Arbeitsrecht meets Insolvenz (2 x 2,5 FAO-Stunden)
Informationen:
- Seminarnummer:
- 250217_2-S-FA
- Referent(en):
- Karin Spelge, Wolfgang Arens
- Ort/Anschrift:
- Online
- Kategorien:
- Anwaltsseminare, Online, Seminare
- Geeignet für Fachanwalt:
- Arbeitsrecht - 5,0 Std.
Insolvenzrecht- und Sanierungsrecht - 5,0 Std. - Termine:
-
17.02.2025 14:00 Uhr – 16:45 Uhr 18.02.2025 14:00 Uhr – 16:45 Uhr - Seminartermin:
- Seminartermine exportieren (.ics)
- Preis:
- 220,00 € zzgl. 19% USt. (gesamt 261,80 €)
Beschreibung
Kooperationsveranstaltung mit der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz und HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft, Frankfurt
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaften "Arbeitsrecht" oder "Insolvenz- und Sanierungsrecht" (5 FAO-Stunden)
Modul 1: 17.02.2025 von 14:00 Uhr - 16:45 Uhr
Modul 2: 18.02.2025 von 14:00 Uhr - 16:45 Uhr
Modul 1: Das Arbeitsverhältnis in der Insolvenz
Montag, 17.02.2025, 14:00 Uhr – 16:45 Uhr
Dozentin: VRiBAG Karin Spelge
Insolvenzeröffnung – Folgen für Bestandsschutzstreitigkeiten
o Befugnisse des vorläufigen Verwalters
o Unterbrechung des Prozesses
o Aufnahme des Prozesses nach §§ 86, 87 InsO
Kündigungsschutz in der Insolvenz
o Modifikationen durch § 113 InsO
o Modifikationen durch § 125 InsO
- Tatbestandsvoraussetzungen, insbes. geplante Betriebsänderung
- Rechtsfolge § 125 I Nr. 1 InsO: Vermutung des Wegfalls des Beschäftigungsbedürfnises
- Rechtsfolge § 125 I Nr. 2 Inso: Einschränkung der Überprüfung der Sozialauswahl
- Wegfall der Vermutungswirkungen durch Änderung der Sachlage
o Kein Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz
Insolvenzrechtlicher Rang von Arbeitnehmeransprüchen in der Insolvenz des Arbeitgebers
o Übersicht: Wann entstehen Insolvenzforderungen/Masseforderungen/Alt-masseverbindlichkeiten/Neumasseverbindlichkeiten?
o Unwirksame Kündigung des Insolvenzverwalters nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit führt zu Neumasseverbindlichkeit
o Keine erneute Neumasseunzulänglichkeit und darum keine Neu-Neumasseverbindlichkeiten
Terra Incognita: Insolvenzanfechtung
o Grundzüge des Rechts der Insolvenzanfechtung
- Kongruente Deckung
- Inkongruente Deckung
- Welche Anfechtungstatbestände sind relevant für das Arbeitsentgelt?
- Privilegierung des Arbeitsverhältnisses beim Bargeschäft (§ 142 InsO)
- Keine Geltung von tariflichen Ausschlussfristen
- Rechtsfolge erfolgreicher Anfechtung
- Rechtsweg: Welche Anfechtungen gehören vor die Arbeitsgerichte und welche vor die Zivilgerichte?
o Keine Anfechtungssperre hinsichtlich des Mindestlohns
o Kein Schutz des Existenzminimums vor Anfechtung
Modul 2: Weitere arbeitsrechtliche Aspekte in der Sanierung und in der Insolvenz:
Dienstag, 18.02.2025, 14:00 - 16:45 Uhr
Dozent: Wolfang Arens, Rechtsanwalt und Notar
Seminarinhalt:
I. Einsatz von Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften / Transfergesellschaften (BQ / BTQ)
1. Zweck und Organisation
2. Leistungen
3. Finanzierung
4. Arbeitsrechtliche Aspekte
II: Massenentlassungsanzeigen und Konsultation des Betriebsrates
1. Verfahren gemäß § 17 KSchG
2. Inhalt der Anzeigepflicht
3. Konsultationspflicht
4. Rechtsfolgen bei Verletzung der gesetzlichen Vorgaben
III. Sozialplan in der Insolvenz
1. Begrenzungen der Dotierung der Sozialpläne
2. Rang, Erfüllung und Durchsetzung der Ansprüche
IV. Besonderheiten von Beschlussverfahren bei Betriebsänderungen in der Insolvenz
1. Verfahren gemäß § 122 InsO
2. Verfahren gemäß §§ 126 – 128 InsO.
__________________________________________________________________________________________________________________________________________________
ONLINE-Seminar:
Als Online-Teilnehmer/in benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.
Sie erhalten spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.
Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.