Gestaltungsmöglichkeiten in der Unternehmensnachfolge (6 FAO-Stunden)
Informationen:
- Seminarnummer:
- 91_230622-S-FA
- Referent(en):
- Dr. Ulf Gibhardt, Notar, RA und Steuerberater
- Ort/Anschrift:
- Online
- Kategorien:
- Anwaltsseminare, Seminare, Online
- Geeignet für Fachanwalt:
- Erbrecht
Familienrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Steuerrecht - Termine:
-
22.06.2023 10:00 Uhr – 17:00 Uhr - Seminartermin:
- Seminartermine exportieren (.ics)
- Preis:
- 290,00 € zzgl. 19% USt. (gesamt 345,10 €)
Beschreibung
Einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge geht häufig eine sorgfältige Planung voraus. So können bei der lebzeitigen Übertragung als auch bei der Vererbung von Unternehmen die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten in Einklang gebracht werden. Die diversen betroffenen Rechtsgebiete, insbesondere das Schenkungs- und Erbrecht, das Gesellschaftsrecht und das Steuerrecht, lassen sich leichter aufeinander abstimmen und optimieren. Zum Schutz des Unternehmens und der Unternehmerfamilie wird für unerwartete Abweichungen vom „idealen“ Nachfolgeplan Vorsorge getroffen. Schließlich kann bei frühzeitiger Planung für hinreichende Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten nach einem Todesfall gesorgt werden.
Das Seminar greift unter anderem die folgenden Themen ganzheitlich auf und weist auf Gestaltungsmöglichkeiten hin:
Die Unternehmensnachfolge
Teil 1: Übersicht
- Ziele der Unternehmensnachfolge
- Sofortmaßnahmen
Teil 2: Lebzeitige Regelungen
- Motive lebzeitiger Zuwendungen
- Steueroptimierte Schenkungen
- Schenkung von Betriebsvermögen
- Schenkung unter Vorbehalten
- Kettenschenkung
- Mittelbare Schenkung
- Gleichstellungsgeld
- Güterstandwechsel
- Ehegattenzuwendung von Betriebsvermögen
Teil 3: Betriebsvermögensbegünstigung
- Gestaltungsmöglichkeiten
Teil 4: Regelungen für den Todesfall
- Fallbeispiel mit Gestaltungsmöglichkeiten
Teil 5: Postmortale Handlungsmöglichkeiten
- Ausschlagung
- Pflichtteilsrecht
- Erbauseinandersetzung
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaften "Erbrecht" oder "Familienrecht" oder "Handels- und Geselllschaftsrecht" oder "Steuerrecht" (6 FAO-Stunden)