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Gast    

ABGESAGT: ktuelles zum unterhaltsrechtlichen Wechselmodell sowie zur geplanten Reform des Unterhaltsrechts (3 FAO-Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
241210-S-FA
Referent(en):
Helmut Borth
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Anwaltsseminare, Online, Seminare
Geeignet für Fachanwalt:
Familienrecht - 3,0 Std.
Termine:
10.12.2024 14:00 Uhr – 17:15 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
125,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 148,75)

Beschreibung

Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für "Familienrecht" (3h)


Seminarinhalt:

  • Grundlagen der geltenden BGH – Rechtsprechung  zum symmetrischen (paritätischen)  Wechselmodell
  • Bedeutung  des  kindschaftsrechtlichen  Wechselmodells zur Umsetzung im Unterhaltsrecht
  • Geplante Einführung eines asymmetrischen Wechselmodells   durch das BMJ in Ergänzung zur BGH – Rechtsprechung
  • Bedeutung der neueren Rechtsprechung  zur Leistung von Naturalunterhalt durch  den betreuenden Elternteil
  • Neustrukturierung des Kindesunterhalts  - gesetzliche Regelung  des Selbstbehalts – variable  Bestimmung  der Wohnungskosten (Stadt – Land – Gefälle) – Neuordnung der Verfahrensstandschaft  für minderjähriges Kind – Neugliederung der Begriffe  Bedarf sowie Bedürftigkeit
  • Neuordnung des Betreuungsunterhalts  bei Ehegatten und nicht verheirateten Elternteilen
  • Neuordnung von Vereinbarungen zum Trennungsunterhalt  sowie der Härteklausel zum Unterhalt

 

Als Online-Teilnehmer/in benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.

Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.

Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.

Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.

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