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Haftung und Strafbarkeit bei arzneimittelbedingten Gesundheitsschäden (5 FAO-Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
251121-S-FA
Referent(en):
Michael Mayer
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Anwaltsseminare, Online, Seminare
Geeignet für Fachanwalt:
Medizinrecht - 5,0 Std.
Strafrecht - 5,0 Std.
Termine:
21.11.2025 09:00 Uhr – 15:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
220,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 261,80)

Beschreibung

Kooperationsveranstaltung mit der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz und dem Hessischen Ministerium der Juzstiz und für den Rechtsstaat, der rheinland-pfälzischen und saarländischen Justiz

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Medizinrecht" oder "Strafrecht"

Die Vermeidung arzneimittelbedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen stellt eine Gemeinschaftsaufgabe aller am Arzneimittelverkehr beteiligten Personen und Institutionen dar. Kommt es durch die Anwendung von Arzneimitteln zu Gesundheitsschäden, stellt sich daher die Frage, wer hierfür unter welchen Voraussetzungen zivilrechtlich und strafrechtlich einzustehen hat.

Diese Frage steht im Mittelpunkt des Vortrags, der sich in einem ersten Abschnitt zunächst neben den einschlägigen Normen den verwaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Arzneimittelverkehrs und den einzelnen an ihm teilhabenden Akteuren – insbesondere dem Arzneimittelproduzenten, dem behandelnden Arzt, dem das Arzneimittel an den Patienten abgebenden Apotheker sowie den Arzneimittelverkehr bzw. die klinische Arzneimittelprüfung reglementierenden staatlichen Stellen – widmet.

Sodann werden in einem zweiten Abschnitt – unter Darlegung der insoweit bestehenden Besonderheiten des Arzneimittelrechts und unter Berücksichtigung der arbeitsteiligen Ausgestaltung des Arzneimittelverkehrs – die maßgeblichen Haftungs- und Strafbarkeitsvoraussetzungen erörtert, um hieran anknüpfend in einem dritten Abschnitt für die einzelnen Fallgruppen arzneimittelbedingter Gesundheitsschädigungen die Frage einer möglichen Haftung bzw. Strafbarkeit der verschiedenen Akteure näher zu beleuchten.

Im Vordergrund stehen:

 • Gesundheitsschäden durch Nichtbehandlung

• Gesundheitsschäden durch allgemeine Nebenwirkungen

• Gesundheitsschäden durch fehlerhafte Arzneimittelanwendung

• Gesundheitsschäden aufgrund von Therapie- bzw. Indikationsfehlern

• Gesundheitsschäden durch bedenkliche Arzneimittel

• Gesundheitsschäden durch mangelhaft hergestellte Arzneimittel

• Gesundheitsschäden im Rahmen der klinischen Prüfung

• Gesundheitsschäden durch fehlerhafte Organisation der Arzneimitteltherapie

Neben Aspekten der klassischen Arzthaftung bzw. des Arztstrafrechts werden hierbei insbesondere auch Fragestellungen der Produkthaftung angesprochen.

Ein letzter Abschnitt beschäftigt sich schließlich mit spezifischen zivil- und strafrechtlichen Beweisfragen im Zusammenhang mit der Einstandspflicht für Arzneimittelschäden.

Dozent: Dr. Michael Mayer, M.B.L.T., Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz

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ONLINE-Fortbildung:

 Als Online-TeilnehmerIn benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.

Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.

Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.

Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.

 

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