Das Statusfeststellungsverfahren und die Betriebsprüfung (6 FAO-Stunden)
Informationen:
- Seminarnummer:
- 29_240228-S-FA
- Referent(en):
- Dr. Christian Link, Vorsitzender Richter am LSG
- Ort/Anschrift:
- Online
- Kategorien:
- Anwaltsseminare, Online, Seminare
- Geeignet für Fachanwalt:
- Arbeitsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Sozialrecht
Steuerrecht
Strafrecht
Versicherungsrecht - Termine:
-
28.02.2024 12:30 Uhr – 19:00 Uhr - Seminartermin:
- Seminartermine exportieren (.ics)
- Preis:
- 290,00 € zzgl. 19% USt. (gesamt 345,10 €)
Beschreibung
Seminarinhalt:
Das Risiko einer Falschberatung bei der Beurteilung, ob insbesondere bei freien Mitarbeitern eine Scheinselbständigkeit vorliegt, ist besonders groß. Die sozialrechtliche Frage, ob ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, ist für die Betroffenen und die Arbeitgeber von herausragender Bedeutung. Die sozialrechtlichen, strafrechtlichen, arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Folgen (um nur einige zu nennen) einer Fehlbeurteilung sind oft unüberschaubar.
Hinzu kommt, dass mindestens alle vier Jahre die Deutsche Rentenversicherung eine Betriebsprüfung im Unternehmen durchführt. Um Überraschungen zu vermeiden, kann zum einen vorab ein Statusfeststellungsverfahren angestrebt werden, zum anderen ist es unumgänglich, die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu kennen. Denn diese Rechtsprechung befindet sich ständig im Fluss (z.B. Honorarärzte, Notärzte, GmbH-Geschäftsführer,…). Hinzu kommt die Reform des Statusfeststellungsverfahrens zum 1. April 2022. Nur wer hier auf dem neuesten Stand ist, kann auch gut beraten.
In diesem Seminar werden die Änderungen durch die Reform des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV zum 1. April 2022, die rechtlichen Grundlagen der Betriebsprüfung und des Statusfeststellungsverfahrens, die unterschiedlichen Zuständigkeiten (Rentenversicherung und Einzugsstellen) sowie die versicherungsrechtliche bzw. beitragsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung (Themen sind hierbei u.a. Familienangehörige und GmbH-Geschäftsführer, Schein- bzw. Schönwetterselbstständigkeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung) anhand der aktuellsten Rechtsprechung und konkreter Fälle behandelt. Dabei werden auch die strafrechtlichen und arbeitsrechtlichen Folgen sowie prozessrechtliche Fragen (z.B. Beiladung, Streitwert, Drittanfechtung) erörtert werden. Ziel ist es, mit der neusten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, in jedem Fall gut zu beraten und Haftungsrisiken zu minimieren.
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft “Sozialrecht” oder "Versicherungsrecht" oder "Arbeitsrecht" oder "Strafrecht" oder "Steuerrecht" oder "Handels- und Gesellschaftsrecht" (6 FAO-Stunden).