Das gerichtliche Sachverständigengutachten im Bauverfahren und Mietprozessen (6 FAO Stunden)
Informationen:
- Seminarnummer:
- 51_231012-S-FA
- Referent(en):
- Joachim Seus
- Ort/Anschrift:
- Online
- Kategorien:
- Seminare, Anwaltsseminare, Online
- Geeignet für Fachanwalt:
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht - 6,0 Std.
Bau- und Architektenrecht - 6,0 Std. - Termine:
-
12.10.2023 11:30 Uhr – 18:00 Uhr - Seminartermin:
- Seminartermine exportieren (.ics)
- Preis:
- 270,00 € zzgl. 19% USt. (gesamt 321,30 €)
Beschreibung
Da die Mindestanzahl an Präsenteilnehmer*innen nicht erreicht wurde, findet die Veranstaltung ausschließlich ONLINE statt
Seminarinhalt:
Prozesse werden gewonnen oder verloren über das Gutachten des Gerichtssachverständigen. Ein gewonnenes Gutachten ist ein gewonnener Prozess, ein verlorenes ein verlorener Prozess. So die verbreitete Meinung.
Sachverständigengutachten spielen in zivilrechtlichen Bauverfahren und Mietprozessen eine herausragende Rolle. Der tatsächliche Einfluss des gerichtlich bestellten Sachverständigen geht in der Praxis weit über eine reine Unterstützungshandlung der ausschließlich dem Richter obliegenden Entscheidung eines Rechtsstreits hinaus. Insofern wird der Sachverständige schon seit langer Zeit als »Schlüsselfigur« des Bau- und Mietprozesses bezeichnet.
Dabei wird jedoch übersehen, dass die Parteien und ihre Rechtsanwälte einen erheblichen Einfluss auf die Vorgehensweise und somit auch das später von dem Sachverständigen gefundene Ergebnis haben können. Voraussetzung dafür ist jedoch ein vertieftes Verständnis von der Arbeitsweise des Sachverständigen und insbesondere des zur Entscheidung berufenen Richters bei Verwertung des Gutachtens. Dies soll unter Heranziehung vieler Beispiele aus der Praxis in diesem Seminar vermittelt werden. Zudem gewinnen die Seminarteilnehmer auch wichtige Einblicke in die richterliche Denkweise.
Tipps zu taktischen und prozessrechtlichen Strategien für den forensisch tätigen Rechtsanwalt werden bei diesem sehr praxisrelevanten Seminar nicht zu kurz kommen.
Im Einzelnen:
- Auswahl des Sachverständigen
- Ablehnung wegen Befangenheit
- Beweisbeschluss
- Leitung des Sachverständigen
- Hilfspersonen
- Bauteilöffnungen
- Umgang mit Privatgutachten
- Anhörung des Sachverständigen
- Obergutachten
- Sachverständigenvergütung
- Richtiger Umgang mit dem Mangelbegriff und technischen Normen
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Bau- und Architektenrecht" oder "Miet- und WEG-Recht" (6 FAO-Stunden).