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Arbeitsrecht 2023 - Tag 2 (7,5 FAO-Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
98_230714-S-FA
Referent(en):
Michael Büchele, Vizepräsident des ArbG Stuttgart, Dr. Jérôme Krets, Vizepräsident des LAG, Gerhard Pfeiffer, Vors. Richter am LAG
Ort/Anschrift:
Hybrid
Kategorien:
Anwaltsseminare, Hybrid, Seminare
Geeignet für Fachanwalt:
Arbeitsrecht
Termine:
14.07.2023 09:00 Uhr – 11:30 Uhr
14.07.2023 12:00 Uhr – 14:30 Uhr
14.07.2023 15:00 Uhr – 17:30 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
345,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 410,55)

Beschreibung

Modul 4: „Die wirksame Betriebsratsanhörung - Praxisrelevante Fragen im Anhörungsverfahren sowie Risiken und Chancen im arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren"
Dozent: Michael Büchele
Tag/Datum/Uhrzeit: Freitag, 14.07.2023, 09:00 Uhr – 11:30 Uhr

Seminarinhalt:

  • Die vergessene Betriebsratsanhörung
  • verschiedene Zuständigkeiten
  • Fristen
  • Betriebsratsbeschluss
  • wiederholte Kündigung
  • Sozialauswahl
  • Darlegungs- und Beweislast
  • und vieles mehr.....


Modul 5: "Berufung und Streitwert im arbeitsgerichtlichen Mandat"

Dozent: Vizepräsident des LAG Baden-Württemberg Dr. Jérôme Krets
Tag/Datum/Uhrzeit: Freitag, 14.07.2023, 12:00 Uhr – 14:30 Uhr

Seminarinhalt:

  • Anforderungen an die Berufungsbegründung im Sinne des § 520 Abs. 3 ZPO
  • Neue Anwaltstaktik  beim Schleppnetzantrag? (vgl. BAG vom 16.12.2021 – 6 AZR 154/21)
  • Erstmaliger Auflösungsantrag in der Berufungsinstanz (BAG vom 27.09.2022 – 2 AZR 5/22)
  • Anforderungen an elektronisch eingereichte Schriftsätze (u.a. BAG vom 25.8.2022 – 6 AZR 499/21)
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Streitwert (z.B. zur wirtschaftlichen Identität BAG 02.03.2022 – 2 AZN 629/21)


Modul 6: "Das Verfahren der Einigungsstelle"“

Dozent: Vors. Richter am LAG Gerhard Pfeiffer
Tag/Datum/Uhrzeit: Freitag, 14.07.2023, 15:00 Uhr – 17:30 Uhr

Seminarinhalt:

Das Betriebsverfassungsgesetz ist ein Kompromiss zwischen den Interessen der Arbeitgeber, frei über ihr Kapital und Eigentum zu verfügen, und der Teilhabe der Beschäftigten in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten über ihre demokratisch gewählten Repräsentanten. Während die Mediation erst langsam Einzug in die Justiz hält, kennt das Betriebsverfassungsgesetz die betriebliche Schlichtung im Wege des Einigungsstellenverfahrens schon seit vielen Jahren. Die profunde Kenntnis des Einigungsstellenverfahrens ist unerlässliche Voraussetzung, betriebliche Konflikte auch initiativ einer interessengerechten Lösung zuzuführen. Von der Beschlussfassung des Betriebsrats bzw. der Entscheidung des Arbeitgebers, eine Einigungsstelle einzurichten, einschließlich des gerichtlichen Bestellungsverfahrens bis hin zur Verhandlung und Spruchentscheidung der Einigungsstelle werden die einzelnen Stationen in rechtlicher, praktischer und taktischer Hinsicht dargestellt werden.


Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft “Arbeitsrecht” (7,5 FAO-Stunden)

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