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E-Rechnung 2025 - Die neuen umsatzsteuerlichen Vorgaben und ihre technische Umsetzung (3 FAO-Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
250307-S_FA
Referent(en):
Rüdiger Weinmann
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Anwaltsseminare, Mitarbeiterseminare, Online, Seminare
Geeignet für Fachanwalt:
Handels- und Gesellschaftsrecht - 3,0 Std.
Steuerrecht - 3,0 Std.
Arbeitsrecht - 3,0 Std.
Bank- und Kapitalmarktrecht - 3,0 Std.
Bau- und Architektenrecht - 3,0 Std.
Erbrecht - 3,0 Std.
Familienrecht - 3,0 Std.
Gew. Rechtsschutz - 3,0 Std.
Insolvenzrecht- und Sanierungsrecht - 3,0 Std.
Internationales Wirtschaftsrecht - 3,0 Std.
IT-Recht - 3,0 Std.
Medizinrecht - 3,0 Std.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht - 3,0 Std.
Migrationsrecht - 3,0 Std.
Sozialrecht - 3,0 Std.
Steuerrecht - 3,0 Std.
Strafrecht - 3,0 Std.
Transport- und Speditionsrecht - 3,0 Std.
Urheber- und Medienrecht - 3,0 Std.
Verkehrsrecht - 3,0 Std.
Versicherungsrecht - 3,0 Std.
Verwaltungsrecht - 3,0 Std.
Termine:
24.03.2025 10:00 Uhr – 13:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
109,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 129,71)

Beschreibung

Ursprünglicher Termin 07.03.2025 - wegen Erkankung Dozent verlegt auf NEU: 24.03.2025

- In Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Koblenz -

Bisher verstand man unter einer elektronischen Rechnung vor allem eine Rechnung, die in Form eines PDFs per E-Mail vom Rechnungsaussteller an den Rechnungsempfänger versendet wurde. Ab 2025 gilt es umzudenken!

Jedes deutsche Unternehmen muss in der Lage sein, für innerdeutsche Umsätze E-Rechnungen nach dem Format EN 16931 zu empfangen. Und ab 2027, spätestens aber ab 2028, muss jedes Unternehmen alle B2B-Rechnungen im E-Rechnungsformat erstellen und versenden. Die E-Rechnung zu erzeugen und zu versenden, zu empfangen, zu prüfen, zu verarbeiten (verbuchen) und GoBD-konform zu archivieren, erfordert die Berücksichtigung zahlreicher Anforderungen. Sie und Ihre Mandanten müssen sich darauf vorbereiten.

Aus dem Inhalt

  • Nachfolgend ein Ausblick auf den derzeit (November 2024):
  • Warum eine Neuregelung?
  • Anforderungen an eine E-Rechnung bis zum 31.12.2024
  • Anforderungen an die neue E-Rechnung
  • Technische Umsetzung
  • Pflichtinhalte der neuen E-Rechnung
  • Berichtigung der neuen E-Rechnung
  • Archivierung/Aufbewahrung der neuen E-Rechnung
  • Vorsteuerabzug aus der neuen E-Rechnung
  •  Blick in andere EU-Mitgliedstaaten

Weitgehend unbekannt ist, dass die E-Rechnung wesentlicher Baustein einer neuen EU-Datenkrake ist: der Staat will an Ihre Daten! Der Zeitplan steht bereits: die dazu erforderlichen Installationen werden bereits in 10 Jahren – also am 1.1.2025 – abgeschlossen sein. Dazu hat der Rat der Europäischen Union ganz aktuell am 11.3.2025 das „grüne Licht“ gegeben. Auch darüber berichten wir am Montag!

Mit Nachweis für alle Fachanwaltschaften (interdisziplinäre Fortbildung) - 3 FAO-Stunden

Referent: Rüdiger Weimann, Lehrbeauftragter, Dozent und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Geschäftsführer FIFU – FACHWERK Institut für Umsatzsteuer GmbH, Düsseldorf

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Als Online-Teilnehmer/in benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.

Sie erhalten spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.

Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.

Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.

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