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Wer's glaubt, wird nicht immer selig - Teil 2: Vernehmungslehre (5 FAO-Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
230712_1-S-RA
Referent(en):
Dr. Frank Maurer
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Anwaltsseminare, Online, Seminare
Geeignet für Fachanwalt:
Strafrecht
Verkehrsrecht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Bau- und Architektenrecht
Versicherungsrecht
Verwaltungsrecht
Termine:
12.07.2023 12:00 Uhr – 17:30 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
250,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 297,50)

Beschreibung

Inhalt, Methode und Ziel

Menschen neigen zum Flunkern, Schwindeln, Täuschen und Betrügen. Und dennoch machen Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter die Auskunft von Menschen tagtäglich kaum geprüft zur Grundlage von Entscheidungen. Die richterliche Überzeugungsbildung muss auf objektiven, nachvollziehbaren und überprüfbaren Grundlagen basieren. Dadurch wird die Beweiswürdigung – in allen Rechtsgebieten– transparenter und für Anwälte Erfolg versprechender angreifbar. Der erste Tagungsteil Methodik der Wahrheitsfindung stellt daher die neuesten  – und für die Teilnehmer relevanten – Entwicklungen in der Aussagepsychologie sowie der Rechtsprechung anhand von Beispielen dar.

Ziel dieses Seminars ist, dass die Teilnehmer die Angaben von Menschen besser beurteilen und überprüfen können. Sie lernen, wie Lügner entlarvt werden. Sie werden nach dem Seminar auch wissen, dass Angaben von Menschen unheimlich fehlerbehaftet sind. Denn Menschen sind nicht so, wie wir sie uns als Auskunftspersonen wünschen. Menschen verdrängen, vermengen, vermischen, Menschen irren! Die Teilnehmer lernen die im juristischen Praxisalltag relevantesten Irrtümer und deren Auswirkungen kennen.


Seminartag am 12.07.2023, 12:00 Uhr - 17:30 Uhr:

In dem zweiten Tagungsteil Vernehmungslehre und Befragungstaktik wird den Teilnehmern praxisnah vermittelt, wie sie relevante, umfangreiche, präzise und verlässliche Informationen von einer Auskunftsperson erhalten können. Dabei werden auch die tatsächlichen Zielgruppen und realen Situationen aus dem Arbeitsumfeld der Teilnehmer zugrunde gelegt. Mit den besten Tipps und Tricks werden in diesem Seminar alle relevanten Einflussnahmemöglichkeiten – und -notwendigkeiten im Rahmen einer Befragung aufgezeigt. Zudem werden die typischen Befragungsfehler und deren Konsequenzen aufgezeigt. Schon der BGH stellt fest: „Ein Rechtsanwalt, der die Grundlagen der Vernehmungslehre und Vernehmungstaktik beherrscht, wird … regelmäßig überlegen sein“ (BGH AnwZ (Brfg) 46/13).

Ziel dieses Tagungsteils ist, dass die Teilnehmer die Methodik und das Vorgehen verstehen und in der Lage sind, die Technik und Taktik in der Befragungspraxis anzuwenden.

Besonderes Gewicht wird bei Teil 1 und 2 auf die praktische Handhabung gelegt. Anhand von realen Beispielen „aus dem Leben“ und echten Prozessvernehmungen (Filme und Drucktexte) wird die Umsetzung der Theorie in die Praxis dargelegt und geübt. Daran ändert das online Seminar nichts! Die Teilnehmer werden auch online möglichst aktiv in das Training eingebunden. Den Teilnehmern werden zudem ausführliche Skripte zur Verfügung gestellt werden. Sie dienen der Nachbearbeitung und Vertiefung.

  • Grundlagen: Was kennzeichnet die „gute“ Befragung?
  • Wie zweifelhafte und von Alltagstheorien geprägte Anschauungen die Praxis der Befragungen negativ bestimmen
  • Was ist die beste Technik und wie bestimmt Taktik die Befragung?
  • Wie prägen die unterschiedlichen Rollen/Erkenntnisinteressen der Beteiligten eine Befragung?
  • Welchen Einfluss hat das „Setting“ auf die Befragung?Wie beeinflussen die unausgesprochene Kommunikation, der Mechanismus von „Angriff und Verteidigung“, Mimik und Gestik oder die sprachliche Gestaltung die Befragung?
  • Was sind typische Fehler und Gefahren?
  • Wie können Fehler des Gerichts in der Vernehmung und Beweiswürdigung erkannt und notfalls durch geeignete prozessuale Maßnahmen korrigiert werden?
  • Die Art und Weise der Vernehmung: Was sind die Vorgaben, was die Leitlinien?
  • Protokollierung von Vernehmungen. Welche Rechte und Einflussnahmemöglichkeiten haben Anwälte?
  • Konfliktsituationen: Beanstandung von Fragen des Anwalts/Gerichts.
  • (Vernehmung von Polizisten und Ausländern: Welche Besonderheiten gilt es zu beachten??)



Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft “Strafrecht” oder “Verkehrsrecht” oder “Bau- und Architektenrecht” oder “Miet- und WEG-Recht oder “Versicherungsrecht” oder “Verwaltungsrecht” (jeweils 5 FAO-Stunden)

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