Medizinrecht 2022 (7,5 FAO Stunden) - Tag 1 - 3 Module
Informationen:
- Seminarnummer:
- 34_220712-S-FA
- Referent(en):
- Dr. jur. Tim Neelmeier, Vors. Richter am Landgericht Itzehoe, Dr. med. Helge Hölzer, Anna Grub
- Ort/Anschrift:
- Hybrid
- Kategorien:
- Anwaltsseminare, Hybrid, Seminare
- Geeignet für Fachanwalt:
- Medizinrecht
- Termine:
-
12.07.2022 09:00 Uhr – 18:00 Uhr - Seminartermin:
- Seminartermine exportieren (.ics)
- Preis:
- 350,00 € zzgl. 19% USt. (gesamt 416,50 €)
Beschreibung
Seminarinhalt:
Soll aus anwaltlicher Sicht der Vorwurf medizinischer Organisationsdefizite im Prozess erfolgreich erhoben oder abgewehrt werden, stellen sich besondere Probleme im Vergleich zur klassischen Frage nach einem Individualversehen des Behandlers. Die wachsende Relevanz des Themas erklärt sich vor dem Hintergrund einer zunehmenden Ökonomisierung des deutschen Gesundheitswesens, wie sie Ärztevertreter seit einigen Jahren berichten. Auch die damalige Vizepräsidentin des BGH und Vorsitzende des VI. Zivilsenates Müller warnte schon 2008 vor einer schleichende[n] Reduzierung des Standards und sah für die Mediziner in den Haftungsrichtern zunehmend ( ) Bundesgenossen zur Aufrechterhaltung des Standards. Doch obwohl ein Blick auf die übergeordneten Organisationsstrukturen gegenwärtig absolut in die Zeit passt (man denke nur an Stichworte wie risk management oder compliance), bleibt die Frage der medizinischen Organisationsverantwortung mitunter allzu sehr im Schatten.
Ungeachtet dessen haben Organisationsdefizite in der Sache die Rechtsprechung sowohl im Arzthaftungs- als auch im Strafrecht immer wieder beschäftigt. Dabei ist im Ausgangspunkt davon auszugehen, dass die Einhaltung der fachlichen Standards (vgl. § 630a Abs. 2 BGB) auch die Pflicht zur allgemein ordnungsgemäßen Organisation umfasst, also etwa Auswahl und Überwachung von Personal, Bestimmung von Zuständigkeiten, Bereitstellung der gebotenen apparativen und medikamentösen Ausstattung, Einhaltung der Hygiene-Vorschriften, angemessene Vorbereitung auf Notfälle etc. Insbesondere die folgenden Problemkreise aus der Bearbeitung arzthaftungsrechtlicher Mandate sollen vertieft behandelt werden:
Wie bestimmen sich in Zeiten des Personalmangels die haftungsrechtlichen Mindestanforderungen an die Personalausstattung? Welche Rolle spielen hier die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und welches Gewicht haben Aussagen in Leitlinien zur Versorgungsinfrastruktur?
- Wie können Sachverständige zur örtlichen Behandlungsinfrastruktur erschöpfend befragt werden unter Berücksichtigung der Vorgabe des BGH, dass ein zwar nicht optimaler, aber noch ausreichender medizinischer Standard einzuhalten ist?
- Welche anwaltlichen Argumentationslinien zu Inhalt und Grenzen des sogenannten Vertrauensgrundsatzes bieten sich bei möglicherweise fehlerhaftem Zusammenwirken mehrerer Behandler an?
- Welche Bedeutung kommt einer Patientenaufklärung über Ausstattungsdefizite der behandelnden Einrichtung zu, nachdem die Geltung der allgemein anerkannten fachlichen Standards in § 630a Abs. 2 BGB ausdrücklich unter dem Vorbehalt anderweitiger Vereinbarung steht?
Typische Behandlungsfehler der kleinen Fächer, (z. B. HNO, Dermatologie, Urologie, Radiologie, etc.)
1. Dermatologie
a) UVB-Verbrennung
b) Malignes Melanom
c) Ästhetik (Botox etc.)
2. HNO
a) Tonsillektomie
b) Hörsturz
c) Akustikusneurinom
d) Ästhetik (Nasen- und Ohroperationen)
e) Schwerhörigkeit
f) Schilddrüse
3. Urologie
a) Hodentorsion
b) Nierenkarzinom
c) Prostata
d) Zirkumzision
e) Sterilisation
4. Radiologie
a) Röntgen
b) CT
c) MRT
d) Interventionelle Verfahren
e) Mamma-Screening
5. Pädiatrie
a) Appendizitis
b) Frakturen
c) Atresien
d) Neonatologie
e) Diabetes mellitus
6. Psychiatrie und Psychotherapie
a) Abstinenzgebot
b) Diagnostik (somatisch)
c) Behandlungsunterlagen
7. Augenheilkunde
a) Netzhautablösung
b) Katarakt
c) Glaukom
Seminarinhalt
Die Frage, wer bei Pflegebedürftigkeit im Alter für mich sorgen soll und wie ich am Lebensende behandelt werden will stellt sich für jeden von uns auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit. Rechtsanwälte, speziell Fachanwälte für Medizinrecht, werden in ihrem Berufsalltag immer wieder mit Fragen rund um Betreuungsbedürftigkeit, medizinische Behandlung und Versorgung am Lebensende konfrontiert, sei es in der Beratung und Vertretung von Ärzten, Krankenhäusern oder Patienten.
Das Seminar soll das Wissen zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlicher Betreuung auffrischen, neue Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung darstellen und praktische Tipps bei der juristischen Beratung und Umsetzung zu diesem Thema im anwaltlichen Alltag mitgeben. Dabei sollen insbesondere auch die Vor- und Nachteile von Vorsorgevollmacht und gesetzlicher Betreuung gegenübergestellt werden.
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft Medizinrecht (7,5 FAO-Stunden).