Altersvorsorgeverträge in Zwangsvollstreckung und Insolvenz - Pfändbarkeit und Insolvenzbeschlag (3 FAO-Stunden)
Informationen:
- Seminarnummer:
- 241001-S-RA
- Referent(en):
- Sylvia Wipperfürth
- Ort/Anschrift:
- Online
- Kategorien:
- Anwaltsseminare, Seminare, Insolvenz- und Sanierungsrecht, Mitarbeiterseminare
- Geeignet für Fachanwalt:
- Insolvenzrecht- und Sanierungsrecht - 3,0 Std.
- Termine:
-
01.10.2024 09:00 Uhr – 12:15 Uhr - Seminartermin:
- Seminartermine exportieren (.ics)
- Preis:
- 140,00 € zzgl. 19% USt. (gesamt 166,60 €)
Beschreibung
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Insolvenz- und Sanierungsrecht" (3 FAO-Stunden)
Sind Ansprüche aus einem Altersvorsorgevertrag des Schuldners pfändbar und Bestandteil der Insolvenzmasse? Das Seminar behandelt eine Auswahl von „Klassikern“ aus dem Bereich der Altersvorsorge unter den Vorzeichen der Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechtsvorgaben.
Themenübersicht
- Übersicht: Altersvorsorgeverträge (Auswahl)
- Grundlagen Voraussetzungen der Einzelzwangsvollstreckung und des Insolvenzbeschlags
- Pfändbarkeit und Insolvenzbeschlag von Ansprüchen aus:
- gesetzlicher Rente
- berufsständischen Versorgungswerken
- Kapitallebensversicherungen
- betrieblicher Altersvorsorge
- „Riesterrente“
- „Rüruprente“
- privater Rentenversicherung (mit/ohne Kapitalwahlrecht)
- Kapitalanlagen (Aktienfonds, Tagesgeld, Festgeld)
- Sterbegeldversicherungen (Abgrenzung am Beispiel)
Dozentin: Dipl.-Rechtspflegerin (FH) Sylvia Wipperfürth, LL.M.
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ONLINE-Fortbildung:
Als Online-TeilnehmerIn benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.
Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.
Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.