14. Stuttgarter Rechtsfachwirtstage: Modul 1: "Aktuelle Rechtsprechung, schwierige Abrechnungssituationen und Neuerungen 2025"
Informationen:
- Seminarnummer:
- 81_RFWI_Tag_2
- Referent(en):
- Horst-Reiner Enders
- Ort/Anschrift:
- Hybrid
- Kategorien:
- Rechtsfachwirtstage, Seminare, Gebührenrecht, Mitarbeiterseminare, Hybrid
- Termine:
-
27.06.2025 09:00 Uhr – 17:00 Uhr - Seminartermin:
- Seminartermine exportieren (.ics)
- Preis:
- 270,00 € zzgl. 19% USt. (gesamt 321,30 €)
Beschreibung
Das Seminar richtet sich speziell an Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.
In dem Seminar wird aktuelle Rechtsprechung zum anwaltlichen Vergütungsrecht vorgestellt und erläutert und deren Umsetzung in der Praxis erörtert. Dies geschieht an praxisnahen Fällen.
Themenschwerpunkte hierzu sind u. a.
- Neuste BGH-Rechtsprechung zur Erstattung der Mehrkosten (Reisekosten) eines Rechtsanwalts an einem dritten Ort
- BGH: Ist die an den Terminsvertreter gezahlte Pauschale erstattungsfähig?
BGH zur Pauschale beim Wahlverteidiger! Achtung, wenn vorher die Wahlverteidigergebühren nach dem RVG abgerechnet wurden! - BGH versus EuGH: Anforderungen an eine Vergütungsvereinbarung mit Verbrauchern über eine Zeithonorar
- BGH zur Terminsgebühr bei Besprechungen
- u. a.
Behandelt werden auch die Lösungen in der Praxis immer wieder vorkommender schwierigen Abrechnungssituationen.
Themenschwerpunkte hierzu sind u. a.
- Behandlung von Vorschüssen und Zahlungen bei Prozesskostenhilfe und beim Pflichtverteidiger
- Mehrere Beklagten – ein Anwalt; ein Beklagter obsiegt, andere unterliegen. Abrechnung mit dem Mandanten und Kostenfestsetzung für den obsiegenden Beklagten?
- Vertretung mehrerer Streitgenossen: Einem Streitgenossen wird Prozesskostenhilfe bewilligt, einem weiteren nicht! Abrechnung mit dem Mandanten und der Staatskasse!?
- u. a.
In dem Seminar werden desweiteren die geplanten gesetzlichen Änderungen im RVG und sonstigen Kostengesetzen und deren Umsetzung in der Praxis erläutert. Insbesondere werden die Übergangsvorschriften und deren Auswirkungen in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen an Hand zahlreicher Beispiele betrachtet. Voraussetzung ist, dass das geplante KostRÄG 2025 rechtzeitig vor dem Seminartermin verabschiedet wird und in Kraft getreten ist.
Dozent:: Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied; Autor des Buches „RVG für Anfänger“ und Mitautor des Kommentars zum RVG Hartung/Schons/Enders und zahlreicher Aufsätze und Beiträge, erschienen in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“
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HYBRID-Veranstaltung:
Die Seminarveranstaltung wird HYBRID angeboten, d.h. Sie haben die Möglichkeit, Online an der Veranstaltung teilzunehmen oder in Präsenz in unseren Räumlichkeiten in der Stephanstr. 25 in 70173 Stuttgart.
Bitte beachten Sie als Online-Teilnehmer/in:
Sie benötigen nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.
Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.
Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.
Bitte beachten Sie als Hybrid-Teilnehmer/in:
Sie können in Präsenz in unseren Räumlichkeiten in der Stephanstr. 25 in 70173 Stuttgart teilnehmen. Die Präsenzteilnehmerzahl ist gedeckelt. Bitte geben Sie bei der Seminarbuchung unter „Bemerkungen“ ein, dass Sie in Präsenz an der Veranstaltung teilnehmen. Wir behalten uns vor, bei zu wenig Anmeldungen zur Präsenzteilnahme die Veranstaltung ausschließlich im Online-Format durchzuführen.
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Reduzierung der Netto-Seminargebühr um bis zu 70 % möglich:
Lebenslanges Lernen und berufliche Fortbildung sind auch ein Anliegen der Europäischen Union.
Das Seminar ist ESF-Plus gefördert. Es handelt sich hier um eine einkommensunabhängige Fachkursförderung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF. Nähere Informationen sowie die Formulare für die ESF-Plus Förderung erhalten Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass nur begrenzte Fördermittel zur Verfügung stehen und die Anträge (Zielgruppenabfrage sowie Teilnehmerfragebogen) VOR Beginn der Veranstaltung vorliegen müssen.