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Schenkungsrückforderung und Schenkungswiderruf - Die Rückabwicklung vorweggenommener Erbfolgen bei Verarmung des Schenkers und grobem Undank des Beschenkten (7,5 FAO Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
47_230720-S-FA
Referent(en):
Prof. Dr. Dirk Zeranski, Universität Hamburg
Ort/Anschrift:
Hybrid
Kategorien:
Anwaltsseminare, Hybrid, Seminare
Geeignet für Fachanwalt:
Familienrecht
Erbrecht
Termine:
20.07.2023 09:00 Uhr – 17:30 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
290,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 345,10)

Beschreibung

Vorweggenommene Erbfolgen durch Rechtgeschäfte unter Lebenden erfreuen sich in der Pra­xis einer gro­ßen Beliebtheit. Tatsächlich wird inzwischen mehr Vermö­gen verschenkt als ver­erbt. Zwar sind antizipierte Erbfolge und Schenkung nicht zwingend deckungsgleich, doch be­steht die vor­weg­genommene Erbfolge typischerweise zu einem nicht unerheblichen Teil aus einer Schen­kung. Jene Schenkung kann bei einer Verarmung des Schenkers sowie im Falle groben Un­danks des Beschenkten von dem Schenker nach Maßgabe der §§ 528 bis 534 BGB zurück­gefordert werden. Die Fortbildungsveranstaltung behandelt unter Berücksichtigung der dazu ergangenen umfangreichen Recht­sprechung die wichtigsten zivilrechtlichen Fragen die­ser beiden Anwen­dungs­fälle der Rückab­wicklung einer sowohl schuldrechtlich als auch ding­lich in jeder Hinsicht wirksamen Schen­kung.

Die Veranstaltung wendet sich neben den Fachanwältinnen und Fachanwälten des Erbrechts auch an die Fachkolleginnen und Kollegen des Familienrechts. Denn ein Schen­­kungs­widerruf gemäß § 530 BGB spiegelt typischerweise familiäre Konflikte wider und im Falle einer Schen­kungsrückforderung wegen Verarmung sind Kenntnisse des § 528 BGB im Hinblick auf nach­rangige Unterhaltsansprüche geboten. 

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft “"Erbrecht" oder "Familienrecht" (7,5 Zeitstunden).

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