RVG im Arbeitsrecht und arbeitsrechtliche Folgen von Cyberangriffen (7,5 FAO-Stunden)
Informationen:
- Seminarnummer:
- 61_240206-S-FA
- Referent(en):
- Horst-Reiner Enders, Olaf Möllenkamp
- Ort/Anschrift:
- Online
- Kategorien:
- Anwaltsseminare, Online, Seminare
- Geeignet für Fachanwalt:
- Arbeitsrecht - 7,5 Std.
- Termine:
-
06.02.2024 09:00 Uhr – 17:45 Uhr - Seminartermin:
- Seminartermine exportieren (.ics)
- Preis:
- 290,00 € zzgl. 19% USt. (gesamt 345,10 €)
Beschreibung
Teil 1: Anwaltsvergütung im arbeitsrechtlichen Mandat von 09:00 - 14:30 Uhr
Dozent: Horst-Reiner Enders, Geprüfter Bürovorsteher
Das Seminar richtet sich speziell an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.
In dem Seminar wird die Abrechnung in arbeitsrechtlichen Mandaten beleuchtet. Ein Schwerpunkt des Seminars ist die anwaltliche Vergütungsvereinbarung. Betrachtet wird nicht nur, was bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung unter Beachtung der Rechtsprechung des EuGH und anderer aktueller Rechtsprechung zu beachten ist, sondern auch, in welche Mandatssituationen sich welche Art der Vergütung anbietet.
Daneben werden schwierige Abrechnungssituation beleuchtet. Der Dozent zeigt anhand verschiedener praxisnaher Beispiele die richtige Abrechnung auf.
Themenschwerpunkte sind u. a.:
- Vergütungsvereinbarung: Was muss der Rechtsanwalt unter Berücksichtigung der Rechtssprechung des EuGH beachten? Zeittaktklausel, Erfolgshonorar, Stundenhonorar in Kombination mit einem mehrfachen der gesetzlichen Vergütung und einer Erhöhung des Verfahrenswertes! Unangemessen hohe Vergütung!
- Vergütungsvereinbarung im PKH Mandat! Was geht und was ist nicht zulässig? Neue Entscheidungen des OLG Brandenburg: Unlauterer Wettbewerb!
- Mandantin realisiert einen das Schonvermögen übersteigenden größeren Betrag! Was gilt bei PKH, und was bei Beratungshilfe?
- Mehrvergleich mit Prozesskostenhilfe: Nach Neuregelung in § 48 Abs. 1 RVG kein Erstreckungsantrag mehr erforderlich? Jetzt alle Gebühren aus der Staatskasse?
- Wahlanwaltsvergütung trotz PKH! In welchen Fällen ist das möglich!
- Beratung oder Vertretung: Entwurf eines Aufhebungsvertrags, Entwurf eines Arbeitsvertrags, Prüfung eines Vertrags, Gegenstandswert?
- Verbindung von Verfahren
- Trennung von Verfahren
- Außergerichtlicher Gesamtvergleich von mehreren gerichtlich anhängigen Verfahren
- Mitvergleichen anderweitig anhängiger Ansprüche in einem der gerichtlichen Verfahren
Dozent: Olaf Möllenkamp, Richter am Arbeitsgericht Lübeck
Nahezu jedes Unternehmen ist durch Angriffe auf seine IT-Infrastruktur verwundbar, bei Einschränkungen in der Energieversorgung ohnehin. Spätestens seit Beginn des Ukraine-Kriegs ist die besondere Gefahr von Angriffen auf IT-Strukturen für den Wirtschaftsstandort Deutschland in den Fokus gerückt. Auch die Sorge um eine sog. hybride Kriegsführung unter Einbeziehung von IT-Systemen durch fremde Staaten wird zunehmend ernster diskutiert. Die Perspektive von Blackouts in der Energieversorgung und Einschränkungen beim Energieträger Gas bewirken ernste Probleme für nahezu alle Arbeitgeber. Nicht zuletzt durch Lockdowns in der Pandemie ist dabei bewusst geworden, welche Folgen sich für Arbeitnehmer und Unternehmen mit arbeitsrechtlichen Auswirkungen aus einem ggf. auch längeren Betriebsstillstand ergeben können.
Das Seminar gibt einen Überblick über die arbeits-, datenschutz- und strafrechtlichen Folgen solcher Angriffsszenarien auf IT-Systeme und zeigt mögliche arbeitsrechtliche Folgen bei Mangellagen in der Energieversorgung.
Im Einzelnen:
- Vergütungsrechtliche Folgen von Betriebsbeeinträchtigungen und -stillstand
- Wie weit reicht das Betriebsrisiko des Arbeitgebers im Lichte der BAG-Entscheidung zum Pandemie-Lockdown (noch)?
- Freistellungsmöglichkeiten beim angriffs- und abhängigkeitsbedingten Betriebsstillstand, insb. durch Urlaub und Zeitguthabenabbau
- Zuweisung von (nicht arbeitsvertraglichen) Ersatztätigkeiten in Notfall- und Mangelsituation
- Aufstellung von Verhaltensregeln bei Cyberangriffen und Mangelversorgung mit Energieträgern Wie weit reicht das Direktionsrecht des Arbeitgebers?
- Mitbestimmungsfragen, insb. in Bezug auf das Ordnungsverhalten in Angriffssituationen (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) und Überwachung von IT-Systemen (Nr. 6)
- Wenn unklar ist, wer angegriffen hat Unterscheidung von Angriffen von außen und von innen (Betriebssabotage)
- Konsequenzen bei betrieblichen Sabotageakten: Freistellung, (Verdachts-)Kündigung, Schadensersatz, insb. Schadensermittlungskosten
- Folgen unabsichtlichen Einschleppens von Viren, Trojanern pp. durch Arbeitnehmer
- Kommunikationsregeln bei Angriffen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung
- Strafrechtliche Beurteilung von Cyberdelikten
- Beweissicherung und Datenschutz
- Datenschutzrechtliche Meldepflichten bei Cyberangriffen
- Cyberversicherungen als Lösung?
- Parallelität in der rechtlichen Situation im Fall von Blackouts in der Energieversorgung oder Zwangsbewirtschaftung mit Erdgas?
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaften "Arbeitsrecht (7,5 FAO-Stunden) oder "Handels- und Gesellschaftsrecht" oder IT-Recht" oder "Strafrecht" (2,5 FAO-Stunden)