Bau- und Architektenrecht 2023 - Aktuelle Probleme des Baurechts u.a. - 15-FAO Stunden an drei Tagen
Informationen:
- Seminarnummer:
- 97_BauR_2023
- Referent(en):
- Dr. Andreas Jurgeleit, Richter am BGH, Sebastian Eufinger, RA und FA für Bau- Architektenrecht, Ulrich Hartmann, RA und FA für Bau- und Architektenrecht, Prof. Dr. Ralph Bartsch, Ber. Ingenieur ö.b.u.v. Sachverst.
- Ort/Anschrift:
- Online
- Kategorien:
- Anwaltsseminare, Online, Seminare
- Geeignet für Fachanwalt:
- Bau- und Architektenrecht
- Termine:
-
03.07.2023 09:30 Uhr – 16:00 Uhr 06.07.2023 09:30 Uhr – 16:00 Uhr 10.07.2023 09:30 Uhr – 16:00 Uhr - Seminartermin:
- Seminartermine exportieren (.ics)
- Preis:
- 690,00 € zzgl. 19% USt. (gesamt 821,10 €)
Beschreibung
Modul 1: Montag, 03.07.202, 09.30 Uhr 16.00 Uhr
"Aktuelle Probleme des Baurechts"
Dozent: Prof. Dr. Jurgeleit, Richter am BGH
Seminarinhalt:
Aktuelle Probleme des Baurechts, insbesondere
- Architekten- und Ingenieurrecht (spezieller Verbraucherschutz; Sonderkündigungsrecht; Mindestsätze
- Herstellungs- und Mängelrecht (§ 4 Abs. 7 VOB/B; Kompetenzen der WEG)
- Vergütungsrecht (§ 642 BGB; §§ 2 Abs. 6, 8 VOB/B; §§ 650b, c BGB)
- Verjährungsrecht
- § 650f BGB und Nachträge
- Prozessrecht (ausgewählte aktuelle Entscheidungen; Prozessrecht aus der Sicht der Revision)
Modul 2: Donnerstag, 06.07.2023, 09.30 Uhr 16.00 Uhr
"Bauträger vs. Erwerber" sowie "Fragen zum Honoraranspruch und Fragen zur Haftung der Architekten und Ingenieure"
Teil 1: Donnerstag, 06.07.2023, 09.30 Uhr 12.15 Uhr
Bauträger vs Erwerber - Das Ringen um Abnahme, Übergabe und Zahlung
Dozent: Sebastian Eufinger, RA und FA für Bau- und Architektenrecht
Seminarinhalt:
Nach abnahmereifer Herstellung des Bauvorhabens beginnt oft die Suche der Erwerber nach Mängeln und natürlich auch das Ringen um die Übergabe und den zu zahlenden Kaufpreis. Der Erwerber will die Wohnung beziehen, ohne eine Überzahlung zu leisten. Der Bauträger will die Zahlungen für seine erbrachten Leistungen erhalten. Das Konfliktpotential: groß.
Die wechselseitigen Pflichten sind im Prinzip klar definiert: der Bauträger ist zur bezugsfertigen Herstellung und Übergabe, der Erwerber zu Erklärung der Abnahme und zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Tatsächlich bringt die Erfüllung dieser Pflichten in der Praxis aber häufig erhebliche Probleme mit sich. Scheitert der Termin, so dass keine Abnahme und Übergabe bzw. keine Kaufpreiszahlung zustande kommt, hat eine der Parteien in aller Regel einen Fehler gemacht. Die Risiken und Folgen solcher Fehler sind erheblich.
Dem Bauträger droht nicht nur die Gefahr eines Verzugseintrittes sowie der fehlende Gewährleistungsbeginn, sondern er muss auch jederzeit mit einer einstweiligen Verfügung durch den Erwerber rechnen. Wenn der Erwerber dann mit dem Gerichtsvollzieher und dem Schlüsseldienst vor der Tür steht, wird der Einzug in aller Regel ohne Abnahme und Zahlung vom Erwerber vollzogen.
All dies lässt sich nur verhindern, wenn der Bauträger bzw. sein Berater rechtssicher und vorausschauend handelt nur so lassen sich solche Fehler und die hieraus resultierenden Folgen vermeiden.
Das Seminar zielt darauf ab, den Teilnehmern das notwendige Handwerkszeug für einen rechtssicheren Umgang im Rahmen der Abnahme und der Kaufpreisanforderung zu geben. Anhand zahlreicher Arbeitsbeispiele und Praxisfälle werden alle zentralen Rechtsfragen, die sich bei der Abwicklung der jeweiligen Vertragsverhältnisse ergeben, behandelt. Nützliche Praxistipps und Hinweise zur Vertragsgestaltung runden das Seminar ab.
Schwerpunkte des Seminars sind:
Abnahme
- Voraussetzungen
- Abnahme des Sonder- und Gemeinschaftseigentums
- Abnahmeverweigerung
- Vorbehalte bei der Abnahme
- Vertragsgestaltung
Ratenanforderungen und Zahlungen
- Fälligkeit von Raten nach der MaBV
- Bezugsfertigkeit
- Vollständige Fertigstellung
- Einbehalte
- Aufrechnung
Besitzübergabe
- Anspruch auf Übergabe
- Verweigerung der Übergabe
- Einzug durch einstweilige Verfügung
Teil 2: Donnerstag, 06.07.2023, 13.15 Uhr - 16.00 Uhr
Fragen zum Honoraranspruch der Architekten und Ingenieure und Fragen zur Haftung der Architekten und Ingenieure
Dozent: Ulrich Hartmann, RA und FA für Bau- und Architektenrecht
Seminarinhalt:
I. Fragen zum Honoraranspruch der Architekten und Ingenieure
- Vertragliche Regelungen (u.a. Honorarzone, mitverarbeitende Bausubstanz, Planungs- und Bauzeit)
- Honoraransprüche bei nachträglicher Änderung des Planungssolls (Abrechnung wiederholt erbrachte Grundleistungen und besonderer Leistungen sowie Abrechnung nach Stundenaufwand, Erhöhung der anrechenbaren Kosten)
- Einordnung des Projektes in die richtige Honorarzone
- Honoraransprüche bei Verlängerung der Planungs- und Bauzeit
- Honoraransprüche bei erhöhtem Aufwand des Planers aufgrund der Lieferkettenproblematik und des Ukraine-Kriegs
II. Fragen zur Haftung der Architekten und Ingenieure
- Baukostenüberschreitung
- Terminüberschreitung
- Streitverkündungen im gerichtlichen Verfahren
- Zusammenarbeit mit der Haftpflichtversicherung
Modul 3: Montag 10.07.2023, 09.30 Uhr 16.00 Uhr
Baupreiskalkulation und Nachtragskalkulation
Dozent: Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch, Ingenieur, Sachverständiger
Seminarinhalt:
- Grundlagen der Baupreiskalkulation
- Kosteneinflüsse und Kostenverläufe
- Kostenarten, wie Lohn-, Geräte, Materialkosten etc.
- Zuschläge für Baustellengemeinkosten und Allgemeine Geschäftskosten und Wagnis und Gewinn
- Berechnung von Einheits- und Gesamtpreisen
- Nachträge infolge Änderungen nach der Methode der Preisfortschreibung
- Berechnung des neuen Preises bei Mehr- und Mindermengen
- Berechnung des neuen Preises bei geänderten und zusätzlichen Leistungen
- Nachträge infolge Änderungen nach den tatsächlich erforderlichen Kosten
- Tatsächlich erforderliche Kosten bei Änderungen des Werkerfolges und bei Änderungen, die zur Herbeiführung des Werkerfolges notwendig sind
- Angemessene Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten du für Wagnis und Gewinn
- Berechnung der finanziellen Folgen bei Behinderungen
- Der Nachweis des Schadens sowie Schätzungen
- Ermittlung der angemessenen Entschädigung
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft Baurecht (15 FAO-Stunden).