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Gast    

Ausländische Güterstände im Steuerrecht (1,25 FAO-Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
250317_2-S-FA
Referent(en):
Thomas Stein
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Anwaltsseminare, Online, Seminare
Geeignet für Fachanwalt:
Familienrecht - 1,25 Std.
Steuerrecht - 1,25 Std.
Termine:
17.03.2025 14:30 Uhr – 15:45 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
79,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 94,01)

Beschreibung

Expertenwissen im Familienrecht

Modul 2: “Ausländische Güterstände im Steuerrecht” von 14:30 Uhr - 15:45 Uhr
Dozent: RA und StB Dr. Thomas Stein

Seminarinhalt:

  • Bestimmung und Bedeutung ausländischer Güterstände
  • Auftreten und Einordnung ausländischer Güterstände durch die deutsche Rechtsprechung
  • Erwerbsvorgänge von Ehegatten im ausländischen Güterstand – Möglichkeit der Erwerbszuordnung
  • Die Errungenschaftsgemeinschaft im deutschen Steuerrecht
  • Eheliches Gemeinschaftsvermögen als steuerliche ProblemlageBei Schenkungen
    • Bei Umwandlungen
      In der Nachfolgeplanung
    • Begründung von Betriebsaufspaltungen
    • Bestimmung des Umfangs eines gewerblichen Grundstückshandels
    • Im Sozialversicherungsbeitragsrecht
    • Im Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht
  • Gestaltungsoptionen über eheliches Gemeinschaftsvermögen und ausländische Güterstände
  • Praktische Reaktionsmöglichkeiten und Gefahren vor dem Hintergrund des Steuerrechts

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Familienrecht" oder "Steuerrecht" (1,25 FAO-Stunden)

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Bitte beachten Sie als Online-Teilnehmer:

 Sie benötigen nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.

Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.

Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.

Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.

 
 
 

 

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