Schenkungsrückforderung und Schenkungswiderruf - Die Rückabwicklung vorweggenommener Erbfolgen bei Verarmung des Schenkers und grobem Undank des Beschenkten (7,5 FAO Stunden)
Informationen:
- Seminarnummer:
- 47_230720-S-FA
- Referent(en):
- Prof. Dr. Dirk Zeranski, Universität Hamburg
- Ort/Anschrift:
- Hybrid
- Kategorien:
- Anwaltsseminare, Hybrid, Seminare
- Geeignet für Fachanwalt:
- Familienrecht
Erbrecht - Termine:
-
20.07.2023 09:00 Uhr – 17:30 Uhr - Seminartermin:
- Seminartermine exportieren (.ics)
- Preis:
- 290,00 € zzgl. 19% USt. (gesamt 345,10 €)
Beschreibung
Vorweggenommene Erbfolgen durch Rechtgeschäfte unter Lebenden erfreuen sich in der Praxis einer großen Beliebtheit. Tatsächlich wird inzwischen mehr Vermögen verschenkt als vererbt. Zwar sind antizipierte Erbfolge und Schenkung nicht zwingend deckungsgleich, doch besteht die vorweggenommene Erbfolge typischerweise zu einem nicht unerheblichen Teil aus einer Schenkung. Jene Schenkung kann bei einer Verarmung des Schenkers sowie im Falle groben Undanks des Beschenkten von dem Schenker nach Maßgabe der §§ 528 bis 534 BGB zurückgefordert werden. Die Fortbildungsveranstaltung behandelt unter Berücksichtigung der dazu ergangenen umfangreichen Rechtsprechung die wichtigsten zivilrechtlichen Fragen dieser beiden Anwendungsfälle der Rückabwicklung einer sowohl schuldrechtlich als auch dinglich in jeder Hinsicht wirksamen Schenkung.
Die Veranstaltung wendet sich neben den Fachanwältinnen und Fachanwälten des Erbrechts auch an die Fachkolleginnen und Kollegen des Familienrechts. Denn ein Schenkungswiderruf gemäß § 530 BGB spiegelt typischerweise familiäre Konflikte wider und im Falle einer Schenkungsrückforderung wegen Verarmung sind Kenntnisse des § 528 BGB im Hinblick auf nachrangige Unterhaltsansprüche geboten.
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft "Erbrecht" oder "Familienrecht" (7,5 Zeitstunden).