Arbeitsrecht meets Sozial- und Versicherungsrecht (10 FAO-Stunden) - modular buchbar
Informationen:
- Seminarnummer:
- 70_231213-S-FA
- Referent(en):
- Bettina Schmidt, Horst-Reiner Enders
- Ort/Anschrift:
- Online
- Kategorien:
- Anwaltsseminare, Online, Seminare
- Geeignet für Fachanwalt:
- Versicherungsrecht
Sozialrecht
Arbeitsrecht - Termine:
-
13.12.2023 10:00 Uhr – 12:45 Uhr 13.12.2023 14:00 Uhr – 16:45 Uhr 14.12.2023 10:00 Uhr – 12:45 Uhr 14.12.2023 14:00 Uhr – 16:45 Uhr - Seminartermin:
- Seminartermine exportieren (.ics)
- Preis:
- 490,00 € zzgl. 19% USt. (gesamt 583,10 €)
Beschreibung
Modul 1 am 13.12.2023, 10:00 Uhr - 12:45 Uhr (RAin Bettina Schmidt):
Sowohl für Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung als auch für Mitglieder von Versorgungswerken ist das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben vor dem Erreichen der Regelaltersrente ein aktuelles Thema, da in den nächsten Jahren die sog. „Babyboomer“-Generation in den Ruhestand gehen wird. Für Versicherte in berufsständischen Versorgungswerken - wie Ärzten, Architekten, Apothekern und Rechtsanwälten – gelten hier andere Regelungen als im System der gesetzlichen Rente, wie es im SGB VI geregelt ist. Der arbeitsrechtliche Aspekt dieses Live-Online-Seminars liegt in der Beratungssituation bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und vor allem beim letzten Punkt des § 41 SGB VI, der eine arbeitsrechtliche Kündigung aufgrund der Möglichkeit des Altersrentenbezugs ausschließt und der an sich eine arbeitsrechtliche Regelung in einem Sozialgesetzbuch, hier dem SGB VI, darstellt. Diese Regelung gilt aber nur für gesetzlich Versicherte und nicht für berufsständisch Versicherte. Auch wenn bereits eine vorzeitige Altersrente bezogen wird, ergeben sich im Hinblick auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses Besonderheiten, die im Seminar erläutert werden.
Dieses Online-Seminar zeigt die wesentlichen arbeits- und sozialrechtlichen Unterschiede zwischen den Renten (Alters- und Berufsunfähigkeitsrenten) im System der gesetzlichen Rentenversicherung und den Besonderheiten in den berufsständischen Versorgungswerken auf. Darüber hinaus behandelt das Seminar auch die zum 01.01.2023 in Kraft getretenen Neuerungen bei den Hinzuverdienstgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung, die es ab dem 01.01.2023 auch für gesetzlich Versicherte möglich machen, weiter zu arbeiten und gleichzeitig bereits eine Altersrente zu beziehen.
Das Live-Online-Seminar erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Ausscheiden aus dem Erwerbsleben für Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und für Mitglieder von Versorgungswerken und gibt viele praktische Tipps, die für die Beratung berufsständisch versicherter Mandanten als auch in eigener Sache wichtig sind. Unter anderem wird auch erläutert, unter welchen Voraussetzungen gesetzlich Versicherte und berufsständisch Versicherte früher in die Altersrente gehen können, wann sich ein Zuwarten bis zur regulären Altersrente lohnt und welche Unterschiede hier zur gesetzlichen Rentenversicherung bestehen. Auch wird die Frage behandelt, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wechsel in die gesetzliche Rentenversicherung möglich ist bzw. für wen sich eine Zusatzversicherung im System der gesetzlichen Rentenversicherung lohnt.
- Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Altersrenten im System der gesetzlichen Rentenversicherung und in den berufsständischen Versorgungswerken
- Unterschiede zwischen beiden Systemen (gesetzliche Rentenversicherung/Versorgungswerke)
- Was ist bei der vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrenten zu beachten!
- Neue Regelungen zu den Hinzuverdienstgrenze ab dem 01.01.2023 – gleichzeitig Arbeiten und Altersrente beziehen auch für gesetzlich Versicherte
- Wechsel in das System der gesetzlichen Rentenversicherung
- Zusätzliche Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Besonderheiten bei der Berufsunfähigkeitsrente in den berufsständischen Versorgungswerken
- Besonderheiten bei der arbeitsrechtlichen Kündigung wegen Altersrentenbezug und Altersgrenzenregelungen in Arbeitsverträgen für Versicherte in den berufsständischen Versorgungswerken (§ 41 SGB VI)
Modul 2 am 13.12.2023, 14:00 Uhr - 16:45 Uhr (Dozent: H.-R. Enders):
"Anwaltsvergütung im arbeitsrechtlichen Mandat bei Vereinbarung über Altersteilzeit"
In dem Seminar wird im Anschluss an die Thematik am Vormittag des 13.12.2023 (Seminar mit der FAin für Arbeits- und Sozialrecht Frau Bettina Schmidt „Gleitender Übergang bei Rente und Versorgungswerk“) die gebührenrechtliche Seite beleuchtet.
Themenschwerpunkte sind u. a.:
- Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit bei Beratung / Vertretung wegen einer Vereinbarung über Altersteilzeit
- Vergütung nach dem RVG. Beratung oder Vertretung, Gegenstandswert?
- Oder doch besser Vergütungsvereinbarung?
- Was ist bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung zu beachten?
- Widerrufsbelehrung
- Rechtsprechung des EuGH
- Unangemessen hohe Vergütung
- Stundenhonorar, Zeittaktklausel
- Erfolgshonorar
- Absichtserklärung, am Ende des Mandats über Pauschale neu zu verhandeln
Die sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung endet häufig mit einem Mehrergebnis für Deutsche Rentenversicherung und bedingt nicht selten eine erhebliche Änderung der bisherigen sozialversicherungsrechtlichen Bewertung, sowohl bei größeren als auch bei kleineren und mittleren Unternehmen. Darüber hinaus sind auch im Bereich der Beschäftigung von freien Mitarbeitern oder einzelnen Subunternehmern die Risiken einer „Scheinselbständigkeit“ hoch.
Durch die souveräne Anwendung des verfahrensrechtlichen Instrumentariums im Rahmen einer Außenprüfung ist es durchaus möglich, frühzeitig Rechte zu wahren und zu einer Verständigung mit den Betriebsprüfern der Rentenversicherungsträger zu kommen.
Das Seminar zeigt praktikable Lösungsvorschläge aus anwaltlicher Sicht für immer wieder auftretende Probleme auf und gibt einen Überblick über den Ablauf der sozialrechtlichen Betriebsprüfung. Insbesondere werden Strategien erörtert, wie sich Beitragsreduzierungen bzw. Beitragsvermeidungen im Rahmen einer sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung und im anschließenden sozialgerichtlichen Verfahren erreichen lassen. Ausführlich wird neben den Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes auch die neue Rechtsprechung des BSG, u.a. die Entscheidung des 12. Senates des BSG vom 19.09.2019 – B 12 R 25/18 R - behandelt.
Die Teilnehmer erhalten eine aktuelle Arbeitsunterlage mit aktueller Rechtsprechung, der neuen gesetzlichen Regelung der geringfügigen Beschäftigung und wichtigen Praxistipps.
- Versicherungs- und Beitragspflicht als abhängig Beschäftigter – Grundlagen des Beitragsrechts – Entstehungsprinzip, Arbeitsentgelt, Fälligkeit, Verjährung, Säumniszuschläge, Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge
- Vertrauensschutz aus vorangegangenen Betriebsprüfungen unter Berücksichtigung der Entscheidung des BSG vom 19.09.2019 – B 12 R 25/18 R
- Betriebsprüfungsverfahren der Rentenversicherungsträger
- Einstweiliger Rechtsschutz
- Sozialversicherungsrechtliche Folgen einer unzutreffenden Einordnung
- Taktik und Verfahrensmanagement im Prüfverfahren
Modul 4 am Donnerstag, 14.12.2023, 14:00 Uhr - 16:45 Uhr (Dozent: H.-R. Enders):
"Anwaltsvergütung im sozialrechtlichen Mandat bei Begleitung der Betriebsprüfung"
In dem Seminar wird im Anschluss an die Thematik am Vormittag des 14.12.2023, 10:00 Uhr - 122:45 Uhr „Sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung – was aus anwaltlicher Sicht wichtig ist?“ die gebührenrechtliche Seite beleuchtet.
Themenschwerpunkte sind u. a.:
- Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit bei Beratung / Vertretung wegen im Rahmen einer sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung
- Vergütung nach dem RVG?
- Betragsrahmengebühren oder Wertgebühren?
- Beratung oder Vertretung, Gegenstandswert?
- Oder doch besser Vergütungsvereinbarung?
- Vergütung nach dem RVG?
- Was ist bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung zu beachten?
- Widerrufsbelehrung
- Rechtsprechung des EuGH
- Stundenhonorar, Zeittaktklausel
- Absichtserklärung, am Ende des Mandats über Pauschale neu zu verhandeln
- Terminsgebühr im sozialrechtlichen Mandat, in dem Betragsrahmengebühren entstehen
- Erledigungsgebühr im sozialrechtlichen Mandat, in dem Betragsrahmengebühren entstehen
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Arbeitsrecht" oder "Sozialrecht" (10 FAO-Stunden) oder oder "Versicherungsrecht" (7,5 FAO-Stunden)