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Erb- und Familienrecht - Tag 1 - Haftungsfallen erkennen und vermeiden u.a. (7,5 FAO-Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
53_231130-S-FA
Referent(en):
Stephan Rißmann, Rechtsanwalt und Erbrechtsspezialist, Dr. Hans Hammann, RA, FA, Wirtschaftsmediator (DIRO)
Ort/Anschrift:
Hybrid
Kategorien:
Anwaltsseminare, Hybrid, Seminare
Geeignet für Fachanwalt:
Familienrecht
Erbrecht
Termine:
30.11.2023 09:00 Uhr – 14:30 Uhr
30.11.2023 15:00 Uhr – 17:30 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
350,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 416,50)

Beschreibung

Modul 1 am Donnerstag, den 30.11.2023, 09:00 Uhr - 14:30 Uhr:
"Haftungsfallen im Erbrecht erkennen und vermeiden"
Dozent: Stephan Rißmann, Rechtsanwalt und Erbrechtsspezialist

Seminarinhalt:

Ziel des Seminars ist es, Sie vor Haftungsfallen im Erbrecht zu bewahren. Der Referent erörtert gemeinsam mit Ihnen typische Fallkonstellationen der anwaltlichen Tätigkeit im Erbrecht und deren Risiken, beginnend bei der Annahme des Mandats und der Abrechnung bis zur eigentlichen Bearbeitung sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

A. “Das geht ja gut los”
I. Interessenkollision – erkennen und vermeiden
II. Sicherung des anwaltlichen Vergütungsanspruchs
III. Ohne geht's nicht: Vergütungsvereinbarung

B. “Ich kümmere mich darum”
I. Verwandtschaftsverhältnisse prüfen
II. Akteneinsicht
 
C. “Nichts mehr da”
I. Vorsicht bei der Ausschlagung
II. Haftung der Erbengemeinschaft
 
D. “Immer wieder gerne genommen”
I. “Falscher” Güterstand
II. Bindungswirkung gem. § 2271 BGB
III. “Auf den Erbverzicht verzichte”
 
E. “Das ist meine Tante”
Pflichtteilsquoten
 
F. “Zehn Jahre sind keine Zeit”
I. Gläubiger und Schuldner des Pflichtteilergänzungsanspruches
II. Klage gegen den Beschenkten aus § 2329 BGB
 
G. “Leider zu spät”
I. Fristen bei minderjährigen Beteiligten
II. Verjährung des Pflichtteilsanspruches
III. Ende der Hemmung durch Stufenklage
IV. Verjährung des Pflichtteilergänzungsanspruches gem. § 2325, 2329 BGB
V. Rechtsmittelfristen im Erbscheinsverfahren
 
H. “Ich rüge Verspätung”
I. Selbstständigkeit der Stufen einer Stufenklage gem. § 254 ZPO
II. Mögliche Anträge in der 1. Stufe im Pflichtteilsprozess
III. Miterbe im Prozess ist Schuldner
IV. Haftungsbeschränkungsvorbehalt gem. §780 ZPO
V. Kostenentscheidung der Stufenklage“


Modul 2 am Donnerstag, den 30.11.2023, 15:00 Uhr - 17:30 Uhr:
Testamente nach dem Erbfall reparieren– - Was tun, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist
Dozent: Dr. Hans Hammann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht

Seminarinhalt:

Testamente dienen dazu, die erbrechtlichen Vorstellungen und Wünsche eines Erblassers umzusetzen, d.h. die praktisch-wirtschaftlichen Ziele, die er mit seinem Testament verfolgt. Gemessen daran sind fehlerhafte Gestaltungen im Erbrecht allerdings an der Tagesordnung. Das gilt in erster Linie für privatschriftliche Testamente, die ohne jede juristische Beratung und – noch schlimmer – mit Hilfe des Internet errichtet wurden. Aber auch evident auf einen anwaltlichen Entwurf zurückgehende Testamente, notarielle Verfügungen von Todes wegen und als weitere Fallgruppe notarielle Übertragungs- und Schenkungsverträge können gemessen an den Vorstellungen und Wünschen der Beteiligten zu erheblichen Verwerfungen führen. Bei all‘ diesen problematischen Gestaltungen stellt sich die Frage, ob, wie und vor allem wie lange sie „repariert“ werden können. Welches Instrumentarium steht beispielsweise zur Verfügung? Welche Grenzen müssen ggfs. beachtet werden, um nicht zu weit zu springen? Wer muss beteiligt werden? Und: Wie sieht es mit Form und Frist aus?

Mit diesen Fragen beschäftigt sich unser Referent Herr RA Dr. Hammann. Anhand verschiedener Beispielsfälle aus der Praxis stellt er zum Teil offenkundige, zum Teil versteckte Fallstricke alltäglicher Gestaltungen vor und erläutert, wie immer wieder zu sehende Fehler noch „repariert“ werden können.

 Schwerpunkte:

  • Zuwendungsverzicht (Wechselbezüglichkeit)
  • erläuternde Auslegung (Erbeinsetzung oder Vermächtnisanordnung)
  • ergänzende Testamentsauslegung (Wegfall des Vermächtnisgegenstandes)
  • Umdeutung (Berliner Testament und testierunfähiger Erblasser)
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Erbrecht" oder "Familienrecht" (7,5 FAO-Stunden)

Wir weisen noch auf folgende Seminare hin:

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