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Das Statusfeststellungsverfahren und die Betriebsprüfung (6 FAO-Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
30_250312-S-FA
Referent(en):
Christian Link
Ort/Anschrift:
Hybrid
Kategorien:
Anwaltsseminare, Hybrid, Seminare
Geeignet für Fachanwalt:
Arbeitsrecht - 6,0 Std.
Handels- und Gesellschaftsrecht - 6,0 Std.
Sozialrecht - 6,0 Std.
Steuerrecht - 6,0 Std.
Strafrecht - 6,0 Std.
Versicherungsrecht - 6,0 Std.
Termine:
12.03.2025 12:30 Uhr – 19:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
270,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 321,30)

Beschreibung

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Arbeitsrecht" oder "Handels- und Gesellschaftsrecht" oder “Sozialrecht” oder "Steuerrecht" oder "Strafrecht" oder "Versicherungsrecht" (6 FAO-Stunden).

Seminarinhalt:

Das Risiko einer Falschberatung bei der Beurteilung, ob insbesondere bei freien Mitarbeitern eine Scheinselbständigkeit vorliegt, ist besonders groß. Die sozialrechtliche Frage, ob ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, ist für die Betroffenen und die Arbeitgeber von herausragender Bedeutung. Die sozialrechtlichen, strafrechtlichen, arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Folgen (um nur einige zu nennen) einer Fehlbeurteilung sind oft unüberschaubar.

Hinzu kommt, dass mindestens alle vier Jahre die Deutsche Rentenversicherung eine Betriebsprüfung im Unternehmen durchführt. Um Überraschungen zu vermeiden, kann zum einen vorab ein Statusfeststellungsverfahren angestrebt werden, zum anderen ist es unumgänglich, die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu kennen. Denn diese Rechtsprechung befindet sich ständig im Fluss (z.B. Honorarärzte, Notärzte, GmbH-Geschäftsführer,…). Hinzu kommt die Reform des Statusfeststellungsverfahrens zum 1. April 2022. Nur wer hier auf dem neuesten Stand ist, kann auch gut beraten.

In diesem Seminar werden die Änderungen durch die Reform des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV zum 1. April 2022, die rechtlichen Grundlagen der Betriebsprüfung und des Statusfeststellungsverfahrens, die unterschiedlichen Zuständigkeiten (Rentenversicherung und Einzugsstellen) sowie die versicherungsrechtliche bzw. beitragsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung (Themen sind hierbei u.a. Familienangehörige und GmbH-Geschäftsführer, Schein- bzw. Schönwetterselbstständigkeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung) anhand der aktuellsten Rechtsprechung und konkreter Fälle behandelt. Dabei werden auch die strafrechtlichen und arbeitsrechtlichen Folgen sowie prozessrechtliche Fragen (z.B. Beiladung, Streitwert, Drittanfechtung) erörtert werden. Ziel ist es, mit der neusten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, in jedem Fall gut zu beraten und Haftungsrisiken zu minimieren.

Dozent: VRiLSG Dr. Christian Link

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Die Seminarveranstaltung wird HYBRID angeboten, d.h. Sie haben die Möglichkeit, Online an der Veranstaltung teilzunehmen oder in Präsenz in unseren Räumlichkeiten in der Stephanstr. 25 in 70173 Stuttgart.

 Bitte beachten Sie als Online-TeilnehmerIn:

Sie benötigen nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.

Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.

Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.

Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.

Bitte beachten Sie als Hybrid-TeilnehmerIn:

Sie können in Präsenz in unseren Räumlichkeiten in der Stephanstr. 25 in 70173 Stuttgart teilnehmen. Die Präsenzteilnehmerzahl ist gedeckelt. Bitte geben Sie bei der Seminarbuchung unter „Bemerkungen“ ein, dass Sie in Präsenz an der Veranstaltung teilnehmen. Wir behalten uns vor, bei zu wenig Anmeldungen zur Präsenzteilnahme die Veranstaltung ausschließlich im Online-Format durchzuführen.

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Reduzierung der Netto-Seminargebühr um bis zu 70 % möglich:

Lebenslanges Lernen und berufliche Fortbildung sind auch ein Anliegen der Europäischen Union.

Das Seminar ist ESF-Plus gefördert. Es handelt sich hier um eine einkommensunabhängige Fachkursförderung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF. Nähere Informationen sowie die Formulare für die ESF-Plus Förderung erhalten Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass nur begrenzte Fördermittel zur Verfügung stehen und die Anträge (Zielgruppenabfrage sowie Teilnehmerfragebogen) VOR Beginn der Veranstaltung vorliegen müssen.

 

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