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Gast    

Sanierungsrecht 2023 – Vorbereitung, Verfahren, Plan (6 FAO-Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
42_230419-S-FA
Referent(en):
Dr. Benjamin Webel, Leiter der Insolvenzabteilung AG Ulm
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Anwaltsseminare, Online, Seminare, Insolvenz- und Sanierungsrecht
Geeignet für Fachanwalt:
Insolvenzrecht- und Sanierungsrecht
Termine:
19.04.2023 14:00 Uhr – 17:30 Uhr
20.04.2023 14:00 Uhr – 17:30 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
290,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 345,10)

Beschreibung

Seit dem 01.01.2021 ist es in Kraft getreten, das SanInsFoG, das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts.

Es handelt sich hierbei um die größte Reform seit Einführung der InsO. Es wird sowohl das präventive Restrukturierungsverfahren eingeführt, als auch die Ergebnisse der ESUG Evaluation umgesetzt und das alles unter dem Eindruck der COVID19 Pandemie, der Energiekrise und ihrer Auswirkungen auf die Wirtschaft.

Durch neu eingeführte Regelungen wurde die Eigenverwaltung gestärkt werden und Insolvenzpläne häufiger werden. Die Praxiserfahrungen der ersten Jahre haben gezeigt, dass die Veränderungen von der Praxis angenommen werden und bspw. die Eigenverwaltung nunmehr als Sanierungsinstrument eine nicht unerhebliche Rolle spielt.

Parallel hierzu stehen wir vor der Umsetzung der Richtlinie für ein präventives Restrukturierungsverfahren. Damit geht die wohl größte Reform der InsO seit ihrer Einführung einher. 

Dieses Seminar soll aktuelle Probleme beleuchten und gleichzeitig die Diskussion über Aktuelles aus dem Sanierungsrecht ermöglichen.

        I.        Gesetzgebung und Allgemeines

  • Ergebnisse der ESUG Evaluation und ihre Folgen
  • Abgrenzung zum StaRUG. Welche Sanierungsoptionen gibt es?
  • Darstellung des neuen Gesetzes zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung.

        II.        Die neue Eigenverwaltung-erste Erfahrungen und Rechtsprechung

  • Zugang zur neuen Eigenverwaltung
  • Kostenfrage als Voraussetzung der Eigenverwaltung
  • Vergleich altes Eigenverwaltungsrecht/neues Eigenverwaltungsrecht
  • Haftung der Geschäftsleiter nach neuem Recht
  • Masseverbindlichkeiten, unechter Massekredit und Aufhebung im Eröffnungsverfahren, wie läuft was im neuen Recht?
  • Schutzschirmverfahren
  • Einzelermächtigungen innerhalb und außerhalb der Eigenverwaltung?

        III.        Der Insolvenzplan: Kernstück einer Sanierung mit diversen Gestaltungsfreiheiten

  • Aktuelle Änderungen im Planrecht
  • Die Vergleichsrechnung im Insolvenzplan
  • Die gerichtliche Prüfung des Insolvenzplans
  • Zulässige und unzulässige Plangestaltungen im Lichte der BGH Rechtsprechung
  • Die Gruppenbildung im Insolvenzplan als Gestaltungsmittel.

                

IV.  Strukturen eines Insolvenzplans

  • Planinitiativrecht
  • Beteiligte am Plan.
  • Materielle und formelle Ausschlussklauseln im Lichte der Rechtsprechung und Gesetzgebung
  • Darstellender Teil
  • Vergleichsrechnung als Herzstück des Insolvenzplans
  • Dual Track ja oder nein?
  • Gruppenbildung als Gestaltungsinstrument

                

V.  Plangestaltungen

  • Festlegung der Quoten: Flexibel, Fest oder Besserungsschein?
  • Enthaftung des Schuldners
  • Steuerrechtliche Folgen des Forderungserlasses
  • Erfüllungssurrogate und „debt to equity swap“
  • Verwertung des Insolvenzmasse als gestaltungsfähiger Regelungsgegenstand
  • Planbedingung und Planüberwachung
  • Der Insolvenzplan der natürlichen Person
  • Besprechung eines standardisierten Insolvenzplan für Verbraucherinsolvenzen

               

VI.  Rechtsmittel gegen den Plan

  • Obstruktionsverbot
  • Minderheitenschutz
  • Planbeschwerde
 

Das Seminar soll auch Raum für die Diskussion eigener Probleme und Themen der Teilnehmer rund um das Sanierungsrecht bieten. Es soll auch am besten tagesaktuell gestaltet sein, so dass die Schwerpunktsetzung auf kurzfristige Gesetzgebungen und Gesetzesentwürfe angepasst werden wird.

Die Teilnehmer erhalten ausführliche Unterlagen zu dieser Veranstaltung.

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Insolvenz- und Sanierungsrecht" (6 FAO-Stunden)

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