Jahreshighlights im Markenrecht 2023/2024 (2,5 FAO Stunden)
Informationen:
- Seminarnummer:
- 240612-S-FA
- Referent(en):
- Ralf Hackbarth
- Ort/Anschrift:
- Online
- Kategorien:
- Anwaltsseminare, Online, Seminare
- Geeignet für Fachanwalt:
- IT-Recht - 2,5 Std.
Gew. Rechtsschutz - 2,5 Std.
Urheber- und Medienrecht - 2,5 Std. - Termine:
-
12.06.2024 09:00 Uhr – 11:45 Uhr - Seminartermin:
- Seminartermine exportieren (.ics)
- Preis:
- 125,00 € zzgl. 19% USt. (gesamt 148,75 €)
Beschreibung
Das 2,5-stündige Seminar zum Markenrecht umfasst aktuelle Rechtsprechung, die für die Praxis besonders wichtig ist (Themenschwerpunkte Verwechslungsgefahr und Benutzungszwang). Das Seminar wendet sich an Rechts- und Patentanwälte aus dem Bereich IP, Führungskräfte und Mitarbeiter von Marken- und IP-Abteilungen. Das Programm wird laufend aktualisiert:
- Prägung und selbstständig kennzeichnende Stellung
- Selbstständig kennzeichnende Stellung nach NIVEA SKIN-IDENTICAL Q10/SKINIDENT
- Update mittelbare Verwechslungsgefahr (Serienzeichen)
- Schutz schwacher Marken (EuG und die deutsche Position)
- Ausstrahlung der Kennzeichnungskraft
- Umfang und praktische Relevanz des Drittzeicheneinwands
- Gibt es komplexe Verwechslungsgefahr?
- Prüfung der Zeichenähnlichkeit nach allen Wahrnehmungsrichtungen (OLG Hamburg GRUR-RR 2023, 155 - Telekom-T): gilt die deutsche Regel noch?
- Audi/GQ-Entscheidung des EuGH (BeckRS 2024, 536) zum Anwendungsbereich der Schrankenregelung
- Darlegungs- und Beweislast für Nichtbenutzung
- Wiederholungsmarken
- Maßgeblichkeit der Herkunftshinweisfunktion bei der rechtserhaltenden Benutzung
Bindungsgrundsatz
Verständnis als Werbeslogan
Eindruck eines Gütezeichens
Eindruck einer Gewährleistungsmarke
Spielzeugmarken (EUIPO testarossa)
- Die unverdauten Folgen der EuGH-Entscheidung testarossa, insbesondere
extensiver Produktbezug bei der Subsumtion
und Gebrauchtwarenvertrieb
- Richtlinienwidrigkeit des wandernden Benutzungszeitraums
- 3D-Marken und rechtserhaltende Benutzung
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften "IT-Recht" oder "gewerbl. Rechtschutz" oder "Urheber-/Medienrecht"(2,5 Zeitstunden).