriftlichen Verfahren!
- Erweiterung des § 15a Abs. 2 RVG und seine Auswirkungen in der Praxis (z. B. in Bausachen)
- Klarstellung zur Geschäftsgebühr in Inkassosachen: Wann liegt ein einfacher Fall (0,5 Geschäftsgebühr) vor!
- Gegenstandswert in Mietsachen für Klagen wegen überhöhter Miete wird geregelt!
Dozent:
Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied
Autor des Buches „RVG für Anfänger“ und Mitautor des Kommentars zum RVG Hartung/Schons/Enders und zahlreicher Aufsätze und Beiträge, erschienen in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“
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ONLINE-Fortbildung:
Als Online-TeilnehmerIn benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.
Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.
Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.