Bewertung des Grundvermögens mit den Änderungen durch das JStG 2022 (3 FAO Stunden)
Informationen:
- Seminarnummer:
- 230706_5-S-FA
- Referent(en):
- Wilfried Mannek
- Ort/Anschrift:
- Online
- Kategorien:
- Anwaltsseminare, Online, Seminare
- Geeignet für Fachanwalt:
- Erbrecht - 3,0 Std.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht - 3,0 Std.
Steuerrecht - 3,0 Std.
Familienrecht - 3,0 Std. - Termine:
-
06.07.2023 14:00 Uhr – 17:15 Uhr - Seminartermin:
- Seminartermine exportieren (.ics)
- Preis:
- 115,00 € zzgl. 19% USt. (gesamt 136,85 €)
Beschreibung
Seminarinhalt:
In der Diskussion sind die ab dem 1.1.2023 geltenden Änderungen bei der Bewertung des Grundvermögens zum Teil als Steuererhöhung angesehen worden. Tatsächlich ist die Grundstücksbewertung lediglich an die Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst worden. Dennoch führt dies zu einer Erweiterung der erforderlichen Berechnungsschritte. Das Seminar zeigt die Unterschiedlichkeit der bis zum 31.12.2022 und ab dem 1.1.2023 geltenden Regelungen auf.
Die Bewertungsvorschriften sind für Zwecke Erbschaft-/Schenkungsteuer sowie in den entsprechenden Fällen der Grunderwerbsteuer verbindlich. Dagegen sind sie für die ab 2025 geltende Grundsteuer nicht von Bedeutung. Nur insoweit sind landesspezifische Regelungen zulässig.
- Umfang des Grundvermögens
- Bewertung von unbebauten Grundstücken
- Vergleichswertverfahren
- Ertragswertverfahren
- Ermittlung des Gebäudeertragswerts
- Kapitalisierung des Gebäudereinertrags
- Bestimmung des Liegenschaftszinses
- Änderungen durch das JStG 2022
- Neu: Bewirtschaftungskosten
- Indizierung erforderlich
- Differenzierungen nach Nutzung
- Lösungen bei gewerblicher Nutzung
- Neu: Niedrigere Liegenschaftszinssätze
- Berechnungsbeispiel 2023
- Sachwertverfahren
- Ermittlung des Gebäudesachwerts
- Alterswertminderung
- Brutto-Grundfläche
- Änderungen durch das JStG 2022
- Neu: Regionalfaktor
- Neu: Alterswertminderungsfaktor
- Berechnungsbeispiel 2023
- Weitere Änderungen durch das JStG 2022
- Maßgeblichkeit der Grundstücksmarktberichte
- Nur Hinweis: Bewertung in Erbbaurechtsfällen
- Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwerts
- Qualifikation von Sachverständigen
- Kaufpreis als Nachweis
- Neuer Verwaltungserlass: Rückwirkende Berichtigung
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften "Erbrecht" oder "Miet- Wohnungseigentumsrecht" oder "Steuerrecht" oder "Familienrecht" (3 Zeitstunden)