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Aktuelles Insolvenzrecht aus insolvenzgerichtlicher Perspektive von A bis - Z - Rechtspfleger meets Richter

Informationen:

Seminarnummer:
13_250930-S-RA
Referent(en):
Josef Neigum, Benjamin Webel
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Mitarbeiterseminare, Anwaltsseminare, Online, Seminare, Insolvenz- und Sanierungsrecht
Geeignet für Fachanwalt:
Insolvenzrecht- und Sanierungsrecht - 6,0 Std.
Termine:
30.09.2025 14:00 Uhr – 17:15 Uhr
01.10.2025 14:00 Uhr – 17:15 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
270,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 321,30)

Beschreibung

- In Kooperation mit der HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft und RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz -

Zielgruppe: Rechtsanwälte - Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie InsolvenzsachbearbeiterInnen

 Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Insolvenz- und Sanierungsrecht" (6 FAO-Stunden)

 

Rechtspfleger meets Richter - Aktuelles Insolvenzrecht aus insolvenzgerichtlicher Perspektive von A bis Z

Das Seminar ist sowohl für Insolvenzsachbearbeiter als auch für Rechtsanwälte / Fachanwälte für Insolvenzrecht geeignet.

Ein Insolvenzverfahren weist eine verfahrensrechtliche Besonderheit auf, das Nebeneinander von Richter und Rechtspfleger. Dieses Seminar verbindet die funktionelle Besonderheit eines Insolvenzverfahrens zur Darstellung der aktuellen Probleme des Insolvenzrechts in allen Verfahrensabschnitten.

                                     I.          Vorgerichtliche Optionen und Überlegungen

  • Besonderheiten der Insolvenz der natürlichen Person im Überblick
  • Standesrechtliche Folgen bei der Insolvenz von Freiberuflern
  • Abgrenzung zum Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Das StaRUG im Schnellüberblick
                                    

                                    II.          Fragen des Eröffnungsverfahrens

  • Auswahl des richtigen Verwalters/Sachwalters
  • Vorläufiger Gläubigerausschuss
  • Die Eigenverwaltung nach dem SanInsFoG als Alternative
  • Sonstige Sicherungsmaßnahmen
                                   

                                   III.          Das eröffnete Verfahren

  • Verkürzung der Restschuldbefreiung
  • Insolvenzpläne für Verbraucher
  • Schnittstellen zur Einzelvollstreckung
  • Aktuelle Probleme der Forderungsanmeldung
  • Rund um die deliktischen Forderungen des § 302
  • InsOAuskunftserlangung bei obstruktiven Schuldnern
  • Aufhebung der Kostenstundung
  • Insolvenzpläne als Gestaltungsoption
                                    

                                     IV.          Aktuelles aus dem Vergütungsrecht

  • Ausgewählte Zu- und Abschläge
  • Auslagen für übertragene Zustellungen - Ein Überblick
  • Die Berechnungsgrundlage bei Einstellung des Insolvenzverfahrens

 

Dozenten: RiAG Ulm Dr. Benjamin Webel, Leiter der Insolvenabteilung und Dipl.-Rechtspfleger (FH) Josef Neigum
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ONLINE-Fortbildung:

Als Online-TeilnehmerIn benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.

Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.

Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.

Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.

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Reduzierung der Netto-Seminargebühr um bis zu 70 % möglich:

Lebenslanges Lernen und berufliche Fortbildung sind auch ein Anliegen der Europäischen Union.

Das Seminar ist ESF-Plus gefördert. Es handelt sich hier um eine einkommensunabhängige Fachkursförderung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF. Nähere Informationen sowie die Formulare für die ESF-Plus Förderung erhalten Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass nur begrenzte Fördermittel zur Verfügung stehen und die Anträge (Zielgruppenabfrage sowie Teilnehmerfragebogen) VOR Beginn der Veranstaltung vorliegen müssen.

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