E-Rechnung 2025 - Die neuen umsatzsteuerlichen Vorgaben und ihre technische Umsetzung (3 FAO-Stunden)
Informationen:
- Seminarnummer:
- 250307-S_FA
- Referent(en):
- Rüdiger Weinmann
- Ort/Anschrift:
- Online
- Kategorien:
- Anwaltsseminare, Mitarbeiterseminare, Online, Seminare
- Geeignet für Fachanwalt:
- Handels- und Gesellschaftsrecht - 3,0 Std.
Steuerrecht - 3,0 Std. - Termine:
-
07.03.2025 10:00 Uhr – 13:00 Uhr - Seminartermin:
- Seminartermine exportieren (.ics)
- Preis:
- 109,00 € zzgl. 19% USt. (gesamt 129,71 €)
Beschreibung
- In Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz -
Bisher verstand man unter einer elektronischen Rechnung vor allem eine Rechnung, die in Form eines PDFs per E-Mail vom Rechnungsaussteller an den Rechnungsempfänger versendet wurde. Ab 2025 gilt es umzudenken!
Jedes deutsche Unternehmen muss in der Lage sein, für innerdeutsche Umsätze E-Rechnungen nach dem Format EN 16931 zu empfangen. Und ab 2027, spätestens aber ab 2028, muss jedes Unternehmen alle B2B-Rechnungen im E-Rechnungsformat erstellen und versenden. Die E-Rechnung zu erzeugen und zu versenden, zu empfangen, zu prüfen, zu verarbeiten (verbuchen) und GoBD-konform zu archivieren, erfordert die Berücksichtigung zahlreicher Anforderungen. Sie und Ihre Mandanten müssen sich darauf vorbereiten.
Aus dem Inhalt
- Nachfolgend ein Ausblick auf den derzeit (November 2024):
- Warum eine Neuregelung?
- Anforderungen an eine E-Rechnung bis zum 31.12.2024
- Anforderungen an die neue E-Rechnung
- Technische Umsetzung
- Pflichtinhalte der neuen E-Rechnung
- Berichtigung der neuen E-Rechnung
- Archivierung/Aufbewahrung der neuen E-Rechnung
- Vorsteuerabzug aus der neuen E-Rechnung
- Blick in andere EU-Mitgliedstaaten
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Handels- und Gesellschaftrecht" oder "Steuerrecht" oder "Berufsrecht" (3 FAO-Stunden)
Referent: Rüdiger Weimann, Lehrbeauftragter, Dozent und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Geschäftsführer FIFU – FACHWERK Institut für Umsatzsteuer GmbH, Düsseldorf
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Sie erhalten spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.
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Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.