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Gast    

Rund um die Betriebsprüfung - modular buchbar (6 FAO-Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
47_241111-S-FA
Referent(en):
Dunja Barkow-von-Creytz, Christian Bertrand
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Anwaltsseminare, Online, Seminare
Geeignet für Fachanwalt:
Sozialrecht - 6,0 Std.
Steuerrecht - 6,0 Std.
Strafrecht - 6,0 Std.
Arbeitsrecht - 6,0 Std.
Termine:
11.11.2024 09:30 Uhr – 12:45 Uhr
11.11.2024 13:15 Uhr – 16:30 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
270,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 321,30)

Beschreibung

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften "Arbeitsrecht" oder "Sozialrecht" oder “Strafrecht" oder "Steuerrecht" (6 Zeitstunden)

Modul 1: Montag, 11.11.2024 von 09:30 Uhr - 12:45 Uhr
Beitragsrisiko Betriebsprüfung – Schadens- und Risikenmanagement in den Bereichen Werkvertrag, Mindestlohn und Scheinselbständigkeit: Aktuelle Rechtsprechung
Dozentin: Dr. jur. Dunja Barkow v. Creytz,
Richterin am Bayer. LSG

Viele Branchen leiden an chronischem Arbeitskräftemangel, preisgünstige Lösungen werden gesucht. Dabei sind die Möglichkeiten des Fremdpersonaleinsatzes limitiert und dort wo sie zulässig sind, mit einer Vielzahl von beitragsrechtlichen Risiken behaftet. Das Seminar räumt auf mit landläufigen Fehlvorstellungen und zeigt, wie man insbesondere Haftungsrisiken erfolgreich vermeiden kann.

I. Grundzüge des Beitragsrechts

  • Sozialversicherungsrechtliche Aufgaben des Arbeitgebers
  • Wer ist Arbeitnehmer?
  • Einzelunternehmer und Versicherungspflicht
  • Ein-Personen-UG und Ein-Personen-GmbH
  • Werkvertrag oder Scheinwerkvertrag

II. Risiken der Schwarzarbeit

  • Definition Schwarzarbeit
  • Strafverfolgung
  • Bußgeld
  • Beitragsnachforderung
  • Säumniszuschläge
  • Unfallversicherung § 110a SGB VII
  • Verjährung

III. Mindestlohn

  • Was wird angerechnet, was nicht?

IV. Zusammenarbeit am Bau

  • Kollegenhilfe: gesetzliche Voraussetzungen und Risiken
  • Subunternehmer oder nicht? Rechtliche Rahmenbedingungen

V. Arbeitnehmer aus dem europäischen Ausland

  • Werkvertrag und Entsendung
  • Arbeitnehmerüberlassung

VI. Nachunternehmerhaftung

  • Präqualifizierung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Enthaftungsbescheinigung
  • Bürgenfrühwarnsystem

VII. Haftung des Entleihers bei erlaubter und unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung

  • Erlaubte AÜG
  • Illegale AÜG
  • Haftungsvoraussetzungen
  • Einwendungen des Entleihers

VIII. Scheinselbständigkeit und Rückabwicklung

  • Beitragsschuld und Steuerschuld
  • Regressansprüche des Arbeitgebers
  • Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung

 

Modul 2: Montag, 11.11.2024 von 13:15 Uhr - 16:30 Uhr
Der Berater in der sozialversicherungsrechtlichen Prüfung – Verhaltensregeln und Verteidigungswerkzeuge für die Vertretung in der beitragsrechtlichen und steuerlichen Betriebsprüfung sowie im (Steuer-)Strafverfahren
Dozent: RA Dr.
Christian Bertrand, STRECK MACK SCHWEDHELM FACHANWÄLE FÜR STEUERRECHT

Seminarinhalt:

Die Risiken der sozialrechtlichen Betriebsprüfung werden häufig unterschätzt. Nachforderungen der Rentenversicherungsträger können existenzbedrohend sein, zumal sie nicht selten parallel zu Nachforderungen der steuerlichen Betriebsprüfung festgesetzt werden. Ermittelt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit drohen strafrechtliche Konsequenzen. Der Berater bewegt sich im Spannungsfeld verschiedener Verfahren und muss die Wechselwirkungen im Blick behalten. Der zweite Teil des Seminars zeigt typische Streitfelder in Betriebsprüfungsverfahren der Rentenversicherungsträger und Finanzämter, sensibilisiert für Wechselwirkungen beider Verfahren und gibt Verteidigungswerkzeuge an die Hand, wenn bereits Beitragsnachforderungen festgesetzt oder Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. 

I.        Vertretung im Betriebsprüfung der Rentenversicherungsträger

  • Typische Streitfelder aus Beratersicht anhand aktueller Rechtsprechung
  • Säumniszuschläge, Verjährung, Nettolohnfiktion
  • Materielle Aspekte des Beitragsrechts

II.       Vertretung im Strafverfahren, § 266a StGB

  • Überblick: Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • Tatbestand und Rechtsfolgen des § 266a StGB
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Verjährung (ua.)
  • Aktuelle Rechtsprechung zum subjektiven Tatbestand des § 266a StGB
  • Verhalten bei Durchsuchung und Beschlagnahme
  • Außerstrafrechtliche Folgen

III.    Risiken beseitigen: Das Statusfeststellungsverfahren

  • Sinn und Zweck des Statusfeststellungsverfahrens
  • Reform des Statusfeststellungsverfahren

IV.      Vertretung im (parallelen) steuerlichen Betriebsprüfungsverfahren

  • Problemfeld Lohnsteuer
  • Aktuelles zur Betriebsprüfung: DAC 7 und aktuelle Rechtsprechung
  • Verhaltensregeln
  • Rechtsmittel richtig einsetzen

V.       Vertretung im Steuerstrafverfahren

  • Lohnsteuerhinterziehung
  • Selbstanzeige

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ONLINE-Fortbildung:

Als Online-TeilnehmerIn benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.

Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.

Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.

Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.

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Reduzierung der Netto-Seminargebühr um bis zu 70 % möglich:

Lebenslanges Lernen und berufliche Fortbildung sind auch ein Anliegen der Europäischen Union.

Das Seminar ist ESF-Plus gefördert. Es handelt sich hier um eine einkommensunabhängige Fachkursförderung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF. Nähere Informationen sowie die Formulare für die ESF-Plus Förderung erhalten Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass nur begrenzte Fördermittel zur Verfügung stehen und die Anträge (Zielgruppenabfrage sowie Teilnehmerfragebogen) VOR Beginn der Veranstaltung vorliegen müssen.

 

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