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Titulierung und Vollstreckung von inländischen Forderungen im europäischen Ausland

Informationen:

Seminarnummer:
95_230321-S-MA
Referent(en):
Dieter Schüll
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Mitarbeiterseminare, Seminare, Anwaltsseminare, Zwangsvollstreckung, Online
Termine:
21.03.2023 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
290,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 345,10)

Beschreibung

Immer häufiger müssen auch Forderungen gegen ausländische säumige Zahler tituliert und vollstreckt werden oder der Schuldner hat seinen Wohnsitz in einen europäischen Mitgliedsstaat verlegt.

Aber welche verschiedenen Titulierungsarten bieten die verschiedenen europäischen Verordnungen und welche Anforderungen werden an den deutschen erwirkten Schuldtitel gestellt, um effektiv und zeitnah im Mitgliedstaat vollstrecken zu können.

Themen u.a.

  • Ist die Titulierung einer inländischen Forderung gegen eine ausländische Firma oder Privatschuldner im Rahmen der Zivilprozessordnung auch noch möglich?
  • Der Antrag und die Durchführung des europäischen Mahnverfahrens (Europäischer Zahlungsbefehl) nach der EU-MahnVO Nr. 1896/2006 im Ursprungs- bzw. Mitgliedstaat der EU
  • Besondere Verfahrensfortsetzungsmöglichkeiten des Antragstellers nach Einlegung des Einspruchs gegen den europäischen Zahlungsbefehl durch den ausländischen Antragsgegner
  • Was ist zu tun, wenn der deutsche Schuldner seinen Wohnsitz ins europäische Ausland verlegt hat um dort auch aus dem erwirkten Schuldtitel vollstrecken zu können
  • Die Titulierung von sog. „Bagatellforderungen“ gegen den europäischen Schuldner im Rahmen der Small-Claims Verordnung
  • Muss das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen einen ausländischen Drittschuldner erlassen?
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um aus einem im Inland erwirkten Endurteil, Vergleich oder notarielle Urkunde in einem anderen Mitgliedstaat Vollstreckungsmaßnahme auszubringen
  • Vor- aber auch besondere Nachteile bei der Durchführung einer vorläufigen
    Kontopfändung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 im Mitgliedstaat
  • Ausfüllhinweise und Übermittlungsanforderungen im Formularwesen der vorgestellten Verordnungen
  • ZV Möglichkeiten in einzelnen Mitgliedsstaaten der EU

 

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