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Das Duett zwischen Schlussrechnung und Vergütung – Betriebsfortführung, Absonderungsrechte & Co. (6 FAO-Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
68_230301-S-FA
Referent(en):
Sylvia Wipperfürth
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Online, Seminare, Mitarbeiterseminare, Anwaltsseminare
Geeignet für Fachanwalt:
Insolvenzrecht- und Sanierungsrecht - 6,0 Std.
Handels- und Gesellschaftsrecht - 6,0 Std.
Termine:
01.03.2023 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
250,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 297,50)

Beschreibung

Seminarinhalt:

Das Seminar beleuchtet das Zusammenspiel zwischen der insolvenzrechtlichen Rechnungslegung und der Vergütung und konzentriert sich neben der zutreffenden Abbildung und Darstellung von Sachverhalten darauf, dass „das Gericht" das Verfahren, die Abwicklung, den Verlauf und die Schwierigkeiten nicht kennt. Das Seminar soll Sicherheit bei der exakten Darstellung im Berichtswesen, bei der (Schluss-)Rechnungslegung und bei Vergütungsfestsetzungsanträgen (Berechnungsgrundlage und Erhöhungsfaktoren) vermitteln, selbstverständlich unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechungstendenzen.

Themenübersicht:

  • Betriebsfortführung (Eröffnungsverfahren nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und nach Insolvenzeröffnung)
  • Abgrenzung Abwicklung und Fortführung (Bsp. Vorräte)
  • Abgrenzung Abwicklung und Fortführung (Bsp. Forderungen)
  • Abgrenzung Leistungszeiträume
  • Absonderungsrechte
  • Fehlüberweisungen (z.B. nach übertragender Sanierung) - ungerechtfertigte Bereicherung
  • Zahlung auf Insolvenzverbindlichkeit
  • Erstattungen/Aufrechnungen
  • Aufrechnung Anspruch der Insolvenzmasse und Masseverbindlichkeit
  • Aufrechnung Anspruch der Insolvenzmasse und Insolvenzforderung (Aufrechnungslage § 94 InsO)
  • Aufrechnungsverbote Bsp: § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO
  • Erstattungen von "verauslagten" Masseverbindlichkeiten (Bsp. "Spitzabrechnung" von Abschlagszahlungen; Gerichtskostenerstattungen, Steuererstattungen)
  • Aufrechnung und Masseunzulänglichkeit

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Insolvenz- und Sanierungsrecht" oder "Handels- und Gesellschaftsrecht" (6 FAO-Stunden)

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