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Jahreshighlights im Markenrecht 2023/2024 (2,5 FAO Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
240612-S-FA
Referent(en):
Ralf Hackbarth
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Anwaltsseminare, Online, Seminare
Geeignet für Fachanwalt:
IT-Recht - 2,5 Std.
Gew. Rechtsschutz - 2,5 Std.
Urheber- und Medienrecht - 2,5 Std.
Termine:
12.06.2024 09:00 Uhr – 11:45 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
125,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 148,75)

Beschreibung

Das 2,5-stündige Seminar zum Markenrecht umfasst aktuelle Rechtsprechung, die für die Praxis besonders wichtig ist (Themenschwerpunkte Verwechslungsgefahr und Benutzungszwang). Das Seminar wendet sich an Rechts- und Patentanwälte aus dem Bereich IP, Führungskräfte und Mitarbeiter von Marken- und IP-Abteilungen. Das Programm wird laufend aktualisiert:

  • Prägung und selbstständig kennzeichnende Stellung
  • Selbstständig kennzeichnende Stellung nach NIVEA SKIN-IDENTICAL Q10/SKINIDENT
  • Update mittelbare Verwechslungsgefahr (Serienzeichen)
  • Schutz schwacher Marken (EuG und die deutsche Position)
  • Ausstrahlung der Kennzeichnungskraft
  • Umfang und praktische Relevanz des Drittzeicheneinwands
  • Gibt es komplexe Verwechslungsgefahr?
  • Prüfung der Zeichenähnlichkeit nach allen Wahrnehmungsrichtungen (OLG Hamburg GRUR-RR 2023, 155 - Telekom-T): gilt die „deutsche Regel“ noch?
  • Audi/GQ-Entscheidung des EuGH (BeckRS 2024, 536) zum Anwendungsbereich der Schrankenregelung
  • Darlegungs- und Beweislast für Nichtbenutzung
  • Wiederholungsmarken
  • Maßgeblichkeit der Herkunftshinweisfunktion bei der rechtserhaltenden Benutzung

–     Bindungsgrundsatz

–     Verständnis als Werbeslogan

–     Eindruck eines Gütezeichens

–     Eindruck einer Gewährleistungsmarke

–     Spielzeugmarken (EUIPO „testarossa“)

  • Die unverdauten Folgen der EuGH-Entscheidung „testarossa“, insbesondere

–     extensiver Produktbezug bei der Subsumtion

–     und Gebrauchtwarenvertrieb

  • Richtlinienwidrigkeit des „wandernden Benutzungszeitraums“
  • 3D-Marken und rechtserhaltende Benutzung

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften "IT-Recht" oder "gewerbl. Rechtschutz" oder "Urheber-/Medienrecht"(2,5 Zeitstunden).

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