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Gast    

Straftaten im Internet (5 FAO-Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
250220-S-FA
Referent(en):
Martin Reiter
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Anwaltsseminare, Online, Seminare
Geeignet für Fachanwalt:
IT-Recht - 5,0 Std.
Strafrecht - 5,0 Std.
Termine:
20.02.2025 09:00 Uhr – 15:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
190,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 226,10)

Beschreibung

Seminarveranstaltung in Kooperation mit der  RAK Koblenz

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaften "Strafrecht" oder "IT-Recht" (5 FAO-Stunden)

Der Vortrag beschäftigt sich mit den rechtlichen Grundlagen der Verfolgung von Kriminalität im Internet und deren praktischen Umsetzung. Hierbei wird insbesondere Wert darauf gelegt, die in der Praxis regelmäßig auftretenden Fallsituationen anschaulich zu vermitteln.


Der Vortrag richtet sich an alle, die gelegentlich oder regelmäßig mit Sachverhalten mit Internetbezug beschäftigt sind. Besondere technische oder juristische Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.

Nach einer gehaltvollen Einleitung, in der die aktuellen Phänomene der Cybercrime vorgestellt werden, gliedert sich der Vortrag in drei Teile:

I. Die Zuständigkeit der deutschen Justiz und sonstige allgemeine Bestimmungen
In einer kurzen Einführung werden die wesentlichen Bestimmungen zur Zuständigkeit im Allgemeinen und bei Internetstraftaten im
Besonderen sowie die Verantwortlichkeit der am Internet Beteiligten dargestellt.

II. Ermittlungsablauf
Vom Eingang der Anzeige bis zum Abschluss des Strafverfahrens werden typische Sach- und Prozessrechtsprobleme vorgestellt. Es geht etwa um die rechtliche Zulässigkeit von offenen und verdeckten polizeilichen Ermittlungen im Internet (OSINT), insbesondere im Darknet, der Erlangung von Bestands-, Verkehrs-, Nutzungs- und Inhaltsdaten sowie um Besonderheiten im Zusammenhang mit sonstigen Ermittlungsmaßnahmen wie beispielsweise bei der Durchsuchung, Sicherstellung und Auswertung von Computern und Mobiltelefonen.

III. Straftatbestände im Internet
Im letzten Teil werden die typischen, im Internet auftretenden Straftatbestände besprochen. Hierbei geht es nicht nur um klassischeGemeinsames Fortbildungsprogramm
der rheinland-pfälzischen und saarländischen Justiz 2025 Computerkriminalität im engeren Sinn, sondern insbesondere auch um Delikte, die die Justiz regelmäßig beschäftigen können, wie beispielsweise Betrug oder Fälschung beweiserheblicher Daten.

Dozent: Martin Reiter, Staatsanwalt als Gruppenleiter Staatsanwaltschaft Saarbrücken

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Als Online-TeilnehmerIn benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.

Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.

Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.

Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.

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