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Gast    

Testamentsgestaltung in der Praxis (6 FAO-Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
81_240130-S-FA
Referent(en):
Peter Betz, Dr. Dietmar Weidlich, Notar
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Anwaltsseminare, Online, Seminare
Geeignet für Fachanwalt:
Steuerrecht
Familienrecht
Erbrecht
Termine:
30.01.2024 14:00 Uhr – 17:15 Uhr
31.01.2024 14:00 Uhr – 17:15 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
270,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 321,30)

Beschreibung

Teil 1 "Vorsicht Falle(n) – Das erbrechtliche „Testamentsmandat"
Dienstag, 30.01.2024 von 14:00 Uhr - 17:15 Uhr
Dozent: Peter Betz, RA und FA für Arbeitsrecht, Erbrecht und Familienrecht

Seminarinhalt:

  • „Erstberatung“, was kann, was soll, was muss gemacht werden – und was eher nicht.
  • Dokumentationspflichten und Tipps.
  • Vergütungsvereinbarung und Gebührenoptimierung gerade bei Gestaltungsmandaten.
  • Interessenkollision bei Gestaltungsmandaten. Möglichkeiten und Risiken.
  • Haftungsverlagerung, Haftungsbegrenzung und inhaltliche Mandatsbegrenzung
  • Rollenverteilung Anwalt/ Notar. Welche Hinweise sollte ich Mandanten geben?
  • Schnittstellen Erbrecht vs. Vorsorgerecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht.
  • Aktuelle Rechtsprechung insbesondere zu Haftung, Gebührenrecht und Berufsrecht bei Gestaltungsmandaten


Teil 2 "Typische Testamentsklauseln auf dem Prüfstand"
Mittwoch, 31.01.2024 von 14:00 Uhr - 17:15 Uhr
Dozent: Notar Dr. Weidlich

  • Auswirkungen wechselbezüglicher Verfügungen
  • Abänderungsvorbehalt und Bindungszeitpunkt
  • Freie und eingeschränkte Abänderungsvorbehalte
  • Einheits- oder Trennungslösung: Vor- und Nachteile
  • Pflichtteilsstrafklauseln: Abschreckungsinstrumentarium mit Nebenwirkungen
  • Weitere Klauseln zur Pflichtteilsvermeidung
  • Klauseln zum gleichzeitigen Versterben
  • Wiederverheiratungsklauseln: Problemkonstruktion mit begrenztem Nutzeffekt
  • Erbschaftsteuerersparnis beim Berliner Testament
  • Aktuelle Rechtsprechung
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften "Erbrecht" oder “Familienrecht" oder "Steuerrecht" (6 Zeitstunden).
 


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