Arbeitsrecht meets Sozialrecht - modular buchbar (2 x 3 FAO-Stunden) Modul 1: "Schwerbehindertenarbeitsrecht und Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer" - Modul 2: "Einschränkungen der Leistungsfähigkeit bei Arbeitnehmern
Informationen:
- Seminarnummer:
- 40_241118-S-FA
- Referent(en):
- Bettina Schmidt
- Ort/Anschrift:
- Online
- Kategorien:
- Anwaltsseminare, Online, Seminare
- Geeignet für Fachanwalt:
- Arbeitsrecht - 6,0 Std.
Sozialrecht - 6,0 Std. - Termine:
-
18.11.2024 09:30 Uhr – 12:45 Uhr 19.11.2024 09:30 Uhr – 12:45 Uhr - Seminartermin:
- Seminartermine exportieren (.ics)
- Preis:
- 270,00 € zzgl. 19% USt. (gesamt 321,30 €)
Beschreibung
Mit Nachweis nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft "Arbeitsrecht" oder "Sozialrecht" (6 FAO-Stunden)
Seminarinhalt:
"Schwerbehindertenarbeitsrecht" ist ein "eigenständiges Arbeitsrecht", das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Zum Jahresende 2021 waren nahezu 10% der gesamten Bevölkerung schwerbehindert. Der höchste Anteil an schwerbehinderten Menschen findet sich in der Altersgruppe von 45 bis 65 Jahren. Die Rente für schwerbehinderte Menschen ist die einzige Rente, die es Arbeitnehmern ermöglicht, zwei Jahre früher ohne Abschlag in die Altersrente zu gehen. Derzeit ist bereits jeder dritte Arbeitnehmer über 50 Jahre alt und es sind immer mehr ältere und gesundheitlich eingeschränkte Arbeitnehmer, die früher in den Vorruhestand gegangen sind, im Arbeitsleben tätig. Auch die Zunahme psychischer Erkrankungen führt zur Erhöhung der Zahl schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben, so dass das Schwerbehindertenarbeitsrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis an Relevanz gewinnt.
In diesem Seminar werden die in der Praxis wichtigsten Fallgestaltungen des Schwerbehindertenarbeitsrechtes ausführlich behandelt, deren Relevanz sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer und deren Berater sehr hoch ist. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf dem Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer liegen. Aber auch das Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX wird ausführlich dargestellt sowie ein Überblick über die Förderungs- und Leistungsmöglichkeiten des Integrationsamtes an Arbeitgeber gegeben.
Die Referentin bringt durch ihre langjährige Erfahrung als Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht große praktische Erfahrungen in ihre Vorträge ein. Zum Seminar gehört eine umfangreiche und aktuelle Arbeitsunterlage.
I. Feststellung des GdB und Gleichstellung
- Behinderung iSv § 2 Abs. 1 SGB IX
- Schwerbehinderung iSv § 2 Abs. 2 SGB IX
- Feststellung der Behinderung sowie des Grades der Behinderung (GdB) und der Merkzeichen
- Gleichgestellte behinderte Menschen iSv § 2 Abs. 3 SGB IX
II. Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX
III. Förderungsmöglichkeiten des Integrationsamtes für Arbeitgeber
IV. Zustimmungsverfahren nach §§ 168 ff. SGB IX bei der Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer
V. Besonderheiten bei der außerordentlichen Kündigung - § 174 SGB IX
Seminarinhalt:
Viele Erkrankungen können zum Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit bis hin zu einer dauerhaften Minderung der Leistungsfähigkeit eines Arbeitnehmers führen. Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig war, stellt sich – gerade bei längerer Dauer der Erkrankung - in der arbeitsrechtlichen Praxis häufig die Frage, wie eine Wiedereingliederung dieses Arbeitnehmers nach einer Arbeitsunfähigkeit gestaltet werden kann und muss. Insbesondere die aktuelle Rechtsprechung zur krankheitsbedingten Kündigung sowie die Frage, ob und wie oft ein BEM angeboten werden muss und ob ein Anspruch von Arbeitnehmern auf Durchführung eines BEM, werden in diesem Live-Online-Seminar anhand der aktuellen Rechtsprechung behandelt.
Die Teilnehmer erhalten eine aktuelle Arbeitsunterlage mit ausführlicher Darstellung der aktuellen Rechtsprechung, wichtigen Praxistipps, einem BEM-Ablaufplan und Mustertexten.
Inhalt des betrieblichen Eingliederungsmanagements
- persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
- Anforderungen der Rechtsprechung an ein ordnungsgemäßes BEM
- Mindeststandards
- aktuelle Rechtsprechung des BAG zum BEM, insbesondere zu der Frage, ob ein Anspruch des Mitarbeiters auf Durchführung eines BEM besteht (BAG vom 07.-09.2021 – 9 AZR 571/20) und wie oft ein Arbeitgeber ein BEM anbieten muss (BAG vom 18.11.2021 – 2 AZR 138/21).
- Klärung des Restleistungsvermögens des Arbeitnehmers
- Einschaltung des Betriebsarztes
- mögliche Maßnahmen im BEM/Rehaleistungen
Präventionsmöglichkeiten zur Vermeidung weiterer AU-Zeiten
Information des betroffenen Mitarbeiters und Zustimmung
Hinzuziehung einer Vertrauensperson zum BEM – aktuelle gesetzliche Regelung in § 167 Abs. 2 S. 2 SGB IX
Datenschutz
Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretungen
- Zwingende Mitbestimmung - § 87 BetrVG
Betriebsvereinbarung
Einbindung der Rehabilitationsträger und des Integrationsamtes
- örtliche gemeinsame Servicestelle
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Förderungsmöglichkeiten durch Rehabilitationsträger und das Integrationsamt
Auswirkungen auf den Kündigungsschutz
- Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- Darlegungs- und Beweislast
- Kündigung nach Durchführung des BEM
Bedeutung für das Zustimmungsverfahren nach den §§ 168 ff. SGB IX bei Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers
Ablaufplan eines BEM/Mustertexte
Dozentin: Bettina Schmidt , FAin für Arbeits- und Sozialrecht
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ONLINE-Fortbildung:
Als Online-TeilnehmerIn benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.
Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.
Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.
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Reduzierung der Netto-Seminargebühr um bis zu 70 % möglich:
Lebenslanges Lernen und berufliche Fortbildung sind auch ein Anliegen der Europäischen Union.
Das Seminar ist ESF-Plus gefördert. Es handelt sich hier um eine einkommensunabhängige Fachkursförderung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF. Nähere Informationen sowie die Formulare für die ESF-Plus Förderung erhalten Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass nur begrenzte Fördermittel zur Verfügung stehen und die Anträge (Zielgruppenabfrage sowie Teilnehmerfragebogen) VOR Beginn der Veranstaltung vorliegen müssen.